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Ihre Checkliste für den Umzug: das müssen Sie beachten

Von Iris Risch • Veröffentlicht am 8. September 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Sie möchten innerhalb oder nach Deutschland umziehen? Wenn ja, dann gibt es neben der Organisation des Umzugs einige Formalitäten zu beachten. Eines sollten Sie nicht vergessen: Ihre neue Adresse bei Umzug zu ändern und dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen, denn genau wie bei der Anmeldung Ihrer Wohnung sind Sie auch bei einem Umzug gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Dazu müssen Sie einen Termin bei einem der Bürgerämter vereinbaren, um Ihre Adressänderung anzumelden.

Neben der Ummeldung ist es auch wichtig, wichtige Stellen über Ihre neue Adressänderung nach Umzug zu informieren. Damit Sie im Rahmen des Umzugs nichts vergessen, haben wir recherchiert und stellen Ihnen eine umfassende Checkliste zur Verfügung.

Bei einem Umzug gibt es viele Verfahren, die Sie beachten sollten.
Bei einem Umzug gibt es viele Verfahren, die Sie beachten sollten.

So melden Sie Ihre Adressänderung an

👉 Buchen Sie einen Termin

Alle Bürgerämter empfangen Sie zurzeit nur nach Terminvereinbarung. Hier ist es ratsam, einige Wochen im Voraus einen Online-Termin bei einer Meldestelle für Ihre Ummeldung zu buchen. Den Termin können Sie telefonisch oder auch online vereinbaren.

👉 Termin im Bürgeramt

Bringen Sie zum Termin im Bürgeramt unbedingt alle Unterlagen mit, die Sie für die Anmeldung Ihres Wohnungswechsels benötigen:

  • Einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Das ausgefüllte Formular zur Adressänderung (gibt es auch vor Ort)
  • Eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, ggf. übersetzt)
  • Umzugsbestätigung: Ab dem 01.11.2015 ist Ihr Vermieter verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift Ihres Vermieters oder des Hauptmieters, Datum des Einzugs, Anschrift der Wohnung und Namen aller meldepflichtigen Bewohner. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Umzugsbestätigung.

👉 Erhalt und Aufbewahrung der Meldebestätigung

Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie vom Bürgeramt eine Meldebestätigung. Bewahren Sie diese gut auf, da Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt benötigen können: z.B. für die Beantragung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder die Eröffnung eines Bankkontos.

Checkliste für den Umzug

In dieser Liste sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, mit denen Sie bei einem Umzug konfrontiert werden.

👉 Vor dem Umzug

  • Legen Sie das Datum des Umzugs fest.
  • Beantragen Sie den Sonderurlaub bei Umzug bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Kündigen Sie den alten Mietvertrag fristgerecht.
  • Vereinbaren Sie die Rückzahlung der Kaution mit dem Vermieter.
  • Termin mit dem Vermieter zur Wohnungsübergabe vereinbaren (evtl. Übergabeprotokoll anfertigen).
  • Termin mit dem neuen Vermieter zur Wohnungsübernahme vereinbaren (evtl. Protokoll der Wohnungsübernahme anfertigen).
  • Beauftragen Sie rechtzeitig die Abfuhr des Sperrmülls.
  • Reservieren Sie einen Parkplatz für den Umzugswagen vor der alten und neuen Wohnung).
  • Bestellen Sie ein Umzugsunternehmen (machen Sie eine Bestandsaufnahme).
  • Melden Sie die Kinder in der Kindertagesstätte/Schule ab und am neuen Wohnort an.
  • Nachsendung der Post mit der zuständigen Poststelle vereinbaren.
  • Die GEZ über die Adressänderung benachrichtigen.
  • Hunde abmelden.
  • Benachrichtigen Sie die Versicherungen über die Adressänderung (Achtung: Hausratversicherung).
  • Informieren Sie die Banken über die Adressänderung (bei Wechsel der Bank oder der Filiale: Absprachen treffen).
  • Wenn Sie Kindergeld oder Elterngeld erhalten, dann teilen Sie die Adressänderung der Familienkasse oder dem entsprechenden Landratsamt mit.
  • Kündigen Sie Abonnements oder teilen Sie die Änderung der Adresse mit.
  • Ändern Sie die Anmeldung Ihres Kabelfernsehanschlusses (oder melden Sie sich ab und an).
  • Teilen Sie dem Finanzamt die Adressänderung mit.
  • Alten Bewohnerparkausweis zurückgeben; erkundigen Sie sich, ob in der neuen Wohnzone ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.
  • Melden Sie die Änderung der Adresse Ihres Gewerbes bei der entsprechenden Gewerbebehörde.
  • Melden Sie die Adressänderung an die Krankenkasse.
  • Melden Sie die Adressänderung an die Rentenversicherung.
  • Teilen Sie die Adressänderung Ihrem Arbeitgeber (oder Geschäftspartnern) mit.

👉 Nach dem Wohnungswechsel

  • Erfassen Sie die Zählerstände der Zähler in der neuen Wohnung (bei offizieller Wohnungsübernahme).
  • Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an, in dem Sie eventuelle Schäden an den umgezogenen Gegenständen feststellen.
  • Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde an.
  • Ummelden, wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen oder Anmeldung in der neuen Gemeinde.
  • Ändern Sie Ihre Ausweisdokumente.
  • Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde.
  • Wenn die Ummeldung/Zulassung nicht fristgerecht erfolgt ist und der Halter Wehrdienst leistet: Melden Sie die Adressänderung dem Kreiswehrersatzamt oder dem Bundesamt für den Zivildienst.
  • Anmeldung von Hunden.
  • Wenn Sie Wohngeld erhalten, informieren Sie die zuständige alte Behörde und stellen Sie einen neuen Antrag.
  • Beantragen Sie ggf. auch die Genehmigung für geförderten Wohnraum neu.
  • Lassen Sie den Jagdschein ändern, sofern vorhanden.
  • Melden Sie sich bei den neuen Stadtwerken (Gas, Strom, Heizung und Wasser) an.

Den Umzug einfacher gestalten

Ein Umzug erfordert weit mehr als nur das Packen von Kartons. Von der fristgerechten Wohnsitzummeldung über die Adressänderung bei Behörden bis hin zur Organisation von Energieversorgern und Versicherungen sind viele Verfahren wichtig. Mit unserer umfassenden Checkliste behalten Sie den Überblick und sorgen dafür, dass beim Wohnungswechsel nichts vergessen wird. So gelingt der Umzug stressfrei und rechtskonform.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich bei einem Umzug ein KFZ ummelden?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Auto ummelden. Das ist bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnortes möglich. Sie sollten das so früh wie möglich tun, allerdings spätestens 1-2 Wochen nach Ihrem Umzug.

Muss ich bei einem Umzug den Strom kündigen?

Die Kündigung des Stroms bei einem Umzug ist nötig, wenn Ihr Stromvertrag nicht auf die neue Wohnung umgemeldet werden kann. Bei Umzügen gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Stromvertrag. Sie sollten sich mindestens sechs Wochen vor dem Umzug bei Ihrem Stromanbieter darüber informieren.

Wie kann ich die GEZ ummelden bei Umzug?

Dies ist einfach online hier möglich.

Kann ich einen Umzug steuerlich absetzen?

Ja, es ist es möglich, die Umzugskosten steuerlich abzusetzen. Allerdings müssen Sie dafür alle Kosten belegen können. Einen privaten Umzug steuerlich abzusetzen ohne Belege ist nur sehr beschränkt möglich. Achten Sie also darauf, dass Sie immer Belege vorweisen können.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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