Wenn Menschen Gefahr oder Verfolgung in ihrem Heimatland droht, können sie in anderen Ländern um Asyl ansuchen. 2022 wurden in Deutschland insgesamt 244.132 Asylanträge gestellt. Wie die Antragstellung funktioniert und was Sie nach der Ankunft in Deutschland erwartet, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Was ist Asyl und wer kann Asyl beantragen?
Asyl gewährt Menschen Schutz vor Gefahr und Verfolgung, die bei ihrer Rückkehr ins Heimatland drohen. Asylberechtigt sind all jene Personen, die aufgrund von schwerwiegenden drohenden Menschenrechtsverletzungen flüchten müssen und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Gründe für eine Flucht sind in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und beinhalten etwa Kriege oder die Verfolgung aufgrund von:
- Nationalität
- ‘Rasse’
- Politische Überzeugung
- Religion
- Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe (Bsp.: sexuelle Orientierung)
Voraussetzung für einen Anspruch auf Asyl ist darüber hinaus, dass die betroffene Person keinen anderen Schutz vor der Verfolgung oder Gefahr hat und keine Fluchtalternative im Herkunftsland besteht.
Wie läuft das Asylverfahren ab?
Um Asyl in Deutschland zu beantragen, sind mehrere Schritte notwendig:
1. Ankunft und Registrierung
Der erste Schritt bei der Ankunft in Deutschland ist die Kontaktaufnahme mit einer zuständigen staatlichen Stelle. Das kann entweder direkt an der Grenze passieren oder später im Land. Wer sich bereits an der Grenze als Asylsuchender meldet, tut dies bei der Grenzbehörde.
Wer sich erst in Deutschland meldet, muss eine Sicherheitsbehörde wie die Polizei, eine Ausländerbehörde, eine Aufnahmeeinrichtung, ein Ankunftszentrum oder eine Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtung (AnkER-Einrichtung) kontaktieren.
Die staatliche Stelle nimmt bei der Meldung Ihre persönlichen Daten auf und registriert Sie im Ausländerzentralregister als Asylsuchenden. Es wird auch ein Foto von Ihnen gemacht und Ihre Fingerabdrücke werden genommen (ab dem 6. Lebensjahr). Falls Sie Personaldokumente wie einen Reisepass bei sich tragen, müssen Sie diese hier vorzeigen.
2. Verteilung auf Bundesländer und Ankunftsnachweis
Nach der Registrierung werden die Asylwerber auf die Bundesländer aufgeteilt und dort einer weiteren Aufnahmeeinrichtung zugewiesen. Wie viele Flüchtlinge in welches Bundesland geschickt werden, richtet sich nach dem dortigen Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl.
In der Aufnahmeeinrichtung angekommen, erhalten die Asylbewerber einen Ankunftsnachweis, ein offizielles Dokument, das temporär zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt.
Falls Sie als Asylbewerber bedürftig sind, haben Sie nun auch einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind etwa medizinische Versorgung, Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, und Gesundheitspflege sowie Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf.
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3. Formeller Asylantrag und Dublin-Verfahren
Nachdem Sie Ihren Ankunftsnachweis erhalten haben, müssen Sie einen formellen Asylantrag bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Nun wird zunächst mithilfe des Dublin-Verfahrens ermittelt, ob Deutschland oder ein anderes EU-Land für Ihr Asylverfahren zuständig ist. Ist ein anderes Land zuständig, werden Sie gegebenenfalls an dieses weitergeleitet. Ist Deutschland zuständig, wird Ihr Antrag nun inhaltlich überprüft.
4. Persönliche Anhörung
Es folgt eine persönliche Anhörung, in der Ihnen sogenannte Entscheider des BAMF mithilfe von Dolmetschern Fragen zu Ihrer Flucht, den Verfolgungsgründen und Ihrem Reiseweg stellen. Hier müssen Sie gegebenenfalls auch Ihre Einschätzung darüber schildern, was bei einer Rückreise in Ihr Herkunftsland passieren würde.
Diese Anhörung wird protokolliert und die Niederschrift in Ihre Erstsprache übersetzt. Anschließend bekommen Sie eine Kopie davon.
5. Entscheidung über den Antrag und Aufenthaltstitel
Wird Ihrem Asylantrag stattgegeben, erhalten Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie haben nun Anspruch auf verschiedene Leistungen wie Sozialhilfe, Kindergeld, Eingliederungshilfe und Integrationshilfen wie Sprachförderung.
Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für Sie an.
Dauer und Auskunft zum Stand des Asylverfahrens
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom jeweiligen Bundesland und den aktuellen Flüchtlingszahlen ab. Die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren in Deutschland betrug 2022 etwa 7,6 Monate.
Auskünfte zum Stand Ihres Asylverfahrens bekommen Sie beim BAMF. Senden Sie dazu eine E-Mail an service@bamf.bund.de mit folgenden Informationen und Dokumenten:
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort
- aktuelle Anschrift
- Ihr BAMF-Aktenzeichen (7-stellig + Länderkennzeichnung)
- Kopie Ihres Ankunftsnachweises oder Ihrer Aufenthaltsgestattung
Asyl und Arbeit
Wurde Ihrem Antrag auf Asyl stattgegeben und Sie haben Ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen, so dürfen Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und eine Ausbildung beginnen.
Falls Sie sich jedoch noch im Asylverfahren befinden und noch nicht über dieses entschieden wurde, gelten andere Regeln. Auch in diesem Fall dürfen Sie arbeiten und eine Ausbildung beginnen, jedoch ist dazu eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.
Familiennachzug
Sind Sie Asylberechtigt, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen und so Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder nach Deutschland holen (für minderjährige Asylberechtigte gilt dasselbe für die Eltern).
Anerkannte Flüchtlinge sind dabei von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung befreit. Auch müssen Ihre Familienmitglieder keine Deutschkenntnisse mitbringen.
Asyl in Deutschland
Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz vor Verfolgung und Gefahr in ihrem Heimatland. Wenn Sie aufgrund eines Krieges oder Verfolgung in Ihrem Heimatland nicht mehr sicher sind, können Sie Asyl in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat beantragen. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich als Asylbewerber melden und anschließend einenformellen Antrag auf Asyl stellen. Das BAMF entscheidet mithilfe einer Anhörung über Ihre Flucht über den Antrag. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, so bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis und können in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen.