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Elektrisch unterwegs mit der Wallbox Förderung NRW

Von Markus Gansert • Veröffentlicht am 16. Juni 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Die Elektromobilität hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter etabliert. Immer wieder herrscht allerdings Kritik an den hohen Kosten – sowohl bei der Anschaffung der Fahrzeuge, als auch im Unterhalt.

Mit der Wallbox Förderung NRW soll die Attraktivität des elektrischen Fahrens weiter gefördert werden. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie auch Sie die Förderung erhalten.

Mit der Wallbox Förderung NRW zur Elektromobilität wechseln
Mit der Wallbox Förderung NRW zur Elektromobilität wechseln.

Was ist die Wallbox Förderung NRW?

Die Wallbox Förderung NRW ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das Privatpersonen und Unternehmen dabei unterstützt, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren. 

Ziel des Programms ist es, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern und die nötige Ladeinfrastruktur auszubauen. Die Förderung umfasst sowohl private Haushalte als auch gewerbliche Nutzer und soll dazu beitragen, die Elektromobilität weiter voranzutreiben.

Wer ist für die Förderung berechtigt?

Der Kreis der förderfähigen Personen wurde bewusst relativ groß gehalten:

  • Selbstständig Tätige und Einzelunternehmer.
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder andere Formen von Personengesellschaften.
  • Juristische Personen, sowohl aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Bereich.

Was wird unterstützt?

Gefördert werden der Kauf, die Installation und der Anschluss ans Stromnetz von fest installierter, steuerbarer und fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Diese müssen nicht öffentlich zugänglich sein und an Mietobjekten oder in Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen errichtet werden.

Bezuschusst werden unter anderem Ausgaben für:

  • Wallboxen oder Ladesäulen inklusive fest angeschlossenem Ladekabel, Steuerungselektronik sowie Systeme zur Nutzeridentifikation und Bezahlung
  • Intelligente Lastverteilung bei mehreren Ladepunkten
  • Systeme zur Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs
  • Kommunikationstechnik zur Anbindung der Ladeinfrastruktur
  • Erd- und Fundamentarbeiten sowie das Wiederherstellen betroffener Flächen
  • Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Anlage
  • Der Anschluss an das Stromnetz (unter Umständen mit separatem Antrag)
  • Die technische Aufrüstung eines bestehenden Stromanschlusses (ebenfalls ggf. separat zu beantragen)
  • Die vollständige elektrische Erschließung bis zu den Stellplätzen, inklusive Stromzähler und Sicherungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?

  • Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten von Ladestationen und Wallboxen, maximal jedoch 1.500 Euro pro Ladepunkt.
  • Für große Unternehmen liegt der Förderanteil bei höchstens 20 % der förderfähigen Ausgaben, ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt.
  • Bei der Grundinstallation für die Ladeinfrastruktur gilt, dass 20 % der Ausgaben, maximal 50.000 Euro, gefördert werden.
  • Netzanschlüsse für die Ladeinfrastruktur werden ebenfalls mit 20 % gefördert. Hier liegt die Obergrenze bei 10.000 Euro. 
  • Konzeptionierung bzw. Umsetzungsberatung: 50 %, maximal 10.000 Euro

note
Anträge mit Fördersummen unter 500 Euro werden nicht berücksichtigt oder ausgezahlt.

Welche Voraussetzung für die Wallbox Förderung NRW gelten?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ladeeinrichtung an Stellplätzen installiert wird, die von Mietern in Wohngebäuden genutzt werden oder sich in Wohnanlagen von Eigentümergemeinschaften befinden.

Der Strom für das Laden der Fahrzeuge muss nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen stammen, etwa durch einen Grünstromvertrag mit einem Energieversorger oder teilweise durch selbst erzeugten Ökostrom, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage. Die dafür genutzte Anlage muss zudem eine bestimmte Mindestleistung erbringen.

Die Installation und Inbetriebnahme der Ladetechnik darf ausschließlich durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen, das die Vorgaben der Ladesäulenverordnung einhält.

note
Keine Förderung gibt es, wenn die Ladeinfrastruktur ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie denen aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), errichtet wird.  
note
Um weitere Informationen über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzt (GEIG) zu erhalten, klicken Sie HIER!

Wie ist der Ablauf des Förderverfahrens?

Mit unserer Anleitung klicken Sie sich mühelos durch die Förderung:

  1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich vorab ein Angebot für die geplante Ladeinfrastruktur erstellen.
  1. Online-Antrag ausfüllen: Rufen Sie das entsprechende Online-Formular auf und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch (maximal zehn Dateien möglich). Eine Antragstellung per Postweg wird nicht gewünscht! 
  1. PIN-Code anfordern: Klicken Sie auf den Button „PIN-Code anfordern“. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem persönlichen Code an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Achten Sie beim Eingeben des Codes auf die exakte Schreibweise (Groß- und Kleinschreibung beachten).
  1. PIN-Code eingeben: Der zugesandte Code ist an Ihr Formular gebunden und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden.
  1. Angaben bestätigen: Bestätigen Sie anschließend die Richtigkeit Ihrer Angaben. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Antragstellung.
  1. Förderzusage abwarten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den offiziellen Förderbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.
  1. Maßnahme umsetzen: Beauftragen Sie nun die Installation Ihrer Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur.
  1. Auszahlung beantragen: Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, können Sie über den Link im Zuwendungsbescheid den „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ einreichen.
  1. Förderbetrag erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Auszahlungsantrags wird die Fördersumme auf Ihr Konto überwiesen.
Welche Fristen gelten bei der Wallbox Förderung NRW?

Derzeit ist die Beantragung von Fördermitteln möglich, solange das Budget des Landesförderprogramms noch verfügbar ist. Die aktuelle Förderregelung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2026. 

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem eine Förderzusage vorliegt.

Gibt es neben der Förderung auch steuerliche Vorteile?

Neben der Förderung lassen sich auch steuern sparen:

  • Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.
  • Für elektrische Dienstwagen gilt ein reduzierter Steuersatz bei der privaten Nutzung.
  • Das kostenfreie Laden von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz ist lohnsteuerfrei.
  • Auch die zeitweise private Nutzung von Ladeeinrichtungen durch Mitarbeitende ist steuerfrei.
  • Ladestationen werden bei der Berechnung des geldwerten Vorteils steuerlich begünstigt.
note
Wenden Sie sich bei Fragen telefonisch an das Service-Center NRW. Die Rufnummer 0211 837-1928 ist von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. 

Zur Elektro-Ladebox mit der Wallbox Förderung NRW

Um Unterstützung für Ihre nächste Wallbox zu erhalten, stellen Sie einen Antrag zur Wallbox Förderung NRW 2025. Achten Sie dabei darauf, mit der Durchführung der Maßnahme erst dann zu beginnen, wenn die Fördergenehmigung bestätigt wurde!

FAQ´s

Welches Programm steckt hinter der Förderung?

Hinter der Förderung steckt das Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutz Technik (progres.nrw).

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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