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Patientenverfügung – So funktioniert sie in Deutschland

Von IntFormalities
Aktualisiert am 25. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Mit der Patientenverfügung können Personen in Deutschland im Vorhinein bestimmen, wie sie im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit medizinisch behandelt werden. So behalten sie ihre Entscheidungsmacht und bestimmen, welche Behandlungen sie explizit fordern oder ablehnen.

Mit der Patientenverfügung behalten Sie die Entscheidungsmacht über Ihre medizinischen Eingriffe.
Mit der Patientenverfügung behalten Sie die Entscheidungsmacht über Ihre medizinischen Eingriffe.

Wie funktioniert die Patientenverfügung?

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Erklärung, mit der Sie sicherstellen können, dass medizinische Entscheidungen gemäß Ihrem eigenen Willen getroffen werden. Sie gilt für Situationen, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, also selbst nicht mehr äußern können, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten.

Eine Patientenverfügung wird in der Regel für ernsthafte Krankheitssituationen oder die letzte Lebensphase einer Person errichtet. Dabei ist wichtig, dass die Verfügung so genau wie möglich an die Behandlungssituation angepasst ist, damit sie möglichst bindend wirkt. Denn ist die eintretende Situation zu weit von der in der Verfügung beschriebenen Situation entfernt, so verliert die Patientenverfügung ihre Gültigkeit.

Was können Sie mit der Patientenverfügung entscheiden?

Situationen, in denen eine Patientenverfügung sinnvoll ist, sind zum Beispiel eine beginnende Demenz, eine ernsthafte Erkrankung oder ein sehr hohes Alter. Falls einer dieser Fälle eintritt, können Sie mit einer Patientenverfügung verschiedene Entscheidungen treffen:

  • Soll die Garantenpflicht aufgehoben werden? (Ärzte unterliegen in Deutschland der sogenannten Garantenpflicht, die Sie dazu verpflichtet, Leben zu retten und zu erhalten. Diese Garantenpflicht kann in einer vorsorglichen Erklärung für bestimmte Situationen aufgehoben werden) 
  • Wie soll in der Sterbephase vorgegangen werden (Sterbebegleitung)?
  • Soll eine Intensiv- oder Schmerztherapie durchgeführt werden?
  • Werden spezifische Behandlungen gefordert oder abgelehnt? (Bsp.: Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Krankenhauseinweisung)
  • Ist Seelsorge oder persönlicher Beistand erwünscht?
  • Wie soll im Falle eines Wachkomas vorgegangen werden?
  • Ist eine Organspende erwünscht?
  • Was passiert im Pflegefall

Erfahren Sie auch, wie Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen können, welche steuerlichen Vorteile für pflegende Angehörige es in Deutschland gibt, wie die Pflegeversicherung in Deutschland funktioniert und wie Sie Pflegedienste zu Hause in Anspruch nehmen können.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung, bei der Sie Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmen, der wichtige medizinische Entscheidungen für Sie trifft. Ähnlich können Sie selbst mit einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die solche Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie das selbst nicht mehr können. 

Haben Sie eine Patientenverfügung und stimmt diese mit der eingetroffenen Behandlungssituation überein, so sind die behandelnden Ärzte oder Pflegekräfte gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die Verfügung zu halten. Ihr gesetzlich festgelegter Betreuer oder Bevollmächtigter ist nun dafür verantwortlich, ihren Willen durchzusetzen. 

Falls Sie jedoch keine Patientenverfügung errichtet haben, oder die Festlegungen in der Verfügung nicht auf die Behandlungssituation zutreffen, muss Ihr Betreuer oder Bevollmächtigter nach bestem Wissen und Gewissen Ihren Willen ermitteln oder mutmaßen. Er oder sie entscheidet schließlich gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die weitere Vorgehensweise. 

Ob und inwiefern Ihre Verfügung auf den eingetretenen Gesundheitszustand zutrifft, muss von einem Arzt oder einer Ärztin entschieden werden.

Vielleicht interessiert Sie auch, was im Falle eines Arbeitsunfalls passiert? In unserem Blogartikel zum Thema Arbeitsunfälle erfahren Sie, welchen Ablauf Sie einhalten müssen und welche Leistungen Sie erhalten können.

Wie können Sie eine Patientenverfügung errichten?

Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen und kann entweder per Hand geschrieben oder mit Hilfe eines Formulars erstellt werden. 

Online finden Sie verschiedene kostenlose Formulare, Muster, Vorlagen und Vordrucke, die bereits verschiedene mögliche Szenarien und Entscheidungsmöglichkeiten angeben und Ihnen somit dabei helfen, Ihre Patientenverfügung möglichst genau zu erstellen

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz hilft Ihnen darüber hinaus das Online-Tool “Patientenverfügung” dabei, Ihre Verfügung direkt online zu erstellen. Weitere Vorlagen finden Sie unter den Websites der verschiedenen Ärztekammern.

Wann gilt?

Die Patientenverfügung ist gesetzlich nur gültig, wenn sie schriftlich auf Papier festgelegt und mit ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen ist. Alternativ kann die Verfügung auch in elektronischer Version mit qualifizierter elektronischer Signatur vorliegen. Informationen zu dieser Signatur finden Sie online bei der Bundesnetzagentur.

Sie können Ihre Patientenverfügung auch notariell beglaubigen lassen. Dies kann der Verfügung zusätzlich Nachdruck verleihen. Eine Beglaubigung durch einen Notar oder eine Notarin ist jedoch nicht notwendig, um die Verfügung gültig zu machen, das geschieht bereits durch Ihre Unterschrift. 

Darüber hinaus müssen Sie zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und einwilligungsfähig sein. Es ist ratsam, einen Arzt oder eine Ärztin die Einwilligungsfähigkeit mit dem Datum und einer Unterschrift bestätigen zu lassen. 

Sie sollten regelmäßig überprüfen, ob die Verfügung noch immer Ihrem Willen entspricht und sie gegebenenfalls anpassen. Sobald sich etwas an Ihrer Verfügung ändert, müssen Sie dies wiederum schriftlich mit dem Datum und Ihrer Unterschrift dokumentieren. Auch die Einwilligungsfähigkeit sollte dabei erneut überprüft werden.

Mit einer Patientenverfügung ist jedoch nichts in Stein gemeißelt. Wenn es tatsächlich zum Ernstfall kommt und Sie Ihre Meinung geändert haben, können Sie die Verfügung widerrufen. Dazu sind keine Formalien notwendig, Sie können den Widerruf schriftlich, mündlich oder sogar durch Körpersprache und Gesten (Bsp.: Kopfschütteln, Nicken) zeigen. 

Patientenverfügung für den Fall der Fälle

Liegt eine ernsthafte Erkrankung vor, ist oft nicht voraussehbar, was die Zukunft bringt. Mit der Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Sie über Ihr eigenes Schicksal entscheiden, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich dazu zu äußern. 

Dabei ist die Verfügung gültig, wenn die formulierten Wünsche darin zur eingetroffenen Behandlungssituation passen. Je genauer die Verfügung also gestaltet ist, desto besser. Im Zweifelsfall entscheiden ein Betreuer oder Bevollmächtigter und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Sie können die vorsorgliche Erklärung ganz einfach online mit Hilfe verschiedener Vorlagen erstellen, dabei fallen für Sie keine Kosten an. Änderungen können jederzeit nachträglich vorgenommen werden.

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