Die Scheidung ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der in Deutschland klar geregelt ist. Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Zerrüttung der Ehe als einzige anerkannte Scheidungsgrundlage. Dabei spielt es keine Rolle, wer an der Trennung schuld ist. Vielmehr ist entscheidend, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor eine Scheidung eingereicht werden kann. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf einer Scheidung, sowie die anfallenden Kosten und benötigten Unterlagen.

Die rechtlichen Gründe für eine Scheidung in Deutschland
Im deutschen Zivilrecht sind deutsche Gerichte für Scheidungsfälle zuständig, wenn die Eheleute EU-Bürger sind und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Der einzige nach deutschem Recht anerkannte Scheidungsgrund ist die Zerrüttung der Ehe.
Während das Verschulden im Scheidungsverfahren keine Rolle spielt, berücksichtigen die Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Zerrüttung der Ehe vorliegt, das Verhalten beider Ehegatten. Eine Ehe gilt dann als zerrüttet, wenn die Eheleute keine ehelichen Beziehungen mehr haben und nicht erwarten, dass sie ihre Beziehung wiederherstellen.
Um zu beweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, müssen die Ehegatten mindestens ein Trennungsjahr lang getrennt leben, wenn beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre lang getrennt leben, wenn nur einer der Partner die Scheidung will. Getrennt leben bedeutet, dass die Ehegatten in getrennten Wohnungen leben, keine gemeinsamen Mahlzeiten einnehmen, keine Leistungen für den anderen Ehegatten erbringen und auch sonst keine Gemeinsamkeiten im täglichen Leben haben.
Ablauf einer Scheidung
Eine Scheidung ist in Deutschland relativ unkompliziert. Wenn die Umstände einfach sind, kann die Ehe nach vier bis sechs Monaten offiziell aufgelöst werden. Handelt es sich jedoch um eine langjährige Ehe mit vermögenden Partnern, die viele Vermögensauseinandersetzungen haben, kann das Verfahren leicht ein Jahr oder länger dauern. Dies liegt daran, dass das Gericht eingreifen und Entscheidungen im Namen der beiden Ehepartner treffen muss.
Erforderliche Unterlagen und Dokumente:
Der erste Schritt einer Scheidung in Deutschland ist die Beauftragung eines Anwalts, der sich um den Scheidungsantrag kümmert. Dieser sollte beim Amtsgericht oder Familiengericht eingereicht werden. In der Regel müssen Sie sich an das Amtsgericht wenden, das für den Bereich zuständig ist, in dem sich die eheliche Wohnung befindet.
Um das Scheidungsverfahren in Deutschland einzuleiten, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
- Scheidungsantrag
- Personalausweis
- Heiratsurkunde
- Die Geburtsurkunden (oder beglaubigte Kopien) Ihrer Kinder
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Dokumente manchmal ins Deutsche übersetzt werden müssen. Das Gericht prüft dann Ihren Antrag und schickt ihn an Ihren Partner mit der Bitte um Stellungnahme. Während dieses Prozesses wird das Gericht Ihnen und Ihrem Partner auch einige zusätzliche Formulare zukommen lassen, um die eventuell zu übertragenden Rentenansprüche zu berechnen.
Dieser erste Prozess kann bis zu sechs Monate dauern, und wenn er abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen Sie, Ihr Ehepartner und Ihr Anwalt bei Gericht erscheinen. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt davon ab, wie lange die Ehe gedauert hat, ob Sie und Ihr Ehepartner sich über die Aufteilung des Vermögens einig sind und wie viel Geld auf dem Spiel steht. Das Verfahren ist deutlich leichter und schneller zu erledigen, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung (auch Scheidung im Einvernehmen genannt) handelt, bei der sich beide Ehegatten einig sind. Eine Scheidung mit Kindern ist in der Regel aufwendiger.
Scheidungsbeschluss: so ist Ihre Scheidung rechtskräftig
Das Einreichen der Scheidung ist der erste formelle Schritt im Scheidungsverfahren. Der Scheidungsantrag wird durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt. Nach Prüfung des Antrags setzt das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung an.
Die Scheidungsurkunde erhalten Sie noch nicht gleich am Ende der mündlichen Verhandlung im Scheidungstermin. Vielmehr diktiert der Richter den Beschluss ins Protokoll. Der Beschluss wird von der Geschäftsstelle des Familiengerichts schriftlich zu Papier gebracht und Ihrem Rechtsanwalt übersandt. Dieser wird Ihnen den Beschluss dann übergeben.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat) wird das Gericht einen sogenannten Rechtskraftvermerk auf das Dokument setzen. Damit wird der Scheidungsbeschluss zu einer amtlichen Urkunde über Ihre Scheidung. Den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bekommen Sie dann vom Familiengericht übersendet. Dies ist dann die Scheidungsurkunde, also das Dokument, auf dem das Familiengericht Ihre Scheidung beschließt und bestätigt, dass Ihre Scheidung rechtskräftig ist.

Kosten für eine Scheidung in Deutschland
Sie müssen damit rechnen, dass für eine Scheidung Kosten aufkommen. Diese hängen von Ihren Lebensumständen ab. Dabei wird berücksichtigt, wie viel beide Ehepartner verdienen und wie viele unterhaltsberechtigte Kinder betroffen sein werden.
Im Allgemeinen werden Gerichts- und Anwaltskosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro veranschlagt, die in der Regel zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden müssen. Bei Unstimmigkeiten erhöhen sich diese Kosten jedoch. Das liegt daran, dass der Prozess länger dauert und daher mehr Arbeit (und Gebühren) für die Anwälte anfällt.
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es unter Umständen Verfahrenskostenhilfe, die die Kosten entweder reduziert oder ganz aufhebt. Sie müssen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Staat stellen, und ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen.

Das Scheidungsverfahren auf einen Blick
Die Scheidung in Deutschland folgt einem strukturierten Verfahren, das auf der Zerrüttung der Ehe basiert. Wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt, kann das Verfahren schneller und kostengünstiger ablaufen, als wenn ein Streit über Vermögenswerte oder Unterhalt das Verfahren erheblich verzögert und verteuert. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher ratsam, um den Prozess effizient zu gestalten und finanzielle sowie rechtliche Probleme zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Ja, dies ist in bestimmten Fällen möglich, wenn sich beide Ehepartner über alle Themen und Punkte der Scheidung einig sind. Allerdings ist es ratsam, sich durch einen Anwalt zu beraten.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Die Scheidung beginnt mit einem Antrag beim Familiengericht durch einen Anwalt. Nach Prüfung setzt das Gericht einen Termin an, bei dem beide Ehepartner erscheinen müssen. Nach der Verhandlung wird der Scheidungsbeschluss erstellt, der nach einem Monat rechtskräftig wird. Die Dauer hängt von der Einigung der Partner ab – einvernehmliche Scheidungen gehen schneller.
Ist eine Namensänderung nach Scheidung möglich?
Ja, die Namensänderung nach Scheidung ist ohne Weiteres möglich. Nach einer Scheidung können die geschiedenen Personen den ehemaligen Familiennamen oder den Geburtsnamen wieder annehmen oder auch den gemeinsamen Ehenamen behalten. Dies kann beim Standesamt beantragt werden.