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Unterstützung am Arbeitsplatz mit der Arbeitsassistenz

Von Markus Gansert • Veröffentlicht am 24. Februar 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Gerade in Zeiten der Arbeitsmarktkomplexität ist es wichtig, weitere Fachkräfte zu generieren. Menschen mit Behinderung fällt es nicht durchgängig leicht, Ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen.

Die Arbeitsassistenz soll hier ansetzen und unterstützend wirken. So sollen Schwerbehinderte ihre Aufgaben am Arbeitsplatz bewältigen können. Wer Anspruch auf Arbeitsassistenz hat und wie sie diese beantragen, erläutern wir.

Mit der Arbeitsassistenz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
Mit der Arbeitsassistenz einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Was ist Arbeitsassistenz?

Arbeitsassistenz bietet eine kontinuierliche Unterstützung am Arbeitsplatz für Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen, die auf diese persönliche Hilfe angewiesen sind, um ihre beruflichen Aufgaben auszuführen

Das bedeutet, dass sie in ihrem Arbeitsalltag auf Unterstützung angewiesen sind, um bestimmte Tätigkeiten zu erledigen, die sie selbst nicht durchführen können – etwa weil der Einsatz von technischen Hilfsmitteln nicht ausreicht.

Ein Beispiel für Arbeitsassistenz ist das Vorlesen für blinde Menschen, das Übersetzen von Texten in Gebärdensprache für gehörlose Personen oder das Überreichen von Gegenständen, die aus dem Rollstuhl nicht erreichbar sind. Die Assistenzkraft übernimmt dabei ausschließlich Hilfsaufgaben, die vom schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer angefordert werden – die eigentlichen beruflichen Aufgaben müssen weiterhin von ihm selbst erledigt werden.

Was ist das Ziel der Arbeitsassistenz?

Das Hauptziel der Arbeitsassistenz ist es, die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern und sicherzustellen, dass sie gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben können. Dies schließt sowohl den Zugang zum Arbeitsplatz als auch die Integration und die langfristige Beschäftigung im Unternehmen ein. 

Arbeitsassistenz ist ein Teil der Eingliederungshilfe und wird durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. Klar definiertes Ziel ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.

Wer wird von der Arbeitsassistenz angesprochen?

Die Arbeitsassistenz richtet sich an Personen ab 14 Jahren, die Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder der Sicherung eines bestehenden Ausbildungsplatzes oder Arbeitsplatzes benötigen. 

Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit einem Begünstigten Status oder einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent.

  • Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren
  • Erwachsene bis zum Erreichen des Rentenalters
  • Personen mit Begünstigtenstatus
  • Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 30 Prozent

Als Antragsteller müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie den Arbeitsplatz nicht ohne Unterstützung ausüben können. Eine ärztliche Bescheinigung dient als Notwendigkeit. Weisen Sie zudem nach, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder eines anstreben.

Welche Arten der Unterstützung durch Arbeitsassistenz gibt es?

Je nach Bedarf und individueller Anforderung gibt es unterschiedliche Arten der Arbeitsassistenz. Häufig genutzt sind:

  • Persönliche Assistenz: Hierbei handelt es sich um die Unterstützung durch eine Assistenzkraft, die den Arbeitnehmer bei täglichen Aufgaben begleitet. Dies kann beispielsweise die Hilfe beim Bedienen von Geräten, das Führen von Gesprächen oder das Organisieren von Arbeitsschritten umfassen.
  • Technische Hilfsmittel: Für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen können spezielle technische Hilfsmittel wie Screenreader, sprechende Tastaturen oder spezielle Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.
  • Begleitung und Unterstützung bei der Kommunikation: Kommunikationshilfen für Menschen mit Behinderung oder Gebärdensprachdolmetscher fallen unter diese Kategorie.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Gemeinsam mit einer Fachkraft wird der Arbeitsplatz speziell auf die Bedürfnisse der Behinderung eingerichtet. Spezielle Möbel oder Arbeitsmaterialien sind denkbar.

Wie beantragt man Arbeitsassistenz?

In vier Schritten können Sie Arbeitsassistenz beantragen:

  1. Antrag stellen: Der Antrag auf Arbeitsassistenz stellen Sie online beim ZBFS-Inklusionsamt. Alternativ laden Sie das PDF-Antragsformular herunter, füllen es aus und senden es dorthin. Hier finden Sie die für Sie zugewiesene Beratungsstelle.
  1. Beratung und Unterstützung: Vor der Antragstellung ist es ratsam, sich von einer Beratungsstelle oder einem Integrationsamt beraten zu lassen. Bei der LVR sind alle Ansprechpartner namentlich und alphabetisch sortiert. 
  1. Prüfung des Antrags: Einige Wochen kann es in Anspruch nehmen, bis Ihr Antrag geprüft und genehmigt wird. Sowohl Ihr Behinderungsgrad als auch die konkrete Unterstützungsmaßnahme werden erörtert.
  1. Zuweisung und Umsetzung der Unterstützung: Wird der Antrag genehmigt, wird die Art der Unterstützung festgelegt. Es kann bis zu 3 Monate dauern, bis eine Genehmigung besteht.

Die Kosten der Arbeitsassistenz werden zu 100% vom Inklusionsamt getragen – sofern alle Arbeitsassistenz Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann die Arbeitsassistenz mit anderen Leistungen kombiniert werden?

Neben der Arbeitsassistenz lassen sich für Menschen mit Behinderung auch weitere Hilfemaßnahmen erwirken. Berufliche Rehabilitation ist häufig ein weiterer wichtiger Bestandteil. Prüfen Sie darüber hinaus, ob Anspruch auf Eingliederungszuschuss besteht.

Die Arbeitsagentur für Arbeit leistet darüber hinaus Maßnahmen ein, die mit Fort- und Weiterbildung verbunden sind.

Welche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestehen?

Rechte des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer, die Arbeitsassistenz erhalten, haben das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und auf eine Unterstützung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Sie haben auch das Recht, sich bei Bedarf zusätzliche Unterstützung zu wünschen oder die Art der Assistenz anzupassen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsassistenz zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung den Bedürfnissen des Arbeitnehmers entspricht. Sie müssen die notwendigen Anpassungen am Arbeitsplatz vornehmen und bei der Integration der Assistenzhilfe unterstützen. Zudem müssen sie die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren und die Assistenz nicht diskriminierend einsetzen.

Zur sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit der Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderung einen Platz im Arbeitsleben zu ermöglichen und einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erwirken, ist das Ziel der Arbeitsassistenz. Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann beim Inklusionsamt einen Antrag stellen und so Fuß im Arbeitsleben fassen.

FAQ

Wie lange dauert die Unterstützung?

Der Rechtsanspruch, der nach § 49 Absatz 8 Nummer 3 SGB IX (Arbeitsassistenz SGB IX) festgelegt ist, besteht für drei Jahre.

Kann eine Verlängerung der Unterstützung erfolgen?

Wenn der Bedarf an Arbeitsassistenz weiterhin besteht, kann der Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Hierbei wird erneut geprüft, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind und ob die Unterstützung weiterhin notwendig ist.

Was passiert, wenn der Antrag auf Arbeitsassistenz abgelehnt wird?

Wenn ein Antrag auf Arbeitsassistenz abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Ihre Gründe dann detailliert dar.

Wer bezahlt die Arbeitsassistenz?

Die Arbeitsassistenz Finanzierung erfolgt über die Rehabilitationsträger.

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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