Wer sich nicht nur im Inland, sondern auch international für Auslandsadoptionen interessiert, hat einen langen bürokratischen Prozess vor sich. Die Voraussetzungen sind noch strenger als in Deutschland. Wir geben Ihnen hier Einblicke, wie eine Auslandsadoption abläuft, welche Kosten und Wartezeiten auf Sie zukommen und was Sie dringend beachten müssen.
- Adoption aus dem Ausland – was versteht man darunter?
- Voraussetzungen und notwendige Dokumente für eine Adoption aus dem Ausland
- So läuft der Prozess für eine Adoption aus dem Ausland ab: Schritt für Schritt
- Was passiert nach der erfolgreichen Adoption?
- Ist Elterngeld und Elternzeit möglich, wenn ich ein Kind aus dem Ausland adoptiert habe?
- Bekommt mein aus dem Ausland adoptiertes Kind die deutsche Staatsbürgerschaft?
- Auf welche Kosten und welche Bearbeitungsdauer muss ich mich einstellen?
- Resümee zu Auslandsadoptionen
Adoption aus dem Ausland – was versteht man darunter?
Unter einer Auslandsadoption versteht man, dass ein Kind adoptiert wird, das zuvor in einem anderen Land gelebt hat und nun zu seiner neuen Familie nach Deutschland zieht. Die Staatsangehörigkeit von Kind und Eltern ist hierfür nicht relevant.
In den meisten Fällen findet der Vorgang der Adoption dabei in einem anderen Staat statt und das Kind kommt hinterher nach Deutschland.
Voraussetzungen und notwendige Dokumente für eine Adoption aus dem Ausland
Folgende Punkte müssen dringend eingehalten werden, um eine Auslandsadoption zu ermöglichen:
- Eine Adoption ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn im Heimatland des Kindes keine geeigneten Adoptiveltern oder eine entsprechende andere Unterbringung zu finden sind.
- Die leiblichen Eltern sowie ab einem gewissen Alter auch das Kind selbst müssen im Vorfeld aufgeklärt werden über die Folgen der Adoption und ihr Einverständnis geben.
- Eine Auslandsadoption muss von einer deutschen Vermittlungsstelle begleitet werden.
- Diese muss außerdem mit einer Vermittlungsstelle im jeweils anderen Land in Kontakt treten und den Vorgang mit dieser gemeinsam abwickeln.
- Sie sind nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Bei verheirateten Paaren muss das für eine Person gelten, die andere muss mindestens 21 sein.
- Es muss bei der Eignungsprüfung festgestellt werden, dass die deutschen Adoptiveltern für eine Adoption geeignet sind und auch für eine Auslandsadption infrage kommen.
Hierbei zählen Punkte wie die eigene Motivation, eine stabile Dynamik in der Beziehung, gesundheitliche Faktoren, Ihre Wohnverhältnisse und einiges mehr. Besonders bei Kindern aus dem Ausland geht es natürlich auch darum, die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten in dieser Hinsicht zu berücksichtigen.
Im Regelfall benötigen Sie folgende Dokumente, je nach Land als beglaubigte Übersetzung:
- Ihre Geburtsurkunde und die Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihr Familienbuch
- einen ausführlichen Lebenslauf
- ein Ausweisdokument, mit dem Sie ins Herkunftsland des Kindes einreisen dürfen
- Ihr erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- ein Gesundheitszeugnis oder ein ausführliches ärztliches Attest
- Unterlagen zu Ihrem Einkommen und Vermögen (Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge beispielsweise)
- ggf. Ihre Heiratsurkunde
So läuft der Prozess für eine Adoption aus dem Ausland ab: Schritt für Schritt
1. Vermittlungsstelle auswählen
Es gibt sowohl eigenständige Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen als auch die Landesjugendämter. Es ist zwingend notwendig, den Prozess über eine entpsrechende Stelle laufen zu lassen.
2. Eignungsprüfung
Nach der regulären Eignungsprüfung, die alle Eltern durchlaufen, gibt es auch noch eine länderspezfische. Dieser Prozess dauert mindestens neun Monate lang.
3. Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Fachstelle im Ausland
Dort wird nach einem Kind gesucht, das möglichst gut zu Ihrer Familie passt.
4. Kennenlernen
Sie reisen ins jeweilige Land, um das Kind kennenzulernen. Je nach Regelung vor Ort gibt es eine Adoptionspflegezeit, in der Sie bereits mit Ihrem möglichen Adoptivkind zusammenleben, um eine Bindung aufzubauen.
5. Abschluss des Adoptionsverfahrens im Ausland
Bei den Behörden im anderen Land schließen Sie mithilfe Ihrer Vermittlungsstelle zuerst dort die Adoption offiziell ab.
6. Anerkennung der Adoption in Deutschland
Adoptionen aus Ländern, die dem „Haager Adoptionsübereinkommen“ zugestimmt haben, sind einfacher. Hier bestätigt das andere Land einfach, dass nach dem Übereinkommen adoptiert wurde und Sie erhalten dadurch die Anerkennung in Deutschland.
In allen anderen Fällen muss die Anerkennung durch ein deutsches Familiengericht erfolgen. Den Antrag stellen Sie, sobald der Prozess im Ausland abgeschlossen ist. Das ist wichtig, damit Sie dann auch legal nach Deutschland einreisen können zusammen mit dem Kind.
Was passiert nach der erfolgreichen Adoption?
Sie können die Adoption hinterher wahlweise auch in deutsches Recht umändern lassen, damit die Verhältnisse genauso geklärt sind wie bei einer Inlandsadoption. Ansonsten gelten nämlich die Regeln des anderen Staats, was beispielsweise das Erbrecht angeht.
Grundsätzlich sind aber alle Rechte und Pflichten von den leiblichen Eltern auf Sie übergegangen. Ihr Adoptivkind ist rechtlich genau wie ein leibliches Kind gestellt.
Ist Elterngeld und Elternzeit möglich, wenn ich ein Kind aus dem Ausland adoptiert habe?
Sowohl Elterngeld als auch Elternzeit sind möglich, sofern Sie und das Kind die normalen Voraussetzungen erfüllen. Teilweise bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie mit dem Kind im Ausland beispielsweise in einem Hotel oder Ferienhaus zusammenleben. Ist das Kind älter als 7 Jahre alt, verfällt Ihr Anspruch allerdings.
Auch Kindergeld ist möglich, sobald die Adoption offiziell abgeschlossen ist.
Bekommt mein aus dem Ausland adoptiertes Kind die deutsche Staatsbürgerschaft?
Wenn das Kind bei der Adoption noch minderjährig ist und zumindest eine Person bei den Adoptiveltern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann das Kind die Staatsbürgerschaft annehmen.
Voraussetzung ist, dass die Adoption in Deutschland anerkannt wurde und die rechtlichen Folgen vergleichbar sind. Das heißt, dass durch die Adoption die gleichen Rechte und Pflichten entstanden sind, die auch bei einer Inlandsadoption entstehen würde. Die Kinder haben also keinen offiziellen Verwandtschaftsstatus mit der alten Familie haben.
Auf welche Kosten und welche Bearbeitungsdauer muss ich mich einstellen?
Es kann je nach Land und Situation mehrere Jahre dauern, bis der Prozess durchlaufen wurde.
Folgende Kosten kommen auf Sie zu:
- 1300 Euro für die Eignungsprüfung
- 1200 Euro für die Vermittlung durch das Jugendamt; bei anderen Stellen ist die Gebühr hierfür weit höher
- Anreise, Aufenthalt und Gebühren für den Adoptionsprozess im Ausland
Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Adoption aus dem Ausland?
Über die genauen Abläufe wissen die Landesjugendämter sowie die privaten Vermittlungsstellen am besten Bescheid. Sie unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und beraten Sie auch gerne vorab länderspezifisch.
Resümee zu Auslandsadoptionen
Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, hat mit einigen Hürden zu kämpfen. Neben längeren Wartezeiten und Kosten kommt auch eine noch strengere Überprüfung Ihrer Eignung auf Sie zu.
Wer sich dafür entscheidet, durchläuft mithilfe einer deutschen und einer internationalen Vermittlungsstelle zunächst den Prozess im jeweils anderen Land. Danach lässt man die Adoption in Deutschland anerkennen. Sind diese Punkte abgeschlossen, sind die Adoptiveltern mit den gleichen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind ausgestattet wie bei einem leiblichen Kind.