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Diese Regelungen gelten für eine Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 4 Minute

Seit 2022 gibt es neue Regelungen für Menschen, die behinderte Personen bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten. Sie können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nicht nur die Kosten des Aufenthalts erstattet bekommen. Auch Krankengeld ist nun möglich, damit Verdienstausfälle für die Assistenz gedeckt sind. Alles zur Antragsstellung und den Regelungen lesen Sie hier.

Begleitperson im Krankenhaus für Behinderte

In welchen Fällen darf man als Begleitperson mit ins Krankenhaus?

Diese Regelung ist vorgesehen für Menschen, die geistig oder mehrfach behindert sind. Das gilt auch für Erwachsene. Für sie ist die Situation im Krankenhaus oft eine besondere Herausforderung: Sie kennen die Räumlichkeiten nicht und sind nicht mit den Behandlungen vertraut, was ihnen Angst machen kann. Ohne Unterstützung durch eine ihnen bekannte Begleitperson kommt es daher häufig zu Versorgungsmängeln und der Krankenhausaufenthalt bleibt medizinisch erfolglos, weil Diagnosen und Therapien schwierig werden.

Wer kann eine Assistenz für eine Person mit Behinderung sein?

Die persönliche Assistenz im Krankenhaus übernehmen in der Regel Angehörige oder nahestehende Personen des Patienten. Aber auch Mitarbeiter des Betreuungsdienstes, der eigentlich nach Hause kommt, oder Betreuer aus der Wohneinrichtung (beispielsweise eine Wohnform der Eingliederungshilfe) können die Assistenzaufgaben übernehmen

So können Menschen mit Behinderung Unterstützung von ihnen bekannten Personen bekommen, die sie bereits kennen und die sich der besonderen Bedürfnisse des Patienten bewusst sind. Das ist auch für die Behandlung wichtig, weil Verhaltensweisen interpretiert und entsprechend reagiert werden kann.

Voraussetzungen für eine Begleitperson im Krankenhaus

Eine Assistenz im Krankenhaus muss von medizinischem Personal als notwendig eingestuft und bestätigt werden. Außerdem gelten folgende Voraussetzungen, wenn Privatpersonen mitkommen sollen. Wichtig: Diese Punkte beziehen sich darauf, ob finanzielle Unterstützung möglich ist.

  • Der Patient hat eine (drohende) Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX 
  • Der Patient erhält Leistungen der Eingliederungshilfe
  • inklusive An- und Abreise braucht der Patient mindestens acht Stunden lang eine Begleitperson
  • der Begleitperson entsteht ein Verdienstausfall durch die Begleitung
  • Patient und Assistenz sind gesetzlich krankenversichert. Privat verischerte Begleitperson können lediglich eine Freistellung von der Arbeit beantragen, nicht aber Krankengeld zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls.

Wie kann ich als Begleitperson finanzielle Unterstützung beantragen?

Sie wenden sich hierfür bitte an Ihre eigene Krankenkasse. Zuständig ist nämlich die Kasse der Begleitperson, nicht die des Patienten.

Viele Krankenkassen bieten einen Onlineantrag auf ihrer Website an. Alternativ können Sie auch ein formloses Schreiben mit allen relevanten Informationen zum Krankenhausaufenthalt abschicken. 

Sie benötigen folgende Dokumente für den Antrag

  • eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass eine medizinische Notwendigkeit dafür vorliegt, dass Sie stationär mitaufgenommen werden 
  • Bescheinigung des Krankenhauses über den Zeitraum der Mitaufnahme oder der ganztägigen Begleitung
  • den Verdienstnachweis oder Nachweis des Verdienstausfalls der Begleitperson. In der Regel werden diese Entgeltdaten aber vom Arbeitgeber an die Kasse übermittelt. 

Wie viel wird für eine Assistenz übernommen? 

Es werden Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson übernommen, wenn Krankenhauspersonal oder auch der Hausarzt die medizinische Notwendigkeit einer Assistenz bestätigen. 

Seit 2022 ist es für Angehörige oder nahestehende Personen auch möglich, den Verdienstausfall während der Zeit im Krankenhaus durch Krankengeld der Krankenkasse ausgleichen zu lassen. Näheres dazu im nächsten Punkt:

Kann eine Begleitperson auch Krankengeld beziehen?

Sie können Krankengeld beziehen, sofern Sie nicht beim Leistungserbringer der Eingliederungshilfe angestellt sind. In diesem Fall werden Sie nämlich vom Arbeitgeber finanziert. 

Beim Krankengeld für Begleitpersonen gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Krankheit, die Sie selbst betrifft. Das heißt: Sie erhalten 70 Prozent vom Bruttoverdienst, den Sie normalerweise erwirtschaften würden. So wird der Verdienstausfall ausgeglichen. 

Beachten Sie hierbei jedoch: Mehr als 90% Ihres vorherigen Nettoeinkommens bekommen Sie unter keinen Umständen. Zudem gibt es eine Höchstgrenze von 116,38 € pro Tag. Wer mehr verdient, erhält gegebenenfalls prozentual weniger Krankengeld

Sie möchten vorab Ihr mögliches Krankengeld berechnen? Eine erste unverbindliche Einschätzung können Sie mithilfe dieses Onlinerechners zum Krankengeld.

Die wichtigsten Punkte zum Thema Begleitperson für behinderte Menschen

Für Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung gibt es die Möglichkeit, bei einem Krankenhausaufenthalt eine Begleitperson mitzunehmen. So soll ihnen die herausfordernde Situation erleichtert und die erfolgreiche Behandlung sichergestellt werden. Für die Assistenz im Krankenhaus ist eine finanzielle Unterstützung vorgesehen. Mitarbeiter entsprechender Pflegedienste und Wohneinrichtungen werden über ihren Arbeitgeber entlohnt. Privatpersonen können nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch Krankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. So wird der Verdienst ersetzt, der ihnen entgeht, während sie die behinderte Person ins Krankenhaus begleiten.

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