Das deutsche Steuersystem gilt als komplexes Werk. Es sollten so viele individuelle Fälle wie möglich darüber abgedeckt werden. Das sorgt dafür, dass sich viele Bürger davor scheuen, Steuern zu zahlen. Doch das ist ein Fehler – lassen sich über die Steuererklärung oftmals einige Euro vom Staat erstatten lassen. Wo und wie Sie Hilfe bei der Steuererklärung finden, erklären wir!
Wer ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung betrifft nicht alle Steuerpflichtigen. In Deutschland gibt es bestimmte Gruppen, die dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärung einzureichen:
- Selbstständige und Freiberufler: Diese müssen ihre Einkünfte und Ausgaben genau dokumentieren.
- Personen mit Nebeneinkünften: Wer neben seinem Gehalt auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder anderen Quellen hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
- Ehegatten, die Steuerklasse III und V haben: Paare, die unterschiedliche Steuerklassen wählen. Christian Lindner, Bundesfinanzminister der FDP plant zum Jahr 2030 eine Abschaffung dieser Steuerklassen.
- Lohnersatzleistungen: Wer im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld erhalten hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Übrigens: Für das Ausfüllen der Steuererklärung gibt es ein eigenes Gesetz – festgelegt werden die Vorgaben im Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Welche Frist gilt zur Abgabe der Steuererklärung?
Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Als Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2023 gilt also der 31. Juli 2024. Als Frist für die Steuererklärung 2024 wird dementsprechend als Stichtag der 31. Juli 2025 fungieren.
Was passiert, wenn diese Frist verstreicht?
Verpasst man die Frist zur Abgabe der Steuererklärung, drohen Konsequenzen. Zumeist wird ein Verspätungszuschlag erhoben. Dieser wird je nach Dauer der Verspätung und der Höhe der zu zahlenden Steuern individuell festgelegt.
Geben Sie überhaupt keine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt auch eine Schätzung der Steuerlast vornehmen. Häufig führt das zu einer erhöhten Nachzahlung.
Erkennen Sie, dass es zu einer verspäteten Ausführung kommt, gehen Sie auf das Finanzamt zu und beantragen eine Fristverlängerung. Der Finanzbeamte trifft dann die Entscheidung, ob diesem Antrag stattgegeben wird.
Wer kann Hilfe bei der Steuererklärung leisten?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich bei der Steuererklärung helfen zu lassen. Je nach Zielgruppe kann nicht jeder, jede Hilfe annehmen.
ELSTER – das offizielle Steuerportal
Die offizielle Plattform zur Abgabe der Steuererklärung in Deutschland ist ELSTER. ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Online-Dienst des Finanzamts, über den Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden können.
Das Portal ist sicher und bietet eine einfache Möglichkeit, die Steuererklärung schnell und ohne Papierkram zu übermitteln. Es gibt auch eine ELSTER App, die die Nutzung noch einfacher macht.
Selbstverständlich können Sie sich auch vom zuständigen Finanzamt selbst eine gewisse Beratung einholen. Allerdings nicht auf Ebene, welche Steuerklassen und Modalitäten Sie präferieren sollten. Vielmehr geben die Beamten Auskunft darüber, welche Fristen und Termine eingehalten werden müssen.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht für alle Personenkreise tätig sein. Es gibt Gruppierungen, die profitieren können:
- Beschäftigte
- Staatsbedienstete
- Auszubildende
- Studierende
- Pensionierte
- Rentner
- Personen, die Unterhalt erhalten
Für folgende Kreise darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht tätig werden:
- Selbstständige
- Arbeitnehmer mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
- Gewerbetreibende
- Personen mit jährlichen Miet- oder Kapitaleinnahmen von mehr als 18.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Paaren mehr als 36.000 Euro)
- Unternehmer
Als Aufnahmegebühr werden zumeist 15 Euro fällig. Je nach Einkommenshöhe wird in den meisten Vereinen dann eine Jahresgebühr fällig. Sie können davon ausgehen, dass diese in etwa zwischen 50 und 400 Euro liegt.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Wahl der für Sie richtigen Steuerklasse haben, ist der Lohnsteuerhilfeverein die richtige Anlaufstelle. Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe!
Hilfe bei der Lohnsteuer durch den Steuerberater
Wie oben erwähnt, kann die Lohnsteuerhilfe nicht jedem Steuerzahler zur Seite springen. Den Steuerberater hingegen kann jeder Steuerpflichtige engagieren. Gerade bei komplexen Fragestellungen oder bei Firmierungen ist ein Steuerberater ohnehin zu empfehlen.
Die Hilfe durch eine Steuerberatung kann weitreichend sein. Sie umfasst unter anderem:
- die Buchführung
- die Erstellung des Jahresabschlusses und der Lohnabrechnungen
- die Zahlung von Sozialabgaben
- die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- die Steuererklärungen für Gewerbe
- Einkommen und Körperschaftsteuer.
- Planung der Liquidität von Unternehmen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen
Die Kosten werden anhand der Gebührenverordnung für Steuerberater abgerechnet.
Was müssen Rentner und Geringverdiener beachten?
Für Rentner und Menschen mit geringem Einkommen gibt es vereinfachte Verfahren zur Steuererklärung. Rentner, die ausschließlich ihre Rente beziehen und nur geringe zusätzliche Einkünfte haben, können in vielen Fällen die Steuererklärung mit vereinfachten Formularen einreichen.
Auch Geringverdiener mit wenig Einkommen besitzen die Möglichkeit, sich durch einfachere Berechnungsgrundlagen und Formularvereinfachungen Unterstützung zu holen.
Hilfe bei der Steuererklärung – zahlreiche Optionen verfügbar
Es gibt zahlreiche Optionen und Hilfestellungen für die Abgabe der Steuererklärung in Deutschland. Sei es durch ELSTER, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder personalisierte Beratung beim Finanzamt – wer Unterstützung sucht, kann diese auf unterschiedliche Art und Weise in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich rechtzeitig und halten Sie wichtige Fristen ein, um keine Verzugszahlungen zu riskieren!