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Das ist zu beachten, wenn Sie ein Kind adoptieren wollen

Von IntFormalities
Aktualisiert am 26. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Viele Paare entscheiden sich dafür, ein Kind adoptieren zu wollen. Dieser Prozess ist in Deutschland allerdings sehr langwierig, da das Kindswohl natürlich oberste Priorität hat. Wir stellen Ihnen hier vor, welche Arten von Adoption es gibt, was dabei zu beachten ist und wie Sie sich um ein Adoptivkind bemühen können.

Adoption im Inland

Adoption – was versteht man unter diesem Begriff?

Wenn die leiblichen Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben, bedeutet das, dass jemand anderes legal die Verantwortung für das Kind übernehmen sollen. Damit gehen die Rechte und Pflichten gegenüber dem Nachwuchs auf die Adoptiveltern über. Sie nehmen das Kind zu Hause auf und ziehen es groß, als wäre es ihr leibliches Kind. Alle Verwandschaftsgrade zur leiblichen Familie erlöschen. Das heißt, dass auch Großeltern, Tanten, Onkel usw. sich für das Kind ändern (im rechtlichen Sinne). Das ist wichtig im Erbrecht, Unterhaltsrecht, vor Gericht u.v.m.

Die Gründe für eine Adoption sind ganz unterschiedlich. Oft sind die Eltern zu jung oder möchten aus anderen Beweggründen lieber eine Adoption für ihr Kind. Rückgängig gemacht werden kann eine Adoption in der Regel nicht. 

Es gibt folgende Arten von Adoption:

  • Fremdadoption/Volladoption: Hierbei adoptieren Sie ein fremdes Kind. Besonders auf diesen Prozess möchten wir hier genauer eingehen.
  • Stiefkindadoption: Hier adoptieren Sie das Kind Ihres Partners/Ihrer Partnerin, um eine rechtliche Beziehung herzustellen (beispielsweise bezüglich Erbrecht).
  • Verwandtenadoption: Hier adoptieren etwa Tanten, Onkel oder Großeltern ein Kind, wobei die Eignung genauso gut überprüft wird.
  • Pflegekindadoption: Hierbei bleiben vormalige Pflegekinder in ihrer Familie, das Vormundschaftsverhältnis wird aber verändert.
  • Sukzessivadoption: Ein Kind, das zuvor adoptiert wurde, wird dabei von der neuen Partnerin/dem neuen Partner des Adoptivelternteils adoptiert.

Voraussetzungen und notwendige Dokumente für eine Adoption 

In der Regel müssen beide leibliche Elternteile ihr Einverständnis geben. Wenn beispielsweise nicht herauszufinden ist, wo sich ein Elternteil aufhält, kann diese Regel umgangen werden – das passiert jedoch sehr selten.

Ist das Kind 14 Jahre alt oder älter, muss auch von ihm die Einwilligung zur Adoption eingeholt werden. Zuvor wird jedoch der Wunsch des Kindes auch respektiert.

Sie benötigen in der Regel folgende Dokumente für eine Bewerbung zur Adoption:

  • Ihre Geburtsurkunde und die Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin
  • Ihren Lebenslauf in ausführlicher Form
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Unterlagen zu Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen (beispielsweise Kontoauszüge, Gehaltsnachweise etc.)
  • ein Gesundheitszeugnis oder ein geeignetes ärztliches Attest 
  • ggf. Ihre Heiratsurkunde

So bewerben Sie sich für eine Adoption: Schritt für Schritt

Eine Fremdadoption oder Volladoption läuft in der Regel folgendermaßen ab:

1. Sich bei möglichen Vermittlungsstellen informieren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Deutschland ein Kind zu adoptieren. Diese sind:

  • die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts
  • die Adoptionsdienste mit katholischer Trägerschaft
  • der Adoptionsdienst mit evangelischer Trägerschaft 
  • eine Adoptionsvermittlungsstelle in nichtkonfessioneller Trägerschaft.

2. Überprüfung der Eignung

Ihre Lebenssituation wird genau überprüft. Ziel ist es nämlich, für die Kinder ein neues Zuhause zu finden, das möglichst gut zu ihnen passt. Daher nehmen die zuständigen Stellen sich in der Regel ein dreiviertel Jahr Zeit, Sie kennenzulernen.

3. Wartezeit und Vorbereitungen

Wann Sie einen ersten Adoptionsvorschlag erhalten, variiert stark. Von einigen Wochen bis Jahren ist alles möglich. Sie sollten sich auf jeden Fall auf eine längere Wartezeit einstellen. In dieser Phase können Sie Vorbereitungen treffen.

4. Adoptionspflegezeit

Wenn Sie das Kind schon etwas kennengelernt haben, kann es zur Adoptionspflege in Ihren Haushalt einziehen. So bauen Sie eine Bindung auf, während allerdings die Vormundschaft noch beim Jugendamt liegt. Diese Phase geht mindestens über ein Jahr.

5. Übertragung des Sorgerechts

Das Familiengericht spricht schließlich offiziell die Adoption aus. Damit gehen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind auf die Adoptiveltern über.

6. Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde

Das Standesamt erstellt für das Kind eine neue Geburtsurkunde, nun mit dem Adoptivnamen. Auf diesem Dokument ist nun nicht mehr ersichtlich, ob das Kind adoptiert wurde oder nicht. Lediglich im Geburtenregister ist die leibliche Familie noch hinterlegt, was für spätere Nachforschungen relevant sein kann.

Was passiert nach der erfolgreichen Adoption?

Das Adoptivkind wächst wie ein leibliches Kind bei den Adoptiveltern auf. Es hat die gleichen Rechte und die Eltern die gleichen Pflichten wie bei biologische Nachkommen. 

Auch nach einer Adoption kann man weiterhin Beratungen in Anspruch nehmen. Das geht beim Jugendamt oder bei der eigenen Vermittlungsstelle.

Ob noch Kontakt zu den biologischen Eltern oder anderen Familienmitgliedern besteht, variiert je nach Situation. Teilweise kommt es zu treffen, manche tauschen beispielsweise Briefe aus und wieder andere haben gar keinen Kontakt mehr.

Ist Elterngeld und Elternzeit möglich, wenn ich ein Kind adoptiert habe?

Sie können als Adoptiveltern Elterngeld und auch den Geschwisterbonus bekommen, wenn Sie ein Baby oder Kleinkind adoptiert haben und die Voraussetzungen erfüllen. Diese Option besteht bereits dann, wenn das Kind noch nicht offiziell adoptiert wurde, aber bereits in Ihrem Haushalt lebt, also in sog. Adoptionspflege bei Ihnen ist. Nachdem das Kind acht Jahre alt wird, ist kein Elterngeld mehr möglich.

Auch Elternzeit ist bis zu drei Jahre lang möglich für Adoptiveltern. Hier beginnt der Anspruch ebenso mit dem Einzug des Kindes und endet am 8. Geburtstag. Faktoren wie Kündigungsschutz und Anmeldefrist beziehen sich bei Adoptiveltern immer auf den Tag des Einzugs, nicht auf das Geburtsdatum des Kindes. 

Sie erhalten auch regulär Kindergeld für Ihr Adoptivkind. Anspruch auf Mutterschutz dagegen gibt es bei Adoptionen nicht, Sie können aber Unterstützung durch eine Hebamme erhalten. 

Auf welche Kosten und welche Bearbeitungsdauer muss ich mich einstellen?

Inklusive Eignungsprüfung und Adoptionspflege vergehen knapp zwei Jahre. Je nachdem, wie lange Ihre Wartezeit ist, kann sich der Prozess sehr lange hinziehen. Wenige Wochen oder auch Jahre – wann ein Adoptionsvorschlag kommt, ist sehr individuell. Auch die Zeit der Adoptionspflege kann teilweise länger als ein Jahr dauern, das kommt auf die Situation an.

Wer über das Jugendamt adoptiert, hat mit keinen Kosten zu rechnen. Andere Adoptionsvermittlungen können aber durchaus Gebühren verlangen. Bedenken Sie auch finanzielle Aufwände für Ihre Dokumente, darunter Führungszeugnisse, Beglaubigungen, notarielle Beurkundungen, ärztliche Atteste und Seminare zur Vorbereitung.

Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Adoption?

Sie können sich vor, während und nach dem Adoptionsprozess jederzeit an eine Vermittlungsstelle oder das Jugendamt wenden.

Was Sie zu Adoptionen in Deutschland unbedingt wissen sollten

Eine Adoption ist in Deutschland über das Jugendamt oder vereinzelte Vermittlungen möglich. Während des Prozesses werden die möglichen Adoptiveltern sehr detailliert auf ihre Eignung überprüft. Außerdem gibt es mit der Adoptionspflege eine Übergangszeit, in der das Kind schon im Haushalt lebt, aber zunächst eine Bindung aufgebaut werden soll. 

Erst am Ende dieser Zeit werden die rechtlichen Pflichten und die Fürsorge ganz auf die Adoptiveltern übertragen. Damit ist das Kind gleichgestellt mit leiblichen Kindern der Adoptierenden. Das heißt, auch Rechte wie das Nehmen von Elternzeit können in Anspruch genommen werden. Eine Inlandsadoption dauert in der Regel sehr lange, dafür ist sie mit weniger Kosten verbunden.

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