Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) können Sie heute nicht mehr als eigene Leistung beantragen. Es wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt; seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld. Ob Sie Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit oder Unterstützung beim Jobcenter benötigen, hängt von Ihrer Situation ab.
Wenn Sie nach „ALG 2“, „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“ suchen, finden Sie hier die Einordnung der alten Begriffe und den passenden Weg zur heutigen Leistung. Ein alter Name auf einem Formular bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das Formular unbrauchbar ist.
Was waren Arbeitslosengeld II und Hartz IV?
Arbeitslosengeld II war bis Ende 2022 die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). „Hartz IV“ war die geläufige Bezeichnung dafür. Anders als das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung setzte diese Unterstützung keinen durch frühere Versicherungszeiten erworbenen Anspruch voraus. Entscheidend war der Bedarf unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen.
Der alte Name erklärt auch die Verwechslung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II waren keine zwei Stufen desselben Antrags. Für die Versicherungsleistung war die Agentur für Arbeit zuständig; die bedarfsabhängige Hilfe lief über das Jobcenter. Diese Unterscheidung bleibt für die Wahl Ihrer Anlaufstelle wichtig.

Was kam nach Hartz IV?
Zum 1. Januar 2023 löste das Bürgergeld Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert die Einführung des Bürgergeldes. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt im SGB II geregelt; die Reform hat neben dem Namen auch Regeln und Pflichten verändert.
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt den Wechsel zum Grundsicherungsgeld und die Folgen für laufende Fälle. Aktuelle Voraussetzungen, Beträge und Einzelheiten zum Antrag finden Sie in unserem Leitfaden zum Bürgergeld und heutigen Grundsicherungsgeld. Diese Seite dient dagegen dazu, Ihre Suche unter dem früheren Namen richtig zuzuordnen.
Welche Anlaufstelle passt zu Ihrer Situation?
Sie haben Ihre Arbeit verloren und waren versichert
Prüfen Sie zuerst einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Versicherungszeiten und die Arbeitslosmeldung. Die offizielle Übersicht zum Arbeitslosengeld beschreibt die Versicherungsleistung. Unsere Anleitung zum Arbeitslosengeld hilft bei der Orientierung zum Antrag. Ein früherer Hartz-IV-Bezug ersetzt die Prüfung eines solchen Anspruchs nicht.
Ihr Einkommen reicht nicht oder Ihr Arbeitslosengeld endet
Wenden Sie sich an das Jobcenter, wenn Sie Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen. Grundsicherungsgeld kann auch ergänzend zu einem niedrigen Arbeitslosengeld infrage kommen. Das Ende des Arbeitslosengeldes führt aber nicht automatisch zu einer Bewilligung: Das Jobcenter prüft die Voraussetzungen und die finanziellen Verhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Stellen Sie den passenden Antrag, statt nach einem gesonderten ALG-2-Antrag zu suchen.
Sie erhalten bereits Leistungen vom Jobcenter
Allein wegen des Wechsels von Bürgergeld zu Grundsicherungsgeld brauchen Sie keinen neuen Antrag. Die bisher erlassenen Bescheide gelten inhaltlich weiter. Endet jedoch Ihr laufender Bewilligungszeitraum, ist ein Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter erforderlich. Schauen Sie dafür auf das Enddatum in Ihrem Bescheid. Die Umbenennung verlängert diesen Zeitraum nicht und ersetzt auch keine notwendige Mitteilung über Änderungen Ihrer Verhältnisse.
Warum alte Beträge und Formulare irreführen können
Ein Betrag aus einem älteren Hartz-IV-Artikel sagt Ihnen nicht, wie viel Unterstützung Sie heute erhalten können. Maßgeblich sind die aktuellen Regeln und Ihre persönlichen Verhältnisse. Nutzen Sie für die heutige Berechnung daher den oben verlinkten aktuellen Leitfaden und die Informationen Ihres Jobcenters, nicht einen historischen Rechner oder eine historische Betragstabelle.
Bei Formularen kommt es auf den Zusammenhang an: Die Jobcenter passen Anträge, Bescheide und Schreiben schrittweise an. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit bleiben Unterlagen mit der Bezeichnung „Bürgergeld“ während dieser Umstellung gültig. Das ist keine pauschale Freigabe für jedes alte ALG-II-Formular aus früheren Jahren. Verwenden Sie die Unterlagen oder den Online-Dienst, die Ihr zuständiges Jobcenter aktuell bereitstellt.
Häufige Fragen zu alten und heutigen Leistungsbezeichnungen
Muss ich arbeitslos sein, um Grundsicherungsgeld zu erhalten?
Auch Erwerbstätige können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn ihr Einkommen den Lebensunterhalt nicht deckt. Arbeitslosigkeit ist deshalb keine Voraussetzung. Das Jobcenter prüft unter anderem Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und die Verhältnisse der Bedarfsgemeinschaft. Ein niedriger Lohn allein garantiert noch keine Leistung; weiteres Einkommen und Vermögen können den Anspruch beeinflussen.
Ist Grundsicherungsgeld dasselbe wie Grundsicherung im Alter?
Grundsicherungsgeld gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine andere Leistung nach dem SGB XII. Sie betrifft insbesondere Menschen an der gesetzlichen Altersgrenze oder Erwachsene mit dauerhafter voller Erwerbsminderung, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst finanzieren können. § 41 SGB XII regelt die Voraussetzungen.
Sollte ich einen alten Arbeitslosengeld-II-Bescheid aufbewahren?
Bewahren Sie einen alten Bescheid auf, wenn Sie frühere Bewilligungen oder Berechnungen später nachvollziehen müssen. Er ist aber keine aktuelle Leistungszusage allein wegen der damaligen Bewilligung. Entscheidend sind sein Inhalt und Zeitraum sowie spätere Änderungen. Nach § 39 SGB X kann sich ein Verwaltungsakt etwa durch Zeitablauf erledigen.



