Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Sie im Alltag vor Herausforderungen. Nicht immer ist es einfach, das Berufsbild aus zeitlichen Gründen so auszuüben, wie man möchte. Die Betreuung der Kinder steht diesem Wunsch entgegen.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) setzt an dieser Stelle an. Wie es das Gesetz vorsieht, mögliche Betreuungslücken zu schließen und wie auch Sie davon profitieren, möchten wir im heutigen Artikel beleuchten.

- Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?
- Was sind die Ziele des Ganztags Förderungsgesetzes?
- Welche Auswirkungen hat das GaFöG auf die Verfügbarkeit von Ganztagsbetreuung und -bildung?
- Welche Voraussetzungen gelten und was sind die erforderlichen Dokumente für den Antrag?
- Wer trägt die Kosten für die GaFöG?
- Ganztagsbetreuung mit dem GaFöG
- FAQ´s
Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?
Über das Ganztagsförderungsgesetz soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden. Bis dato war der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nur in bestimmten Regionen und für bestimmte Altersgruppen verfügbar.
Mit dem GaFöG wurde dieser Anspruch auf alle Grundschulkinder ausgedehnt, um eine flächendeckende Ganztagsbetreuung und -bildung sicherzustellen. Das Gesetz verfolgt die Idee, Ihnen als Elternteil eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und gleichzeitig den Kindern ein umfassendes Bildungsangebot zu bieten, das über die regulären Schulstunden hinausgeht.
Was sind die Ziele des Ganztags Förderungsgesetzes?
Das Hauptziel des GaFöG ist die flächendeckende Sicherstellung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. Um die Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu verbessern und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern zu erleichtern, werden Ganztagsbetreuungsplätze gefördert:
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Alle Kinder im Grundschulalter besitzen ab dem Jahr 2026 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz.
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Sie als Eltern sollen durch die erweiterte Ganztagsbetreuung besser in der Lage sein, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
- Förderung der Chancengleichheit: Das Gesetz unterstützt Kinder aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen, indem es einen gleichwertigen Zugang zu Bildungsangeboten gewährleistet.
- Qualitätssteigerung in der Betreuung: Es werden Standards gesetzt, die die Qualität der Ganztagsangebote verbessern sollen, sowohl in der schulischen als auch in der außerschulischen Betreuung.
Welche Auswirkungen hat das GaFöG auf die Verfügbarkeit von Ganztagsbetreuung und -bildung?
Erweiterung des Ganztagsangebots für Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2026 haben alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf einen Platz in einem Ganztagsprogramm. Dies bedeutet, dass Schulen verpflichtet sind, Ganztagsbetreuungsplätze anzubieten.
Bis dahin soll die Anzahl der Ganztagsplätze schrittweise erhöht werden. Das Gesetz sorgt dafür, dass die Schulen mit den erforderlichen Mitteln und Ressourcen ausgestattet werden, um diese Plätze anzubieten.
Entitlement: Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung?
Alle Kinder, die in Deutschland die Grundschule besuchen, haben gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch auf einen Platz gilt auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die ebenfalls von einer erweiterten Betreuung und Förderung profitieren können.
Dies betrifft Kinder, die das erste bis vierte Schuljahr besuchen. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.
Welche Voraussetzungen gelten und was sind die erforderlichen Dokumente für den Antrag?
Eltern, die ihren Kindern einen Platz in einem Ganztagsprogramm sichern möchten, müssen einen Antrag stellen. Dieser erfolgt über die zuständige Schule oder die Schulverwaltung. Schulen stellen zumeist ein Online-Formular zur Verfügung. Informieren Sie sich im Sekretariat Ihrer Schule.
- Anmeldeformular der jeweiligen Schule oder Ganztagseinrichtung.
- Nachweis über die schulische Zugehörigkeit des Kindes.
- Bescheinigung Ihrer Arbeitszeiten (nicht von jeder Schule gefordert)
- Unterlagen über besondere Förderbedarfe des Kindes, wenn dieses beispielsweise eine spezielle Unterstützung benötigt.
Rechtsanspruch besteht für fünf Werktage zu jeweils 8 Stunden pro Tag. Informationen rund um das Thema “Recht auf Ganztag” gibt es hier!
Wer trägt die Kosten für die GaFöG?
Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung wird im Wesentlichen durch den Staat und die Kommunen übernommen. Das GaFöG stellt sicher, dass die Kommunen die erforderlichen Mittel erhalten, um Ganztagsbetreuungsplätze zu schaffen und zu finanzieren. Mit 3,5 Milliarden Euro bezuschusst der Staat dieses Vorhaben.
Die Kosten für die reine Betreuung ist in den meisten Bundesländern kostenlos. Zusatzbeiträge werden erst fällig, wenn weitere Maßnahmen wie beispielsweise ein Mittagessen gebucht werden.
Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zu den Kosten je Bundesland.
Das Gesetz tritt nach und nach in Kraft und wird nach wie vor angepasst. Gerade zu Beginn werden Fragen entstehen, beispielsweise ob Familien mit niedrigem Einkommen weitere Zuschüsse erhalten. Bei solchen Fragen erhalten Sie bei diesen Stellen Auskunft.
Welche Qualitätsstandards gelten laut Ganztagsförderungsgesetz?
Das GaFöG legt besonderen Wert auf die Qualität der Ganztagsbetreuung. Es sind klare Standards in Bezug auf die Betreuungsschlüssel, die Qualifikation der Betreuer und die pädagogischen Konzepte festgelegt. Die Schulen und Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Betreuung in einer sicheren und förderlichen Umgebung erfolgt.
Die Ganztagsbetreuungsangebote umfassen Zusatzleistungen wie:
- Hausaufgabenbetreuung: Kinder erhalten Unterstützung bei ihren Hausaufgaben, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern.
- Freizeit- und Sportangebote: Neben der schulischen Betreuung werden Angebote wie Sport, Musik oder kreative Workshops angeboten.
- Mahlzeiten: Viele Ganztagseinrichtungen bieten regelmäßige Mahlzeiten an, die den Kindern eine ausgewogene Ernährung bieten.
Ganztagsbetreuung mit dem GaFöG
Damit Sie Familie und Beruf vereinbaren können, schafft das Ganztagsförderungsgesetz ab dem Jahr 2026 einen rechtlichen Rahmen. Setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer Grundschule in Verbindung, um Informationen über die Optionen abzustimmen.
Informationen rund um die Entwicklung zum Ganztagsförderungsgesetz erhalten Sie unter folgendem Link.
FAQ´s
Gilt das Gesetz auch für die Sekundarstufe?
Das GaFöG bezieht sich ausschließlich auf die Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich. Für die weiterführenden Schulen sind die Regelungen zur Ganztagsbetreuung unterschiedlich. In vielen Bundesländern gibt es bereits Angebote zur Ganztagsbetreuung an weiterführenden Schulen, jedoch wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sekundarbereich nicht flächendeckend eingeführt.
Ist die Teilnahme an Ganztagsbetreuungsprogrammen obligatorisch?
Die Teilnahme an Ganztagsbetreuungsprogrammen ist freiwillig, auch wenn Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz haben. Eltern können entscheiden, ob sie für ihr Kind einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Sollte ein Kind jedoch keinen Platz in einem Ganztagsprogramm erhalten, haben Eltern Anspruch auf Betreuung im regulären Schulunterricht.
Unterstützt das GaFöG auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen?
Ja, das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, wie z. B. Kinder mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Diese Kinder sollen in den Ganztagsprogrammen gezielt gefördert werden.
Bis wann soll das Ganztagsförderungsgesetz final umgesetzt werden?
Das Ganztagsförderungsgesetz soll bis zum Jahr 2026 vollständig umgesetzt sein. Bis dahin werden die Kapazitäten für Ganztagsbetreuungsplätze schrittweise erhöht, wobei insbesondere die Infrastruktur in ländlichen Gebieten ausgebaut werden muss.
Gilt der Rechtsanspruch auch in den Zeiten der Schulferien?
Während der Schließzeiten ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder, für die die Erziehungsberechtigten keine Betreuungsmöglichkeit haben, anderweitig versorgt werden.