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Steuerliche Vorteile für pflegende Angehörige, die Sie kennen sollten

Von IntFormalities
Aktualisiert am 10. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 4 Minute

Pflege ist teuer, auch wenn sie privat organisiert wird. Fahrten zu Untersuchungen, Einkäufe erledigen oder Materialien besorgen: Kleine Summen, die sich aber läppern. Der Gesetzgeber sieht daher für Privatpersonen, die pflegen, eine Steuererleichterung vor. Wie dieser Pflegepauschbetrag organisiert ist und wie viel Ihnen zusteht, lesen Sie hier.

So nutzen Sie den Pflegepauschbetrag

Was versteht man unter dem Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag bezeichnet eine Steuervergünstigung, die pauschal erfolgt. Er kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Die Steuern verringern sich für Personen, die nahestehende Menschen pflegen, um unkompliziert ihre Ausgaben für die Pflege auszugleichen. 

Im Unterschied zum Pflegegeld, das monatlich als finanzielle Unterstützung ausbezahlt wird, erfolgt der Pflegepauschbetrag also als Steuerentlastung einmal jährlich. Bitte verwechseln Sie den Pflegepauschbetrag auch nicht mit dem Pflegefreibetrag. Dieser sagt aus, dass Sie bei Erbe oder Schenkung einen Freibetrag haben. 

Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie jemanden privat pflegen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Pflege erfolgt unentgeltlich (Sie erhalten keine Bezahlung).
  • Es handelt sich um eine nahestehende Person (Nachbarn, Freunde, Verwandte, Partner etc.).
  • Es liegt Pflegegrad 2 oder höher oder das Kennzeichen H im Schwerbehindertenausweis vor.
  • Die Pflege erfolgt in Ihrem Zuhause oder in dem der pflegebedürftigen Person.

Auch, wenn Sie nicht das ganze Kalenderjahr über gepflegt haben, können Sie den Pflegepauschbetrag absetzen. Sie können den Betrag auch aufteilen, wenn mehrere Personen pflegen. Die Aufteilung erfolgt immer gleichmäßig.

Pflegegeld dürfen Sie vom Pflegebedürftigen erhalten. Sie müssen aber nachweisen, dass der Betrag tatsächlich nur für die Pflege eingesetzt wird.

Normalerweise wird Ihre Pflegetätigkeit nicht angezweifelt vom Finanzamt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, ist beispielsweise eine Vorsorgevollmacht ratsam.

Wie setze ich den Pflegepauschbetrag steuerlich ab? So geht’s

Sie benötigen dafür bei Ihrer Einkommenssteuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“. Dort können Sie in Zeile 11 und 16 eintragen, dass Sie den Betrag absetzen möchten. 

Dafür benötigen Sie auch die Steuer-Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person sowie einen Nachweis über die Notwendigkeit der Pflege (beispielsweise ein entsprechender Bescheid oder ein Schwerbehindertenausweis).

Wie hoch ist die Summe, die ich steuerlich absetzen kann?

Sie müssen hierbei Ihre Aufwände nicht einzeln anführen. Stattdessen wird Ihnen pauschal nach Pflegegrad eine gewisse Summe steuerlich erlassen. Der höchste Pflegegrad, der im Kalenderjahr zutreffend war, gilt als Maßstab für den Pflegepauschbetrag. 

Wer außerdem mehrere Personen pflegt, kann den Pauschbetrag für jeden Pflegebedürftigen separat absetzen. Immerhin entsteht ein zeitlicher und finanzieller Mehraufwand.

Eine Übersicht:

PflegegradPflegepauschbetrag pauschal
10 Euro
2600 Euro
31.100 Euro
41.800 Euro
51.800 Euro
Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis1.800 Euro

Tipp: Wer mehr Aufwände hat als vom Pauschalbetrag abgedeckt, kann die Ausgaben auch einzeln absetzen. Als „außergewöhnliche Belastungen“ oder als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ können Sie einzelne Nachweise beifügen und dann höhere Beträge als oben genannte von der Steuer absetzen.

Wie lange kann ich den Pflegepauschbetrag absetzen?

Für jedes Kalenderjahr, in dem Sie pflegen oder gepflegt haben, können Sie den Pflegepauschbetrag absetzen – auch, wenn es nur einige Wochen beispielsweise waren.

Kann der Pflegepauschbetrag mit anderen Steuervorteilen kombiniert werden?

Ihre Aufwände in Bezug auf die Pflege können nur einmal abgesetzt werden. Sie nutzen also entweder den Pflegepauschbetrag oder Sie setzen Ihre Ausgaben einzeln ab (falls die Beträge höher liegen als der pauschale Betrag). Allerdings ist es möglich, für mehrere Pflegebedürftige den Pflegepauschbetrag abzusetzen. Und auch andere steuerliche Vorteile können Sie nutzen.

Wohin wende ich mich bei Fragen?

Steuerfachkräfte können Ihnen hierbei weiterhelfen. Wenn Sie keinen Steuerberater haben, können Sie sich auch an Vereine wie die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) wenden, die zu einem sehr geringen Betrag bei Fragen zur Seite stehen und Ihren Jahresabschluss für Sie erledigen.

Anerkennung für Ihre Pflege

Privatpersonen, die nahestehende Pflegebedürftige unentgeltlich pflegen, genießen einen Steuervorteil. Je nach Pflegegrad können sie pauschal einen Betrag absetzen für jeden Kalendermonat, in dem sie andauernd oder auch nur teilweise gepflegt haben. Auch die Aufteilung zwischen verschiedenen Personen ist möglich.
Die Steuererleichterung soll Ausgaben abdecken, die durch die Pflege zu Hause aufkommen. In der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge” Ihrer Einkommenserklärung gibt es entsprechende Abschnitte, die Sie mit ausfüllen können.

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