Wer vollständig oder teilweise erblindet ist, steht im Alltag einigen Hürden gegenüber. Der Staat möchte Sehbehinderte daher finanziell unterstützen. Zwei Möglichkeiten hierfür sind die Blindenhilfe sowie das Blindengeld. Wo die Unterschiede liegen, wie die Zuschüsse beantragt werden und was zu beachten ist, haben wir für Sie hier gesammelt.
- Wo liegt der Unterschied zwischen der Blindenhilfe und Blindengeld?
- Wer kann Blindengeld und Blindenhilfe beantragen?
- Voraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung bei Sehbehinderung
- Finanzielle Unterstützung für Sehbehinderte beantragen: So geht’s
- Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung bei Sehbehinderung?
- Über welchen Zeitraum wird Blindengeld und Blindenhilfe ausgezahlt?
- Können Blindengeld und Blindenhilfe mit anderen staatlichen Unterstützungen kombiniert werden?
- Blindengeld und Blindenhilfe als finanzielle Unterstützung für erblindete Menschen
Wo liegt der Unterschied zwischen der Blindenhilfe und Blindengeld?
1. Die Blindenhilfe
Die Blindenhilfe ist ein Pauschalbetrag, der allen Sehbehinderten zusteht, die die Voraussetzungen erfüllen (siehe folgende Kapitel).
2. Das Landesblindengeld
Der Unterschied zur Blindenhilfe ist hierbei, dass das Blindengeld vom jeweiligen Bundesland einzeln geregelt wird. Daher wird sie häufig auch Landesblindengeld genannt. Außerdem ist das Blindengeld Teil der Sozialhilfe, weshalb sie abhängig von Einkommen ausbezahlt wird.
Wer kann Blindengeld und Blindenhilfe beantragen?
Diese beiden Arten der finanziellen Unterstützung sind für Menschen, die entweder vollständig erblindet sind oder einen Schweregrad 4 nachweisen können. Das heißt, dass auf beiden Augen nicht mehr als 1/50 Sehschärfe verblieben ist oder eine ähnlich hohe Beeinträchtigung vorliegt.
Voraussetzung für einen Antrag auf Unterstützung bei Sehbehinderung
Die Sehbehinderung muss dauerhaft im oben geschilderten Schweregrad vorliegen (Schweregrad 4 oder vollständige Erblindung).
Die Blindenhilfe ist eine Art der Sozialhilfe, weshalb das Einkommen geprüft wird. Bewilligt wird es nur Personen, die nicht genug eigenes Vermögen und Einkommen haben.
Landesblindengeld dagegen wird im Regelfall ohne Prüfung des Einkommens gewährt.
Finanzielle Unterstützung für Sehbehinderte beantragen: So geht’s
Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um Unterlagen, die den Grad bzw. Prozentsatz Ihrer verbliebenen Sehfähigkeit angeben. Wenn eine Gesichtsfeldeinschränkung vorliegt, sollte diese ebenfalls vermerkt werden.
Für die Blindenhilfe wenden Sie sich im Anschluss an das Sozialamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Landesblindengeld dagegen wird über das Versorgungsamt abgewickelt.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung bei Sehbehinderung?
Auf das Landesblindengeld werden Pflegegeld und unter Umständen Zuschüsse für die Unterbringung in einem Heim angerechnet. Abgesehen davon gibt es Höchstbeträge, die jedoch je nach Bundesland und Situation stark variieren. Während beispielsweise in Hamburg pauschal 641,13 € monatlich an jede blinde Person ausbezahlt werden, sieht Hessen neun verschieden hohe Beträge für verschiedene Gruppen vor.
Die Blindenhilfe wurde zuletzt im Juli 2023 erhöht und beträgt nun 841,77 Euro pro Monat für erwachsene Personen bzw. 421,61 Euro monatlich bei Minderjährigen.
Angerechnet auf die Blindenhilfe werden das Blindengeld in voller Höhe sowie in Teilen auch Zahlungen der Pflegeversicherung. Wer Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel bezieht, muss damit rechnen, dass 50 Prozent (bei Pflegegrad 2) bzw. 40 Prozent (bei Pflegegrad 3 oder höher) davon auf die Blindenhilfe angerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn sie aus einer privaten Versicherung kommen. Wer stationär untergebracht ist (finanziert aus öffentlichen Mitteln), muss zudem mit einer Kürzung um bis zu 50 Prozent rechnen.
Ist das Blindengeld dagegen niedriger als die Blindenhilfe, kann die Blindenhilfe ergänzend ausbezahlt werden. Diese beträgt höchstens 806,40 Euro bzw. 403,89 Euro bei Minderjährigen, sofern Sie die Anforderungen bezüglich der Gehaltsgrenzen einhalten.
Über welchen Zeitraum wird Blindengeld und Blindenhilfe ausgezahlt?
Grundsätzlich bekommen Sie die Zuschüsse so lange, wie Sie auch die Voraussetzungen erfüllen. Fallen Sie in eine andere Gruppe, weil Sie beispielsweise volljährig werden, kann der Betrag sich je nach Bundesland ändern.
Grundsätzlich wird außerdem vorausgesetzt, dass Sie zumutbaren Tätigkeiten nachgehen, um Ihr Einkommen zu steigern. Tun Sie das nicht, kann die Blindenhilfe um bis zu 25 Prozent gekürzt werden.
Können Blindengeld und Blindenhilfe mit anderen staatlichen Unterstützungen kombiniert werden?
Die sogenannte Hilfe zur Pflege (Unterform der Sozialhilfe) kann nicht gleichzeitig bezogen werden. Das Gleiche gilt für das Taschengeld bei der Sozialhilfe. Bei anderen staatlichen Unterstützungen gibt es die gleichen Einschränkungen wie bei der Sozialhilfe, sofern Sie Landesblindengeld beziehen. Das heißt, Sie erhalten Blindengeld nur, wenn Sie zu wenig anderes Einkommen durch Bürgergeld, Wohngeld, aber auch Vermögen und Einkommen haben.
Wohin wende ich mich bei Fragen zur Unterstützung für Sehbehinderte?
Bei Fragen zum Ablauf oder zu den Anforderungen können Sie sich an das Sozialamt (Blindenhilfe) bzw. das Versorgungsamt (Blindengeld) wenden. Sie können sich aber bei diesem Thema auch vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. beraten lassen. Hier wird auch geholfen, wenn Sie Fragen zum Antrag auf Blindengeld oder -hilfe haben.
Blindengeld und Blindenhilfe als finanzielle Unterstützung für erblindete Menschen
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es staatliche Unterstützungen für ganz oder teilweise erblindete Menschen. Während die Blindenhilfe in Höhe von 841,77 Euro pauschal an alle ausbezahlt wird, die die Voraussetzungen erfüllen, wird das Blindengeld je nach finanzieller Situation individuell für Sie berechnet. Dabei hat jedes Bundesland andere Regeln und Voraussetzungen, je nach Alter, Grad der Erblindung u.s.w. Blindenhilfe beantragen Sie beim Versorgungsamt, Blindengeld beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Region.