Search
Familie » Kinderbetreuung » So beantragen Sie in Deutschland Mutterschaftsgeld

So beantragen Sie in Deutschland Mutterschaftsgeld

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Sie gehen in Mutterschutz und machen sich Sorgen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen? In den meisten Fällen können werdende Mütter für diese Zeit Mutterschaftsgeld beantragen. Was dabei zu beachten ist und wie viel Sie bekommen können, lesen Sie hier.

Mutterschaftsgeld in Deutschland

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld (umgangssprachlich auch Mutterschutzgeld genannt) nennt man folgende Zahlungen, die Sie innerhalb der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten. Sie sollen Ihren vorherigen Lohn zu einem großen Teil ersetzen.

  • das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind
  • das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind
  • der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist)

Es gilt also im Mutterschutz: Geld kommt also von verschiedenen Stellen. 

Das Mutterschaftsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Mutterschutzlohn, der außerhalb der Mutterschutzfrist ausgezahlt werden kann (beispielsweise bei einem Beschäftigungsverbot).

Wer kann sich bewerben?

Folgende werdende Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld:

  • Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende, die einen Nebenerwerb haben. Mehr Infos dazu hier
  • Geringfügig Beschäftigte, die krankenversichert sind (privat, gesetzlich oder familienversichert). Mehr Infos dazu hier.
  • Arbeitslose, die krankenversichert sind. Ausgenommen sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, mehr Infos dazu hier.
  • Angestellte mit Privatversicherung. Sie erhalten zumindest den Arbeitgeberzuschuss und je nach Versicherung auch Mutterschaftsgeld. Auf wen das nicht zutrifft, kann sich hier bezüglich einer Ersatzleistung informieren.
  • Angestellte mit Familienversicherung. Sie beziehen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
  • Angestellte mit gesetzlicher Versicherung. Sie beziehen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenversicherung und ggf. einen Arbeitgeberzuschuss.
  • Selbstständige mit freiwilliger Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Mutterschaftsgeld bzw. Krankengeld.
  • Selbstständige mit privater Krankenversicherung. Hierbei gibt es meist eine Regelung zu Krankengeld oder Zusatzregelungen zur Mutterschaft im Vertrag. Informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Versicherung.

Voraussetzungen

Neben den oben genannten Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld ist es wichtig, dass einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • Sie sind in einem Arbeitsverhältnis.
  • Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
  • Nach Beginn der Schutzfrist wird ein Arbeitsverhältnis aufgenommen.
  • Sie sind versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse und haben dort Anspruch auf Krankengeld.

Wie läuft die Beantragung von Mutterschaftsgeld ab?

Wichtig ist: Mutterschutz beantragen ist nicht notwendig, dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahlung allerdings kommt nicht automatisch, Sie müssen das Mutterschaftsgeld beantragen.

Läuft Ihr Mutterschaftsgeld über die Krankenversicherung, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Ärztliche Bescheinigung zum Geburtstermin abholen

Dieses Dokument heißt “Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung”. Der voraussichtliche Geburtstermin kann ab sieben Wochen vorher ärztlich bestätigt werden. Auch eine Hebamme kann das Zeugnis erstellen. 

2. Persönliche Daten ergänzen

Ihre Krankenkasse benötigt Angaben zu Ihrer Person sowie eine Kontoverbindung, Informationen zum Beschäftigungsverhältnis und Ihrem Arbeitgeber.

3. Bescheinigung der Krankenkasse und dem Arbeitgeber vorlegen

Reichen Sie die Bescheinigung bei beiden Stellen ein, um den Vorgang zum Mutterschaftsgeld einzuleiten.

4. Bescheinigung über dein Gehalt einfordern

Das übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie meldet sich beim Arbeitgeber und holt sich die fehlenden Informationen ein.

5. Zahlung für die Zeit vor der Geburt erhalten

Sie bekommen nun für die sechs Wochen vor dem Geburtstermin bereits Mutterschaftsgeld.

6. Geburtsurkunde einreichen

Reichen Sie diese bei der Versicherung ein, um auch die acht Wochen nach der Geburt Zahlungen zu erhalten. 

Läuft Ihr Mutterschaftsgeld über das Bundesamt für soziale Sicherung, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Unterlagen ausfüllen

Füllen Sie die Bescheinigung über eine Beschäftigung aus. Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Hebamme außerdem ein sogenanntes “Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin” ausstellen. 

2. Antrag stellen

  • online: täglich von 5 bis 24 Uhr können Sie den Antrag online ausfüllen. 
  • auf Papier: Antrag ausdrucken, ausfüllen und an die folgende Adresse senden:

Bundesamt für Soziale Sicherung

 – Mutterschaftsgeldstelle – 

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Wichtig: Das Amt vernichtet die Unterlagen. Sollten Sie eine beglaubigte Kopie benötigen, melden Sie sich dort. 

Erforderlichen Dokumente

Für Ihre gesetzliche Krankenversicherung benötigen im Regelfall folgendes:

Für das Bundesamt für Soziale Sicherung benötigen Sie folgendes:

Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung von Mutterschaftsgeld 

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall nur wenige Tage. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung kann es länger dauern, vor allem, wenn Sie Ihren Antrag per Post senden.

Der Antrag ist kostenfrei möglich.

Über welchen Zeitraum wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.

Kann man zusätzlich zum Mutterschaftsgeld arbeiten?

Wer Mutterschaftsgeld bezieht, ist im Mutterschutz vor oder nach der Geburt. Das heißt, man darf in dieser Zeit nicht arbeitne.

Kann man zusätzlich zum Mutterschaftsgeld andere staatliche Unterstützungen erhalten?

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, bekommt kein Mutterschaftsgeld, kann jedoch stattdessen höhere Leistungen beziehen. Das gleiche gilt für Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende. Mehr Infos finden Sie hier

Arbeitslosengeld I wird in gleicher Höhe wie zuvor ausbezahlt. 

Wie wird Mutterschaftsgeld berechnet?

Das Mutterschaftsgeld selbst beträgt höchstens 13 Euro pro Tag. Wichtig ist beim Mutterschaftsgeld aber: Arbeitgeber zahlen hier mit. Wer normalerweise netto mehr pro Tag verdient, bekommt die Differenz vom Arbeitgeber bezahlt. 

Wichtig ist, dass für die betroffenen Monate gleichzeitig Elterngeld beantragt wurde. Beides wird nämlich miteinander verrechnet.

Einen Rechner, wie viel Elterngeld Sie bekommen können, finden Sie hier.

Muss man Steuern auf Mutterschaftsgeld bezahlen?

Das Mutterschaftsgeld selbst ist steuerfrei. Es wird jedoch dann beachtet, wenn Sie in eine Steuerklasse eingeordnet werden. Wer mehr als 410 Euro pro Jahr an Mutterschaftsgeld (inklusive Arbeitgeberzuschuss) erhält, muss zudem eine Steuererklärung abgeben. Mehr Infos dazu hier

Wohin kann man sich bei Fragen zum Mutterschaftsgeld wenden?

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse oder an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch Portale wie elterngeld.net können Sie individuell in Ihrer Situation beraten und unterstützen.

Zusammenfassung

Mutterschaftsgeld unterstützt Sie während Ihres Mutterschutzes vor und nach der Geburt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen. Den Großteil übernimmt nämlich die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber.

Auch Mütter ohne gesetzliche Krankenversicherung können gegebenenfalls Unterstützung bekommen. Diese beantragen sie beim Bundesamt für Soziale Absicherung.

Post teilen

IntFormalities

IntFormalities

Das könnte dir auch gefallen...

GEBEN SIE UNS IHRE VORSCHLÄGE!

Verwenden Sie unser Kontaktformular, um uns mitzuteilen, welche anderen Themen Sie interessieren würden…