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Hilfe zur Erziehung: das Wohl Ihres Kindes sichern

Von Iris Risch
Veröffentlicht am 14. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Kinder sollen eine fürsorgliche, gesunde und umfassende Erziehung bekommen, in der sie sowohl sozial wie auch psychisch geborgen sind und sich entwickeln können. Dies sollte immer gewährleistet sein, egal in welchem Umfeld sie aufwachsen und über welche Ressourcen ihre Familie verfügt. Dazu dient die Hilfe zur Erziehung.

Das Wohl aller Kinder, auch in komplizierten Umständen, soll dank der Hilfe zur Erziehung garantiert bleiben. Wann und wie Sie diese sozialpädagogische Unterstützung beantragen können und welche Vorteile sie für Minderjährige, Jugendliche und Familien bietet, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Die Hilfe zur Erziehung dient benachteiligten Kindern und Familien.
Die Hilfe zur Erziehung dient benachteiligten Kindern und Familien.

Was ist die Hilfe zur Erziehung?

Die Hilfe zur Erziehung soll eine Unterstützung für Familien sein, die aufgrund verschiedener Probleme oder Konflikte die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder nicht selbständig übernehmen können. In diesen Fällen kann Erziehungsberatung, sozialpädagogische Hilfe oder Vollzeitpflege geleistet werden. 

Wer ist dafür zuständig?

Die Hilfe zur Erziehung wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) festgehalten. Sie wird vom Jugendamt vermittelt und zum Großteil finanziert, aber von freien Trägern wie Caritas oder dem Roten Kreuz angeboten. 

Wer kann Hilfe zur Erziehung beantragen?

  • Eltern
  • Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie können eigenständig Hilfe beim Jugendamt beantragen, ohne dass die Eltern davon erfahren müssen. 

Das Jugendamt kann sich auch direkt an die Eltern wenden, wenn es empfindet, dass Hilfe benötigt werden könnte. Die Eltern entscheiden dann, ob sie diese annehmen wollen oder nicht. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Generell kann Hilfe zur Erziehung erstattet werden, wenn Eltern oder Kinder äussere Unterstützung brauchen, um eine korrekte und faire Entwicklung des Nachwuchses zu garantieren. Einen Antrag auf diese Hilfe kann in folgenden Fällen gestellt werden:

  • Arbeitslosigkeit, Armut oder Konflikte in der Beziehung verhindern eine richtige Versorgung der Kinder.
  • Die Eltern können die Erziehungspflichten nicht alleine übernehmen.
  • Eines oder beide Elternteile leiden an einer psychischen Erkrankung.
  • Eines oder beide Elternteile haben ein Suchtproblem.
  • Die Kinder leiden an einer psychischen Erkrankung.
  • Die Kinder haben große Lernschwierigkeiten.
  • Junge Volljährige können noch nicht selbständig sein.

Welche Arten von Hilfe zur Erziehung gibt es?

Bei jeder Familie treten andere Schwierigkeiten und Notwendigkeiten auf. Daher gibt es drei verschiedene Arten von Hilfen:

Ambulante Hilfe zur Erziehung

Hilfe im sozialen Umfeld der Familie und des Kindes. Das heißt, die sozialpädagogische Fachkraft begleitet das Kind und seine Familie im Alltag. Dazu zählen zum Beispiel Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit oder sozialpädagogische Familienhilfe. Die ambulante Hilfe zur Erziehung ist immer kostenfrei.

Teilstationäre Erziehungshilfe

Die Kinder verbringen einen Teil des Tages in einer externen Einrichtung, wo sie betreut werden und Unterstützung in persönlichen, sozialen oder schulischen Belangen erhalten. Manchmal befinden sich die Eltern auch in der Einrichtung. 

Stationäre Erziehungshilfe

Die Kinder leben nicht bei den Eltern, sondern in einer Pflegefamilie oder in einer Wohngruppe. Hierbei haben Eltern und Kinder grundsätzlich trotzdem das Recht, sich zu treffen. Wie oft dies geschieht, muss von allen Beteiligten vereinbart werden. Bei sehr schwierigen Fällen, zum Beispiel wenn das Kind durch den Umgang mit den Eltern in irgendeiner Weise geschädigt wird, kann das Jugendamt diese Treffen verbieten.

Das Jugendamt bespricht zusammen mit den Familien, welche Hilfe am besten zutrifft. Sie kann auch im Laufe der Zeit angepasst werden. 

Wichtig: Bei teilstationärer und stationärer Hilfe können Kostenbeiträge für die Familien entstehen. Diese werden allerdings an das Einkommen der Eltern angepasst.

Wie bekomme ich Erziehungshilfe?

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.
  2. Sie entscheiden sich, mit Beratung des Jugendamtes, für eine Hilfe.
  3. Einen Antrag beim Jugendamt stellen.
  4. Das Jugendamt erstellt einen Hilfeplan mit den Zielen, die mit der Familie vereinbart wurden.

Wenn Sie die Erziehungshilfe erhalten, ist Ihre aktive Mitarbeit sehr wichtig. Die Hilfe wird regelmäßig geprüft und kann entsprechend angepasst werden.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für weitere Informationen und Angaben müssen Sie sich direkt an Ihr örtliches Jugendamt wenden. Hier können Sie alle Jugendämter in Ihrer Nähe aufsuchen. Sie können auch detaillierte rechtliche Grundlagen zur Hilfe zur Erziehung im SGB VIII nachlesen (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Für eine angemessene Erziehung

Die Hilfe zur Erziehung bietet Unterstützung für benachteiligte Familien und ihre Kinder, die sich in komplizierten Umständen befinden. Dies ist eine pädagogische, soziale und psychologische Unterstützung vom Jugendamt, mit der Kinder und Jugendliche einfacher ihren Platz in der Welt finden und sich angemessen entwickeln können. Jedes Kind soll Recht auf umfassende Erziehung haben. Rechtlich ist die Hilfe zur Erziehung im SGB VIII festgehalten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen erstmals keine Unterlagen. Das Jugendamt wird Ihnen dann erläutern, ob später für das Verfahren bestimmte Dokumente benötigt werden.

Was, wenn einer der Elternteile den Antrag nicht unterschreiben will?

In diesem Falle kann das Familiengericht eingreifen und den Antrag trotzdem bewilligen. Besprechen Sie dies wenn nötig mit dem Jugendamt.

Wann endet die Hilfe zur Erziehung?

Die Hilfe wird in der Regel beendet, wenn Ihr Ziel erreicht wurde und die Familie keine weitere Unterstützung benötigt. Es kann auch vorkommen, dass die Eltern die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigern. Auch dann wird generell die Erziehungshilfe beendet.

Muss ich die Erziehungshilfe immer annehmen?

In der Regel nicht. Die Annahme der Hilfe ist keine Pflicht. Es müssen alle Teilnehmer einverstanden sein. Dabei gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: wenn das Kind in besonderer Gefahr steht, muss das Jugendamt in jedem Falle eingreifen, ob die Familie damit einverstanden ist oder nicht.

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Iris Risch

Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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