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Die Verletztenrente bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen

Von IntFormalities
Veröffentlicht am 27. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Bei einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall sind Menschen oft aufgrund der gesundheitlichen Folgen nicht mehr dazu in der Lage, ihrer Arbeit vollständig nachzugehen. Sind die Schäden längerfristig vorhanden, wird ihr Einkommen von der Verletztenrente der Unfallversicherungsträger kompensiert. Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie hier.

Die Verletztenrente unterstützt Sie bei Erwerbsminderung wegen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.
Die Verletztenrente unterstützt Sie bei Erwerbsminderung wegen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.

Was ist die Verletztenrente?

Die Verletztenrente bzw. Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherungsträger stellt sicher, dass Personen, die aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig geworden sind,weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Sie wird ausgezahlt, nachdem der Betroffene keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlungen seines Arbeitgebers hat und andere Leistungen wie das Übergangsgeld und das Verletztengeld nicht mehr ausgezahlt werden

Was sind die Voraussetzungen?

Damit Sie die Verletztenrente beziehen können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger muss anerkennen, dass es sich tatsächlich um einen Arbeits- oder Wegeunfall bzw. um eine Berufskrankheit handelt,
  • es besteht eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20% bzw. bei landwirtschaftlich Versicherten mindestens 30% (Die Erwerbsminderung kann auch durch mehrere Versicherungsfälle gemeinsam entstehen),
  • Sie haben keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlungen, Übergangsgeld oder Verletztengeld,
  • es bestehen über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus Spätfolgen, aufgrund derer Sie erwerbsgemindert sind und
  • es wurden vor Eintritt des Versicherungsfalls Beiträge für eine gesetzliche Unfallversicherung für Sie eingezahlt.

Wie hoch ist die Unfallrente?

Die Höhe der Rente hängt sowohl vom Grad der Erwerbsminderung ab, als auch von Ihrem bisherigen Einkommen. 

Sind Sie zu 100% erwerbsgemindert, so erhalten Sie eine Vollrente. Das bedeutet, Sie bekommen ⅔ Ihres letzten Jahreseinkommens ausgezahlt. 

Ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit geringer, so erhalten Sie eine Teilrente, die prozentual ausgezahlt wird. Sie bekommen beispielsweise bei 30% Erwerbsminderung 30% der Vollrente.

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von über 50% gelten Sie als Schwerverletzter. In diesem Fall bekommen Sie eine weitere Zulage der Unfallrente von 10%. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Mit einem Online-Rechner können Sie selbst die Höhe Ihrer Unfallrente berechnen. 

Steuern und Versicherungsbeiträge

Die Verletztenrente ist steuerfrei und Sie müssen beim Bezug auch keine Pflichtversicherungsbeiträge mehr entrichten. Falls Sie freiwillig in einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung versichert sind, müssen Sie jedoch dafür weiterhin Beiträge zahlen.

Wie bekomme ich die Verletztenrente?

Die Verletztenrente müssen Sie nicht extra beantragen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit muss Ihr Arbeitgeber den Versicherungsfall umgehend bei Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung melden. Diese leitet alle weiteren Schritte in die Wege. 

Mithilfe von Fragebögen und einer Arbeitsanamnese ermittelt Ihr Unfallversicherungsträger, ob es sich beim Unfall oder der Erkrankung tatsächlich um einen Versicherungsfall handelt. Falls ja, so haben Sie einen Anspruch auf eine Unfallrente.

Die Verletztenrente wird in der Regel so schnell wie möglich ausbezahlt, damit Ihr Einkommen gesichert bleibt. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger über die Bearbeitungsdauer. 

Wie lange bekomme ich die Rente?

Nach einem ersten Rentengutachten erhalten Sie zunächst eine auf drei Jahre befristete Rente als vorläufige Entschädigung. Danach wird mit einem weiteren Gutachten festgestellt, ob ein bleibender Schaden vorhanden ist. Falls ja, so bekommen Sie eine Dauerrente.

Bleibt der Anspruch dauerhaft bestehen, so können Sie die Verletztenrente bis an Ihr Lebensende beziehen. Verbessert sich Ihr Zustand, und Sie sind wieder arbeitsfähig, so entfällt Ihr Anspruch. 

Verstirbt eine Person an den Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, bekommen die Angehörigen ab dem Tag des Todes eine Hinterbliebenenrente wie die Witwen-/Witwerrente oder die Waisenrente vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Wann wird sie ausgezahlt?

In der Regel wird die Unfallrente ab dem Tag nach Ablauf der 26. Woche nach einem Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Eintritt der Berufskrankheit) ausgezahlt. Besteht kein Anspruch auf Verletztengeld, so kann die Rente auch bereits ab dem Tag des Versicherungsfalls bezogen werden. 

Gleichzeitiger Bezug anderer Renten

Neben der Unfallrente können Sie unter Umständen auch Anspruch auf andere Renten, wie die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente haben. Beziehen Sie neben der Verletztenrente noch eine andere Rente, so wird die Verletztenrente an diese angerechnet. 

Ihre Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

Ist aufgrund eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert, haben Sie Anspruch auf eine Verletztenrente von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Die Unfallrente müssen Sie nicht beantragen, sondern Sie erhalten sie automatisch, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld oder Verletztengeld haben. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach dem Grad Ihrer Erwerbsminderung und nach Ihrem letzten Jahreseinkommen.

Sie können neben der Verletztenrente gleichzeitig auch andere Renten beziehen. Bleibt der Anspruch bestehen, so können Sie die Unfallrente bis an Ihr Lebensende erhalten. 

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