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So erhalten Sie Gehörlosengeld in Deutschland

Von Lisa S.
Aktualisiert am 17. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern Europas, erhalten gehörlose Personen Gehörlosengeld. Dadurch soll der Mehraufwand finanziell kompensiert werden, den Gehörlose im Vergleich zu hörenden Personen haben. Die Zuschüsse variieren zwischen den verschiedenen Bundesländern und in einigen Bundesländern gibt es kein Gehörlosengeld. Wie hoch die Leistung ist, wie Sie sie beantragen können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Mit Gehörlosengeld werden finanzielle Mehraufwendungen kompensiert, die für Gehörlose entstehen.
Mit Gehörlosengeld werden finanzielle Mehraufwendungen kompensiert, die für Gehörlose entstehen.

Was ist Gehörlosengeld und wozu dient es?

Personen, die von Geburt an gehörlos sind oder durch einen Unfall oder eine Erkrankung ihr Gehör verloren haben, tragen in der Regel einen finanziellen Mehraufwand. Dieser kann durch benötigte Hilfsmittel (Bsp. Wecker für Schwerhörige) oder Gebärdensprachdolmetscher entstehen. 

Gehörlosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die einen Ausgleich für diesen Mehraufwand schaffen soll. Darüber hinaus wird damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert und Gehörlose werden bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen unterstützt. 

Erfahren Sie auch, wie Sie Hilfe zum Lebensunterhalt in Deutschland erhalten können. 

Wie hoch ist das Gehörlosengeld?

Die finanzielle Unterstützung für Schwerhörige und Gehörlose variiert in den verschiedenen Bundesländern:

  • Berlin: Landespflegegeld für:
    • Gehörlose: 168,35 € monatlich
    • Hochgradige Sehbehinderung mit Gehörlosigkeit: 336,71 € monatlich
    •  Taubblinde (Merkzeichen TBl): 1.189 € monatlich
  • Brandenburg: Landespflegegeld für Gehörlose: 106,60 € monatlich
  • Hessen: Gehörlosengeld: 164,97 € monatlich (Erhöhung Juli 2023)
  • Nordrhein-Westfalen: Gehörlosengeld: 77 € monatlich
  • Sachsen:
    • Gehörlosengeld: 150 € monatlich
    • Zuschuss für gehörlose, blinde Personen: 850 € monatlich
  • Sachsen-Anhalt: Gehörlosengeld: 61,30 € monatlich
  • Thüringen:
    • Gehörlosengeld: 100 € monatlich
    • Gehörlosengeld in stationärer Einrichtung: 91,20 € monatlich
    • Zuschuss für gehörlose, blinde Personen: 500 € monatlich
    • Zuschuss für gehörlose, blinde Personen in stationärer Einrichtung: 182,40 € monatlich

In einigen Bundesländern können Sie kein Gehörlosengeld beziehen, dafür jedoch andere Pflegegelder:

  • Bayern:
    • Zuschuss für Taubblinde: 1.432 € monatlich
    • Zuschuss für Taubsehbehinderte: 429,60 € monatlich
  • Bremen: Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher (Antrag beim Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V.
  • Schleswig-Holstein: Zuschuss für Taubblinde: 400 € monatlich

Die Auszahlung erfolgt rückwirkend und beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag auf Gehörlosengeld gestellt wurde. Die Leistung wird so lange ausbezahlt, bis der Anspruch erlischt. 

Was sind die Voraussetzungen für Gehörlosengeld?

So wie die Höhe, so unterscheiden sich auch die Voraussetzungen für den Bezug von Gehörlosengeld von Bundesland zu Bundesland. 

Grundsätzlich müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem jeweiligen Bundesland und/oder Ihren Wohnsitz hier gemeldet haben. Alternativ genügt auch eine Leistungsberechtigung aufgrund bestimmter EU-Verordnungen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie nicht im besagten Bundesland leben, aber dort arbeiten, oder wenn Sie bei einer deutschen Firma im Ausland angestellt sind.

Um in einigen Bundesländern Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie darüber hinaus eine angeborene oder bis zu einem bestimmten Geburtstag erworbene Taubheit oder starke Schwerhörigkeit nachweisen können. In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist diese Grenze der 7. Geburtstag, in Nordrhein-Westfalen der 18. Geburtstag.

Falls Ihre Taubheit oder Schwerhörigkeit erst später eingetreten ist, müssen Sie in einigen Bundesländern auch einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) (entweder aufgrund der Taubheit oder einer damit einhergehenden schweren Sprachstörungen) vorweisen können. In Berlin beträgt der GdB 90, in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen 100.

Alternativ berechtigen auch verschiedene Merkzeichen zum Bezug des Gehörlosengeldes. In Berlin sind Sie etwa mit dem Merkzeichen Taubblind (TBl) berechtigt, in Thüringen mit dem Merkzeichen Gehörlos (Gl).

Wann entfällt der Anspruch auf Gehörlosengeld?

Unter gewissen Umständen kann Ihnen das Gehörlosengeld auch verwehrt werden, wenn Sie zum Beispiel bereits andere Pflegegelder oder Leistungen zur Deckung der Mehraufwendungen beziehen. In Brandenburg etwa entfällt Ihr Anspruch, wenn Sie bereits Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. In Berlin und Sachsen-Anhalt werden diese Leistungen gegebenenfalls auf das Gehörlosengeld angerechnet

Bei gleichzeitiger Blindheit wird in einigen Bundesländern das Landespflegegeld für Blinde ausgezahlt und das Gehörlosengeld entfällt. Wie Sie Blindengeld beantragen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Thema Blindengeld und Blindenhilfe.

Je nach Bundesland kann Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Schwerhörige und Gehörlose auch aus anderen Gründen erlöschen oder sich vermindern. Zum Beispiel, wenn Sie sich nicht rechtmäßig im Land aufhalten (Thüringen), Sie in bestimmten stationären Einrichtungen leben (Hessen, Brandenburg) oder bei Freiheitsentzug aufgrund eines gerichtlichen Urteils (Brandenburg).

Wie und wo können Sie Gehörlosengeld beantragen?

Das Gehörlosengeld beantragen Sie in dem Bundesland, in dem Sie wohnhaft sind. Folgend finden Sie Links mit Informationen zur Antragstellung und den zuständigen Behörden:

Um die Leistungen zu beantragen, müssen Sie entweder einen schriftlichen Antrag bei den zuständigen Behörden einreichen oder ein Online-Formular ausfüllen. Links zu den Formularen finden Sie bei den oben genannten Behörden. 

Nachdem Ihre eingereichten Unterlagen überprüft wurden, erhalten Sie eine schriftliche Verständigung über die Entscheidung. Auskünfte über die Dauer des Prozesses erhalten Sie bei den jeweiligen Behörden. Es fallen für Sie keine Kosten bei der Antragstellung an.

Welche Dokumente werden benötigt?

Mit dem Antrag ist auch eine Bescheinigung über Ihre Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit von Ihrem HNO-Arzt oder Ihrer HNO-Ärztin einzureichen.

In Bundesländern, in denen Sie Ihren GdB nachweisen müssen (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen) müssen Sie mit diesen Dokumenten auch Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen (Gl, TBl) vorweisen. 

Falls Sie Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen, brauchen Sie auch eine Vollmachtserklärung für die Person Ihres Vertrauens. Wird Gehörlosengeld für Minderjährige beantragt, ist eine Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (der Erziehungsberechtigten) notwendig. Darüber hinaus brauchen Sie auch eine Kontoerklärung für die Zahlung des Gehörlosengeldes. 

Finanzielle Unterstützung für Schwerhörige und Gehörlose

Gehörlose Personen haben einen finanziellen Mehraufwand im Vergleich zu Hörenden. Dieser soll mit dem Gehörlosengeld kompensiert werden. Die Höhe der Leistung und die Voraussetzungen für den Bezug variieren dabei zwischen den verschiedenen Bundesländern. 

Bei Bezug von anderen Pflegegeldern kann der Anspruch auf Gehörlosengeld entfallen oder vermindert werden. Informationen zu den Konditionen in den jeweiligen Bundesländern bekommen Sie bei den zuständigen Sozialämtern, Landkreisen oder Landesverwaltungsämtern. 

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Lisa S.

Mit einem Abschluss in Kommunikationswissenschaften habe ich mich auf das Verfassen von Texten zu sozialen Themen spezialisiert. Bei antragstellung.com unterstütze ich Menschen in Deutschland dabei, den oft komplexen Prozess der Beantragung von Sozialleistungen besser zu verstehen.

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