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Wohngeld Entlastungspaket: Auszahlung von Wohngeld Plus beginnt ab 2023 

Von IntFormalities
Aktualisiert am 13. Oktober 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Die Ampelkoalition hat ein Wohngeld Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das mit 1. Januar 2023 einiges in Sachen Wohngeld ändert. Das sogenannte Wohngeld Plus soll nun noch mehr Menschen unterstützen. Was sich beim Wohngeld Plus ändert, wer anspruchsberechtigt ist und wie Sie Wohngeld beantragen, lesen Sie hier.

Wohngeld Plus in Deutschland

Was ist Wohngeld Plus und welchen Unterschied gibt es zum regulären Wohngeld?

Als Wohngeld Plus wird eine Reform des deutschen Wohngelds bezeichnet, die mit 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Beträge, die Bezieher von Wohngeld nun erhalten können, sind deutlich höher als beim bisherigen Wohngeld. Wohngeld Plus gilt als größte Reform des Gesetzes zum Wohngeld aller Zeiten. 

Es soll rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland zukünftig besser unterstützen – das sind rund 1,4 Millionen mehr als bisher. Der Grund: Es sind nun mehr Menschen anspruchsberechtigt. Auch die Berechnung wurde verändert, wodurch der Personenkreis ebenfalls erhöht werden soll. 

Eine weitere Neuerung ist, dass Heizkosten ab 2023 ebenfalls bezuschusst werden. Das war vor dem Wohngeld Plus noch anders.

Die sogenannte Klimakomponente soll CO2-Zahlungen ausgleichen und gleichzeitig für klimagerechten Wohnraum sorgen, den die Bürger sich auch leisten können.

Auslöser für die Reform rund um Wohngeld Plus waren enorm gestiegene Preise für Wohnen, Heizung und Energie.

Wer kann Wohlgeld Plus beantragen? 

Wie auch bisher ist Wohngeld Plus für Menschen mit deutschem Wohnsitz vorgesehen, die Einkommen haben, aber hohe Wohnkosten bestreiten müssen. Egal, ob zur Miete oder Belastungen durch ein Eigenheim: Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, aber wenig Geld zur Verfügung hat, kann Wohngeld Plus beantragen. 

Der Personenkreis wird jedoch erweitert: Personen, die vor 2023 Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben, können nun ebenfalls Wohngeld bekommen. 

Die Kombination von Bürgergeld, Wohngeld Plus und anderen staatlichen Unterstützungen ist jedoch stark eingeschränkt. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld Plus

  • Sie leben zur Miete oder zur Untermiete (egal, ob in einem Haus, einer Wohnung oder einem Zimmer) oder Sie leben in Ihrer eigenen Immobilie und haben dadurch finanzielle Belastungen.
  • Sie bekommen keine Transferleistungen (beispielsweise BAföG, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), bei denen die Kosten für Wohnen bereits miteingerechnet werden.
  • Sie fallen unter die (nun durch Wohngeld Plus erhöhte) Einkommensgrenze, die Ihre Region festgelegt hat.
  • Sie haben keinen Wohnraum mit einer Größe weit über Ihrem Bedarf. Dieser Bedarf ist je nach Haushaltsgröße sehr variabel, informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Wohngeldbehörde.

Wohngeld Plus zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen beziehen

Bürgergeld beziehen, Wohngeld Plus erhalten – geht das zusammen? Die Antwort ist nein.

Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt) dagegen sind für das Wohngeld nicht relevant. Neu ist auch: Wer nach dem SGB II oder nach dem SGB XII Leistungen bezieht, kann ab 2023 auch Wohngeld erhalten.

Wohngeld Plus beantragen: So geht’s Schritt für Schritt

An den Abläufen zur Beantragung hat sich grundsätzlich nichts geändert. Gehen Sie folgendermaßen vor, um Wohngeld Plus zu beantragen.

1. Formular beziehen

Das Antragsformular für Wohngeld erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde. Diese befindet sich innerhalb der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Tipp: Sie können sich bei der Wohngeldbehörde auch vorab beraten lassen, um über Ihre Ansprüche umfassend Bescheid zu wissen.

2. Nachweise sammeln

Sie benötigen Kopien (wichtig!) von folgenden Nachweisen, die Sie dem Antrag beilegen müssen:

  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für die Eigentumsimmobilie (Mietvertrag, Tilgungsvertrag, Rechnungen etc.)

Positiv zu beachten beim Wohngeld Plus: Für die Klimakomponente sind keine Nachweise nötig.

3. Antrag abschicken

Bei einigen Wohngeldbehörden geht das bereits online, ansonsten füllen Sie den Antrag manuell aus und senden Sie ihn mit den Nachweisen an die zuständige Behörde.

Wird Ihr Antrag bewilligt, ist er für 18 Monate gültig und muss dann erneuert werden. Innerhalb dieser Zeit können Sie allerdings eine Änderung beantragen, wenn Ihre Ausgaben um mehr als 10% steigen.

Wie hoch ist Wohngeld Plus?

Durch die Erhöhung soll der Wohngeld Höchstsatz deutlich steigen. Das bedeutet laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (MBWSB) durchschnittlich rund 190 Euro mehr Wohngeld jeden Monat. Zum Vergleich: Bisher haben Wohngeldbezieher im Durchschnitt rund 180 Euro bekommen, ab 2023 steigt der Betrag auf 370€ pro Haushalt. 

Die Heizkosten werden mit einer Pauschale bezuschusst, die rund 1,20 Euro pro Quadratmeter beträgt. 

Die neue Klimakomponente hat einen Einfluss auf die Miethöchstbeträge, die bisher auf das Wohngeld angewendet wurden. 0,40 Euro mehr Miete pro Quadratmeter werden nun zulässig sein, um sich weiterhin für Wohngeld zu qualifizieren. 

Einmaliges Einkommen (Abfindungen und ähnliches) wird nicht mehr über die letzten 36 Monate hinweg zur Berechnung hinzugezogen, sondern über die letzten zwölf Monate.

Diese Zahlen sind auf die Gesamtheit gerechnet, die individuelle Höhe des Wohngelds ist nach wie vor stark individuell. Je nach Wohnort, Höhe der Belastung, Einkommenssituation und Haushaltsgröße variiert die Höhe des Wohngeld Plus’ enorm

Den Wohngeldrechner 2023 finden Sie hier

An welche Stelle kann ich mich wenden bei Fragen zum Wohngeld Plus?

Es gibt für jeden Wohnort eine Wohngeldbehörde, die für Ihre Region zuständig ist. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, wie die Zuständigkeit in Ihrem Fall geregelt ist.

Bei dieser Wohngeldgeldbehörde können Sie sich auch ausführlich beraten lassen – ein Angebot, das Sie vorab nutzen sollten, um Ihre Rechte zu kennen.

Fazit zum Wohngeld Plus

Als Wohngeld Plus wird eine neu reformierte Art des Wohngelds bezeichnet. In Kraft getreten ist die Änderung mit 1. Januar 2023. Der Personenkreis der Berechtigten wurde deutlich erweitert, Einkommensgrenzen angehoben und Zuschläge für Heizung und klimafreundlichere Wohnungen hinzugefügt. 

So soll der Wohngeld Höchstsatz durchschnittlich um etwa das doppelte ansteigen. Die Beantragung läuft über die örtliche Wohngeldbehörde, an die Sie einen schriftlichen Antrag senden.

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