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Diese Kosten werden für Begleitpersonen übernommen

Von IntFormalities
Aktualisiert am 15. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 4 Minute

Wird ein Klinik-, Reha- oder Kuraufenthalt nötig, ist ein alleiniger Aufenthalt für einige Personen schwierig. Gerade, aber nicht nur Kinder benötigen teilweise jemanden, der sie unterstützt, damit alle Behandlungen im vollen Maße durchführbar sind. Wir erklären Ihnen hier alles zu der Regelung der “Begleitperson”, die von Krankenkassen umgesetzt wird. Welche Voraussetzungen es gibt, was erstattet wird und wie Sie Begleitperson werden, lesen Sie hier.

Kostenerstattung für Begleitpersonen

Was ist eine “Begleitperson”?

Eine Begleitperson ist laut Definition der Krankenkassen jemand, der bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt einer anderen Person die ganze Zeit über anwesend ist. Bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt die Krankenkasse dann für beide – Patient und Begleitperson. Dabei ist es irrelevant, ob der Patient ein Kind oder bereits erwachsen ist. 

Beispiele für gängige Situationen sind Eltern, die ihre Kinder begleiten, Angehörige von Menschen mit Behinderungen oder zum Teil auch Pflegekräfte. 

Es gibt auch für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einer Assistenz als Begleitung im Krankenhaus oder in der Kur. Lesen Sie mehr dazu hier

Wer kann Begleitperson werden?

Nahe Bezugspersonen von Patienten, die einen stationären Aufenthalt benötigen, können einen Antrag auf Kostenerstattung für Begleitpersonen stellen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Voraussetzungen für eine Begleitperson

Eine Begleitperson muss medizinisch notwendig sein.

Diese Einschätzung gibt das medizinische Personal im Krankenhaus oder dem Kurort. Von dort wird eine Meldung an die Krankenkasse gemacht. Diese bewilligt eine Begleitperson oder lässt eine erneute Begutachtung vom medizinischen Dienst der Kasse vornehmen.

Die medizinische Notwendigkeit liegt beispielsweise in folgenden Situationen vor:

  • Eine oder mehrere medizinisch notwendige Behandlungen wären nicht durchführbar oder gefährdet, wenn es keine Begleitperson gäbe. Meistens gilt dieser Grund für Kinder bis zum 9. Lebensjahr.
  • Ein rehabedürftiger Patient benötigt wegen seiner Behinderung ständige Betreuung, die nur durch eine Begleitperson im vollen Umfang geleistet werden kann.
  • Eine Begleitperson soll bestimmtes Wissen erlangen oder Abläufe erlernen (beispielsweise therapeutische Verfahren, Regeln im Umgang mit dem Patienten oder den Gebrauch bestimmter Hilfsmittel). Diese Einschulung ist aber nicht am Wohnort möglich. In diesem Fall bleibt die Begleitperson meistens kürzere Zeit vor Ort als der Patient selbst.

Es gibt hierfür eine Ausnahme: Wenn jemand eine Pflegekraft angestellt hat und diese mitkommen muss, damit die Pflege weiterhin gewährleistet ist, muss keine medizinische Notwendigkeit im eigentlichen Sinne vorliegen.

Ein Verwandtschaftsgrad zwischen Begleitpersonen und Patienten ist nicht notwendig.

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Erstattung für Begleitpersonen beantragen: So geht’s

Sie selbst müssen keinen Antrag stellen. Die Meldung für medizinische Notwendigkeit und auch die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt durch das Krankenhaus- bzw. Reha- oder Kurpersonal. 

Für einige Zusatzoptionen ist aber durchaus ein Antrag nötig, den Sie dann formlos bei Ihrer Krankenkasse stellen. Welche Möglichkeiten Sie neben der regulären Übernahme durch die Kasse haben, haben wir im nächsten Schritt für Sie aufgeschlüsselt.

Wie hoch ist der Betrag, der erstattet werden kann?

Bleibt die Begleitung mit im Krankenhaus oder mit in der Kur, muss sie nichts hinzuzahlen und auch kein Geld auslegen. Alles wird von der Krankenkasse direkt übernommen.

Für den Fall, dass die Begleitperson auswärts übernachten muss, ist ein Höchstbetrag von 45 Euro pro Tag vorgesehen. Auch Fahrtkosten und Reisekosten können in diesem Fall erstattet werden.

Bei Eltern, die kleinere Kinder begleiten, sowie bei einer Kur oder (beruflichen) Reha kann auf Antrag eventuell auch der Verdienstausfall (ohne zeitliches Limit) von der Krankenkasse übernommen werden. Erkundigen Sie sich hierzu also.

Sie können sich auch informieren, ob Sie eine Haushaltshilfe bekommen können, wenn ein Elternteil als Begleitperson weg ist und beispielsweise noch weitere Kinder im Haushalt leben.

Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Kostenerstattung für Begleitpersonen?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an das Sozialamt. Wenn jemand in Ihrem Umfeld einen stationären Aufenthalt braucht und Sie das Gefühl haben, eine Begleitperson könnte nötig sein, wenden Sie sich auch an das medizinische Personal. 

In Kürze: Was Sie als Begleitperson unbedingt wissen sollten

Eine Begleitperson ist für Krankenkassen jemand, der einen Patienten bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus oder Kliniken unterstützt. Dabei werden alle Kosten übernommen, sowohl für die Übernachtung als auch für die Mahlzeiten. Voraussetzung ist, dass eine Begleitperson medizinisch notwendig ist. Ob einer der Gründe dafür vorliegt, entscheidet das medizinische Personal vor Ort. Sie stellen ggf. eine Empfehlung aus, die direkt an die Krankenkasse des Patienten geht. Das passiert meistens bei kleineren Kindern, zum Teil aber auch bei älteren Personen.

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