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Zum geförderten Wohnraum mit dem Wohnberechtigungsschein

Von Markus Gansert
Veröffentlicht am 26. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist die Belastung der Monatsmiete enorm. Der Wohnberechtigungsschein trägt Sorge, dass Geringverdiener sozial geförderten Wohnraum beziehen können. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es um die Antragsstellung bestellt ist und weitere Informationen, erhalten Sie im heutigen Überblick.

Mit dem Wohnberechtigungsschein sozialen Wohnraum sichern
Mit dem Wohnberechtigungsschein sozialen Wohnraum sichern.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und welchen Zweck erfüllt dieser?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht es Ihnen als antragsberechtigte Person, Zugang zu einer Sozialwohnung oder gefördertem Wohnraum zu erhalten. 

Diese Wohnungen unterliegen einer geringeren Miete als der marktübliche Preis und sollen Menschen mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen eine bezahlbare Wohnmöglichkeit bieten.

Mit dem WBS sind Sie grundsätzlich befähigt, sich auf diesen sozialen Wohnraum zu bewerben. Einen absoluten Anspruch haben Sie dadurch jedoch nicht. Über die Option des Wohnberechtigungsscheins soll sichergestellt werden, dass Obdachlosigkeit und genereller Wohnungsmangel entstehen.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Nicht jede Privatperson kann automatisch einen Wohnberechtigungsschein beantragen – es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein? Die wichtigsten Kriterien umfassen das Einkommen sowie besondere Lebensumstände der Antragsteller. 

  • Einkommensgrenzen für den WBS: Ein wesentlicher Faktor für die Berechtigung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins ist das Einkommen. Die Wohnberechtigungsschein Einkommensgrenze variiert je nach Bundesland und ist in der Regel an die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gekoppelt. Diese Grenze stellt sicher, dass nur Menschen mit einem begrenzten Einkommen Zugang zu gefördertem Wohnraum erhalten.

Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze in den meisten Bundesländern bei etwa 15.000 bis 20.000 Euro jährlich, für Paare bei 25.000 bis 30.000 Euro jährlich. Für Familien mit Kindern sind dabei zumeist höhere Einkommensgrenzen zugrunde gelegt.

  • Besondere Gruppen: Zusätzlich zu den Einkommensvoraussetzungen gibt es auch besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen. Senioren, Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern haben unter Umständen erleichterte Zugangsvoraussetzungen oder bevorzugte Behandlung bei der Zuteilung von Sozialwohnungen.

Falls Ihr Einkommen knapp über der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegt, könnte Wohngeld eine mögliche Unterstützung sein.

Weitere Informationen zu anderen Wohnzuschüssen gibt es hier!

Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind für einen Wohnberechtigungsschein erforderlich?

Zur Prüfung auf Ihre individuelle Berechtigung, legen Sie den Behörden folgende Unterlagen vor:

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Steuerbescheide oder Bescheide über Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe).
  • Mietvertrag: Wenn bereits eine Wohnung bewohnt wird, kann der aktuelle Mietvertrag nachgefragt werden.
  • Bescheinigung über besonderen Bedarf: Beispielsweise bei Behinderung oder Schwangerschaft.

Berlin stellt beispielsweise eine Wohnberechtigungsschein-Abfrage zur Verfügung. Darüber stellen Sie fest, ob Sie antragsberechtigt sind. Wer bereits in einem anderen Bundesland über einen Wohnberechtigungsschein verfügt, hat (in den meisten) anderen Ländern, keinen weiteren Anspruch.

Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?

Leider gibt es in der Bundesrepublik keine einheitliche Regelung zur Antragstellung eines Wohnberechtigungsscheins. Über unsere Schritt-für-Schritt Anleitung erhalten Sie dennoch einen Überblick, wie sich das Ablaufprozedere abläuft:

  1. Prüfung der Berechtigung: Überprüfen Sie, ob Sie die Einkommensgrenzen und andere Kriterien erfüllen. Nutzen Sie dazu ggf. einen Online-Rechner, den viele Kommunen anbieten.
  1. Antrag ausfüllen: In vielen Bundesländern können Sie den Wohnberechtigungsschein online beantragen. In den Gemeindeverwaltungen haben Sie zudem die Möglichkeit, die Antragsformulare vor Ort abzuholen.Prüfen Sie die Homepage Ihrer Gemeinde bzw. melden Sie sich dort telefonisch.
  1. Unterlagen einreichen: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein, um Ihre Berechtigung zu bestätigen.
  1. Bearbeitung und Entscheidung: Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine Antwort, ob Sie den WBS bekommen. In der Regel dauert die Bearbeitung einige Wochen.
  1. Wohnberechtigungsschein erhalten: Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein, mit dem Sie in geförderte Wohnungen einziehen können.

Obwohl das System der Wohnberechtigung in ganz Deutschland existiert, kann es regionale Unterschiede bei den Einkommensgrenzen, der Bearbeitungsdauer und den genauen Anforderungen geben. Jedes Bundesland hat die Freiheit, eigene Regelungen zur Wohnraumförderung festzulegen.

Wie finden Sie eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein?

Die Suche nach einer Wohnung, die den Anforderungen des WBS entspricht, kann über vielerlei Kanäle erfolgen:

  • Wohnungsmarktportale: Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen Mietangebote für Sozialwohnungen auf ihren Websites.
  • Wohnungsämter: Bei den zuständigen Wohnungsämtern können Interessenten eine Liste von Wohnungen einsehen, die für WBS-Inhaber verfügbar sind.
  • Wohnungsgenossenschaften: Auch viele Genossenschaften bieten Wohnungen an, die mit einem WBS gemietet werden können.

Übrigens: Viele Bundesländer legen eine maximale Wohnraumzahl zugrunde. So gilt oftmals ein Wohnraum pro Person als Vorgabe für eine Sozialwohnung.

Mit dem Wohnberechtigungsschein zu günstigem Wohnraum

Mittels Wohnberechtigungsschein ist ein Instrument geschaffen, um einkommensschwache Haushalte bei der Suche nach günstigem Wohnraum zu unterstützen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Antragsmodalitäten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Prüfen Sie die Gemeindeseite und stellen Sie Ihren Antrag!

FAQ´s

Wo erfolgt die Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Die Antragstellung erfolgt in der Regel bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder über das zuständige Wohnungsamt. In vielen Bundesländern können Anträge auch online gestellt werden.

Welche Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein benötigt?

Vorzuweisen gilt es einen Einkommens- und Identitätsnachweis. Weiter notwendig ist ein Mietvertrag und in besonderen Fällen eine Bescheinigung zum “besonderen Bedarf”, wie beispielsweise aufgrund von Behinderung oder Schwangerschaft.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel für ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss er entweder erneuert oder verlängert werden, wenn weiterhin Anspruch auf Sozialwohnungen besteht.

Welche Arten von Wohnungen können mit einem WBS gemietet werden?

Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie in geförderte Wohnungen einziehen. Diese gehören häufig großen Wohnungsgesellschaften oder werden von privaten Vermietern angeboten, die Fördermittel für den Bau oder Erhalt derer erhalten haben.

Was sind geförderte Wohnungen?

Geförderte Wohnungen zeichnen sich durch besonders günstige Mietpreise aus, die deutlich unter den Marktpreisen liegen. Die Mieten für diese Wohnungen werden in der Regel vom Staat oder den Kommunen subventioniert. Die genauen Preise variieren jedoch je nach Region und Wohnungsgröße.

Was passiert, wenn der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt wird?

Wenn der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung kann unter Umständen überprüft und geändert werden, wenn die Ablehnung unrechtmäßig war oder sich neue Fakten ergeben.

Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb einer bestimmten Frist (meistens vier Wochen) eingelegt werden. Es ist ratsam, die genauen Gründe für die Ablehnung zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Welche Behörde ist für den Wohnberechtigungsschein zuständig?

Für die Beantragung und Bearbeitung des Wohnberechtigungsscheins sind Gemeinde- oder Stadtverwaltungen zuständig. In größeren Städten gibt es spezielle Wohnungsämter, die diese Anträge entgegennehmen und bearbeiten.

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Markus Gansert

Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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