Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist oft nicht einfach. Dabei soll der Vaterschaftsurlaub helfen. Oft stoßen Väter jedoch auf rechtliche und organisatorische Fragen rund um die Einführung dieses Urlaubs. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand des Vaterschaftsurlaubs, was dahintersteckt und ob er schon genutzt werden kann.

Was ist Vaterschaftsurlaub?
Vaterschaftsurlaub bezeichnet die gesetzlich geregelte Auszeit vom Arbeitsplatz, die Vätern nach der Geburt ihres Kindes zusteht. Dieser Urlaub ermöglicht es Vätern, sich um die Bedürfnisse ihres Neugeborenen zu kümmern und ihre Partnerin zu unterstützen.
Die EU sieht vor, dass Vätern direkt mit der Geburt eine 10 Tage Vaterschaftsurlaub zustehen soll, beginnend unmittelbar nach der Geburt des Kindes – 2 Wochen Vaterschaftsurlaub also. Diese soll zudem vergütet werden. Dabei muss die Höhe der Vergütung mindestens der Höhe des Krankengeldes entsprechen.
In Deutschland ist Vaterschaftsurlaub noch ein relativ neues Konzept, das einem gewissen Konflikt zwischen Integration von Berufs- und Arbeitsleben vorbeugen soll. Die gesetzliche Umsetzung ist allerdings noch nicht geschehen.

Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
Laut der EU-Richtlinie haben Väter oder gleichgestellte Elternteile Anspruch auf eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt ihres Kindes, unabhängig von ihrer vorherigen Beschäftigungsdauer oder der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit.
Es wird zudem belegt, dass der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub ohne Rücksicht auf den Ehestand oder den Familienstand des Arbeitnehmers gewährt werden soll, um eine gerechte und inklusive Regelung zu ermöglichen.


Ist mit einer Umsetzung des Gesetzes zu rechnen?
In der Amtszeit 2021 hatte sich die Ampelkoalition über die Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs geeinigt. Dieser sollte zwei Wochen gelten und unmittelbar mit der Geburt des Kindes beginnen.
Ursprünglich sollte der Vaterschaftsurlaub 2024 schon umgesetzt werden, doch bis jetzt ist dies noch nicht geschehen und es gibt auch noch keine klaren Pläne zur Einführung im Jahr 2026. Währendessen drängt die EU auf die Umsetzung und stellt den inhaltlichen Rahmen (EU-Richtlinie 2019/1158/EU (Vereinbarkeitsrichtlinie) bereit.
Wie kann ich Vaterschaftsurlaub beantragen?
Da das neue Gesetz zur Umsetzung bislang noch nicht in Kraft ist, muss dieser weiterhin im Rahmen der Elternzeit beantragt werden. Vaterschaftsurlaub 2026 beantragen funktioniert also noch nicht. Bei der Beantragung der Elternzeit gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn eingereicht werden. Maßgeblich ist hierbei der voraussichtliche Geburtstermin – der tatsächliche Geburtstermin hat keinen Einfluss auf die Frist.
- Laut Bundesarbeitsgericht ist der Antrag schriftlich in Papierform und eigenhändig unterschrieben einzureichen – ein einfacher E-Mail-Antrag ist nicht ausreichend.
Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Geplanter Beginn der Elternzeit (dieser kann sich abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin nach vorne oder hinten verschieben),
- Dauer und zeitliche Aufteilung der Elternzeit für die kommenden 24 Monate – diese Angaben sind verbindlich.


Vaterschaftsurlaub 2026 – Das Warten auf die Umsetzung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der EU ein enormes Anliegen. Bis dato ist die Umsetzung des Vaterschaftsurlaub 2026 in Deutschland noch nicht erfolgt. Sowohl die Wahlprogramme der Parteien als auch die Meinung der Experten lassen allerdings eine Umsetzung in diesem Jahr erwarten. Dadurch würden Väter direkt nach Geburt des Kindes für 10 Tage bezahlt freigestellt werden.
Häufig gestellte Fragen
Können beide Elternteile parallel eine Auszeit nehmen?
Ja, beide Elternteile können auch parallel in Auszeit gehen. Dies funktioniert beispielsweise über die Elternzeit. Gemeinsam stehen Eltern insgesamt 14 Monate gemeinsam Elterngeld zu.
Wer zahlt Vaterschaftsurlaub?
Bezahlt werden die 10 Tage vom Arbeitgeber. Da die Zeit als Sonderurlaub gilt, wird der gewöhnliche Jahresurlaub nicht davon beeinflusst. Sie können Ihren Jahresurlaub also beispielsweise direkt nach dem Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen.



