Als studierende Person, die besonders gute Leistungen an der Schule oder im Studium erbringt, suchen Sie bestimmt nach Fördermöglichkeiten. Das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes ist hoch anerkannt und könnte für Sie eine interessante Option sein.
Neben finanzieller Unterstützung bietet die Stiftung exklusive Bildungsprogramme und Chancen zur Begegnung. Doch wer kann sich bewerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Studienstiftung des deutschen Volkes, Bewerbung und Stipendium.

- Was ist die Studienstiftung des deutschen Volkes?
- Was bietet die Studienstiftung?
- Voraussetzungen für die Bewerbung
- Was wird durch die Studienstiftung gefördert?
- Wie viel Geld erhalte ich von der Studienstiftung?
- Bewerbung: Studienstiftung des deutschen Volkes
- Welche Kriterien werden bewertet?
- Was, wenn ich im Ausland studieren will?
- Wer finanziert die Studienstiftung?
- An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die Studienstiftung des deutschen Volkes?
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert seit 1925 tausende Studierende und Promovierende. Sie wird zum Großteil mit öffentlichen Mitteln finanziert und ist politisch und konfessionell unabhängig. Das Ziel dieser Stiftung ist es, besonders begabte, motivierte und gesellschaftlich engagierte Studierende und Promovierende finanziell und ideell zu fördern. Dadurch soll zu einer besseren und gebildeten Gesellschaft beigetragen werden. Die Stiftung richtet sich also an Personen, die die Schule mit sehr guten Noten abgeschlossen haben oder die im Studium besonders erfolgreich sind.
Die Förderungen der Stiftung richten sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Was bietet die Studienstiftung?
Es wird finanzielle Förderung für das Studium geboten, aber Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes erhalten auch ideelle Förderung. Studierende und Promovierende bekommen einen wirtschaftlichen Zuschuss, werden stets bei Fragen beraten und können und sollen an Veranstaltungen wie Sommerakademien, Sprachkurse oder Workshops teilnehmen.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Eine dieser beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein, wenn Sie die Förderungen der Studienstiftung beziehen wollen:
- Sie studieren an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Dazu zählen Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen.
- Sie beziehen Ihr gesamtes Studium oder einen Teil davon an einer Hochschule in der Europäischen Union oder in der Schweiz.
In der Regel müssen Sie in Deutschland dauerhaft aufenthaltsberechtigt sein. Allerdings können auch nicht-deutsche Staatsbürger oft Stipendien beantragen. Dabei gilt:
- Sie haben eine Bleibeperspektive in Deutschland (Dazu zählen beispielsweise ein Daueraufenthaltsrecht, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine Niederlassungserlaubnis).
Für Geflüchtete gilt:
- Sie müssen als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte gelten.
Für lediglich geduldete Flüchtlinge gilt:
- Sie müssen seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig oder geduldet in Deutschland sein.
Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie unter Umständen die Förderung trotzdem beantragen, wenn Sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier Ihren Abschluss machen wollen.
Sie können die Förderungen unabhängig von Ihrem Alter bekommen.
Was wird durch die Studienstiftung gefördert?
Es wird folgendes gefördert:
- Vollzeitstudien
- Duale Studiengänge mit Ausbildung oder Praxis
- Masterstudien (solange es Ihr erstes Masterstudium ist)
Dies wird nicht gefördert:
- Teilzeitstudien
- Zweitstudium
- Zusatzstudien
- Weiterbildungsstudien
- Aufbaustudien
Wie viel Geld erhalte ich von der Studienstiftung?
Wenn Sie ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes erhalten, bekommen Sie eine Pauschale von 300 Euro monatlich für Ihre Studienkosten. Dazu können Sie auch ein Lebenshaltungsstipendium von höchstens 855 Euro monatlich erhalten.
Es können auch Zuzahlungen für Kranken– und Pflegeversicherung geleistet werden, wenn Sie nicht bei der Krankenversicherung Ihrer Eltern eingeschrieben sind. Dies sind monatlich bis zu 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung.
Wenn Sie ein Kind haben, bekommen Sie einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale (monatlich 160 Euro pro Kind)
Finanzierung für Promovierende bei der Doktorarbeit
Wenn Sie Ihre Doktorarbeit angehen, sind die Finanzierungen durch das Stiftungsstipendium höher. Sie bekommen 1.550 Euro monatlich.
Wenn Sie nicht pflichtig gesetzlich krankenversichert sind, können Sie 50% Ihrer nachgewiesenen Krankenversicherungskosten erstattet bekommen, allerdings höchstens 100 Euro monatlich.
Promovierende können zusätzlich bestimmte Tätigkeiten ausüben:
- Eine Nebentätigkeit in Forschung und Lehre an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung ist bis zu 25 % der regulären Wochenarbeitszeit möglich.
- Andere nichtwissenschaftliche Jobs sind bis zu 5 Stunden pro Woche erlaubt.
Wie viel Geld sie dabei verdienen, ist nicht relevant.
Bewerbung: Studienstiftung des deutschen Volkes
Wenn Sie das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes beantragen wollen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Oft werden Studierende von der Schulleitung, der Hochschule oder einer Partnerinstitution vorgeschlagen. Sie können also bei Ihrer Schule oder Hochschule danach fragen.
Ansonsten können Sie sich auch eine Selbstbewertung durchführen. Dazu müssen Sie sich als erstes für einen Auswahltest anmelden. Dies geht bei diesem Anmeldeportal. Weitere Infos zu diesem Auswahltest sowie Beispielaufgaben finden Sie in dieser Broschüre. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie online einen Demo-Test durchführen.
Wenn Sie diesen Test bestehen, besuchen Sie zunächst eine Bewerbung und ein Auswahlseminar. Dies soll dazu dienen, dass die Studienstiftung Sie besser kennenlernt. Eine besondere Vorbereitung für die Einzelgespräche brauchen Sie nicht. Es werden auch Gruppenrunden veranstaltet, in denen die Kandidaten Themen präsentieren und darüber diskutieren.
Nach dem Auswahlseminar wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie das Studienstiftung des deutschen Volkes Stipendium erhalten oder nicht.
Wichtig: Bewerben Sie sich so früh wie möglich, aber spätestens am nächsten Oktober nach dem Aufnahmebescheid.
Welche Unterlagen brauchen Studierende für die Bewerbung?
Dies erfahren Sie per E-Mail, nachdem Sie vorgeschlagen wurden oder den Auswahltest erfolgreich bestanden haben.
Bewerbung für Studierende in künstlerischen oder musikalischen Fächern
Musik: Musikstudenten müssen vorgeschlagen werden. Sie nehmen an einer Endauswahl teil, bei der Sie vorspielen und ein Einzelgespräch führen.
Bildende Kunst, Design und Film: Diese Studenten müssen von ihrer Hochschule vorgeschlagen werden (nicht von Lehrern individuell). Sie nehmen dann an einer Vorauswahl an ihrer jeweiligen Hochschule teil.
Darstellende Kunst: Die Studierenden werden von ihrer Hochschule vorgeschlagen. Danach nehmen sie an einem Auswahlseminar teil.
Bewerbung für Promovierende
Für Personen, die ein Stipendium für ihre Doktorarbeit wollen, ist der Bewerbungsprozess folgender:
- Vorauswahl bei der Geschäftsstelle: es wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für das Stipendium erfüllt sind
- Reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Eine Liste dazu finden Sie hier.
- Es wird ein Fachgutachten und ein Gesprächgutachten eingenommen
- Eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf das Stipendium wird getroffen und Ihnen mitgeteilt.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Monate.
Welche Kriterien werden bewertet?
Bei der Auswahl der Studierenden und Promovierenden, die ein Stipendium erhalten können, legt die Studienstiftung besonderen Wert auf folgende Auswahlkriterien:
- Intellektuelle Fähigkeit
- Motivation
- Kommunikationsfähigkeit
- Soziale Kompetenzen
- Gesellschaftliches Engagement
- Vielfältige Interessen
Die Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes ist äußerst wettbewerbsfähig. Die Aufnahmequoten variieren je nach Bewerbungsweg, wobei 26,6% der vorgeschlagenen Abiturienten und 40,8% der von Hochschullehrern vorgeschlagenen Studierenden aufgenommen wurden.
Was, wenn ich im Ausland studieren will?
Das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes unterstützt auch Studierende, die einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren möchten. Es wird folgendes gefördert: Studien, Forschungen, Praktika, Kongresse, Exkursionen und Kunstprojekte.
Wer finanziert die Studienstiftung?
Die Studienstiftung wird vor allem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Es tragen sonst auch die Länder und Kommunen bei, sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder Stiftungen und Unternehmen in Kooperationsprogrammen.
5% der Finanzierung kommt vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für das Max Weber-Programm. Dazu kommen auch Spenden von ehemals Geförderten oder anderen Personen.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für weitere Fragen zum Stipendium können Sie die Studienstiftung hier erreichen:
- Telefonisch (Montag-Freitag von 9-14:30h): 228 82096-0
- Per E-Mail: [email protected]
Falls Sie Musik, Bildende Kunst, Design, Film oder Darstellende Kunst studieren, finden Sie hier alle Kontaktdaten zu den Programmleitungen und zur Assistenz in diesen Fachbereichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie unterscheidet sich die Studienstiftung von anderen Begabtenförderungswerken?
Im Vergleich zu anderen Einrichtungen, die oft an bestimmte politische, ideologische oder konfessionelle Richtungen gebunden sind, legt die Studienstiftung des deutschen Volkes keinen besonderen Schwerpunkt auf eine bestimmte Weltanschauung.
Muss ich das Stipendium Studienstiftung des deutschen Volkes zurückzahlen?
Nein, das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Was, wenn ein Fachwechsel stattfindet?
Sie können nur Förderungen von der Studienstiftung bekommen, wenn der Fachwechsel vor Beginn des fünften Studiensemesters stattfindet.
Kann ich zusätzlich andere Stipendien beziehen?
Nein, wenn Sie ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes bekommen, können Sie kein anderes Stipendium dazu erhalten.
Welche anderen Stipendien gibt es?
Die Studienstiftung des deutschen Volkes kooperiert mit anderen Stipendienprogrammen, für die Sie sich auch bewerben können, wenn Sie das Stipendium der Studienstiftung nicht erhalten haben. Die Liste dazu finden Sie hier. Ansonsten könnten Sie auch andere, leichter zugängliche Stipendien interessieren, wie zum Beispiel Erasmus+ oder der Europass.