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So beantragen Sie die Kostenübernahme (Kindergarten und Kita)

Von IntFormalities
Aktualisiert am 13. Oktober 2023
Geschätzte Lesezeit: 4 Minute

Kita Kostenübernahme: Antrag darauf können einkommensschwache Familien stellen. Wie die Kita Gebühren Übernahme funktioniert, wer dafür zuständig ist und in welcher Höhe sie ausbezahlt wird, lesen Sie hier.

Kostenübernahme Kita

Kinderbetreuungskosten: Was ist der Kita Zuschuss?

Viele Kindergärten, Grippen und Kitas sind in Deutschland mit monatlichen Gebühren verbunden. Diese varrieren je nach Bundesland, Träger und Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung. Wer wenig Einkommen zur Verfügung hat und durch die Gebühren finanzielle Schwierigkeiten hat, kann einen Kindergartenzuschuss beantragen.

Voraussetzungen für den Kita Kostenübernahme Antrag

Bei den Voraussetzungen geht es vor allem um Ihre finanzielle Situation:

  • Sie unterschreiten die Einkommensgrenzen, die individuell für ihre Region gelten, (komplette Übernahme der Kita Kosten) oder sind nur knapp darüber (Zuschuss).
  • Private Kindergärten und Einrichtungen müssen öffentlich gefördert werden, dann wird keine Unterscheidung bezüglich Kita Zuschuss getroffen.

Befreiung Kita-Gebühren: Antrag stellen Schritt für Schritt

1. Antragsformular beim örtlichen Jugendamt einholen

Dieses bekommen Sie entweder vor Ort oder in den meisten Fällen auch online zum Ausdrucken oder Ausfüllen. 

2. Nötige Nachweise sammeln

Fertigen Sie Kopien von allen Einkommensnachweisen an und legen Sie diese bei. Näheres zu den nötigen Unterlagen lesen Sie im nächsten Kapitel.

3. Antrag abschicken

Wo Sie den Antrag abgeben müssen, kommt auf Ihre Situation an.

Wichtig zu beachten bei der Kinderbetreuungskosten Übernahme (Jugendamt): Antrag rechtzeitig stellen! Die Kosten werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung übernommen. Dann jedoch bei Bewilligung rückwirkend. Für die Zeit vor der Antragsstellung kommt jedoch keine Unterstützung infrage, kümmern Sie sich also frühzeitig darum!

Welche Dokumente sind nötig für die Kindergarten Kostenübernahme oder Kita Kostenübernahme?

Sie benötigen neben dem ausgefüllten Antrag auch Nachweise zu Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners oder Ihrer Partnerin. Das kann zum Beispiel folgendes sein:

Wie hoch ist der Kita Zuschuss in Deutschland?

Grundsätzlich können Sie entweder komplett von den Kita Gebühren befreit werden oder Sie erhalten anteilig einen Zuschuss.

Wie hoch der Anteil ist, der durch den Kindergartenzuschuss erstattet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Höhe Ihres Einkommens, die Anzahl Ihrer Kinder sowie der Umfang, in welchem Sie Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Auch Ihr Wohnort ist ausschlaggebend, weil zwischen den Regionen die Betreuungskosten variieren, aber auch die Lebenshaltungskosten. Mietkosten oder Kreditzahlungen (bei eigenen Immobilien) werden hierbei also auch herangezogen.

Zum Einkommen zählen hierbei: Ihr Erwerbseinkommen sowie das Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, Kindergeld, der Kinderzuschlag, gegebenenfalls Unterhaltszahlungen. Auch ergänzende Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (Bürgergeld) werden miteingerechnet. 

Wenn Sie Versicherungen wie eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung haben, wirkt sich das positiv auf Ihr berechnetes Einkommen aus.

Welche Grenzen für das Einkommen gelten, damit Sie vom Kindergartenbeitrag befreit werden, ist stark individuell. Die Städte legen hier Jahresgehälter zwischen 12.000 und 30.000 Euro fest. Sie sollten sich also auf jeden Fall vor Ort informieren.

Wichtig bei Änderungen:

Ihre Situation ändert sich? Das heißt, Sie haben mehr oder weniger Einkommen, trennen sich, bekommen ein weiteres Kind oder ziehen um? In diesem Fall sollten Sie dem Jugendamt direkt Bescheid geben, sonst kann es zu Nachzahlungsforderungen kommen!

Übernahme Kita Gebühren: Wohin kann ich mich bei Fragen wenden? 

Zuständig für das Thema Kita Kostenübernahme (Antrag) ist das Jugendamt für Ihre Stadt beziehungsweise Region. Eine Übersicht nach Bundesländern sortiert können Sie hier einsehen.

Zusammenfassung

Einkommensschwache Familien können von Beiträgen für die Betreuung in Kitas, Kindergärten oder anderen Institutionen befreit werden. Hierfür ist ein Antrag beim Jugendamt nötig. Dieses prüft das Einkommen der Elternteile und zahlt dann Zuschüsse oder übernimmt den Kitabeitrag komplett.

Wie hoch der Kitabeitrag ist, ist in den verschiedenen Regionen Deutschland höchst unterschiedlich. Daher sind auch die Einkommensgrenzen sowie die Höchstbeträge für die Förderung sehr variabel. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt, da nur dieses Ihnen auch wirklich die zutreffenden Voraussetzungen nennen kann.

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