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Sich mit einem Integrationskurs einfügen und eine Kostenbefreiung beantragen

Von Markus Gansert • Veröffentlicht am 2. April 2025 • Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Mit einem Integrationskurs bietet sich für Zugewanderte, Flüchtlinge oder Migranten eine Chance, sich erfolgreich in Deutschland zu integrieren. Per se ist der Kurs mit Kosten verbunden. Doch wenn Sie zu bestimmten Personengruppen zählen, können Sie eine Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen. Im heutigen Artikel erklären wir, wie das funktioniert und was Sie dabei beachten sollten.

Besuchen Sie einen Integrationskurs und erreichen Sie eine Kostenbefreiung
Besuchen Sie einen Integrationskurs und erreichen Sie eine Kostenbefreiung

Was ist die Kostenbefreiung für den Integrationskurs?

Die Kostenbefreiung für den Integrationskurs bedeutet, dass Sie als Teilnehmer von der Zahlung der Kursgebühren befreit werden. Integrationskurse sind mit Kosten verbunden. Diese werden für gewöhnlich vom Teilnehmer selbst getragen und sind in ihrer Höhe abhängig von der genauen Art der Fortbildung. Dies trifft sowohl für Sprachkurse als auch Orientierungskurse zu. Wenn Sie jedoch Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie von den Kosten befreit werden.

Was deckt die Kostenbefreiung ab?

Ein klassischer Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs. Es entfallen 600 Stunden auf den Sprachkurs sowie 100 Stunden auf den Orientierungskurs. Dabei werden Sie über das Leben in Deutschland, die Rechtsordnung und die Kultur informiert. Darüber hinaus erhalten Sie bei erfolgreicher Absolvierung ein Sprachzertifikat – zur Integration innerhalb des Landes spielt die Sprache eine zentrale Rolle.

Wer ist berechtigt, einen Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs zu stellen?

Automatisch von den Kosten für den Integrationskurs befreit werden Sie nicht. Es gilt bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Kostenbefreiung erwirken zu können. Diese richtet sich vornehmlich an Sie, wenn Sie finanzielle Hilfe benötigen. 

Diese Personenkreise werden angesprochen:

  • EU-Bürger und andere Migranten: Sind Sie EU-Bürger, gelten besondere Regelungen. Sie können unter bestimmten Umständen ebenfalls von der Kostenbefreiung profitieren, vor allem wenn sie ebenfalls auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein geringes Einkommen haben. 

Kurz und knapp, kann einen Bamf Integrationskurs Antrag auf Kostenbefreiung stellen, wer:

  • Wer nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit ist und eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs erhält.
  • Wer auf andere Weise seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann.

Sind Sie für die Kostenbefreiung berechtigt, sind Sie bei Wegfall der oben genannten Leistungen verpflichtet, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine sofortige Information zukommen zu lassen. 

Welche Faktoren beeinflussen die Berechtigung zur Kostenbefreiung?

Wer Anspruch auf Sozialleistungen hat – etwa durch den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Bürgergeld oder Wohngeld – kann in der Regel die Befreiung von den Kursgebühren beantragen. Auch wenn das Einkommen so gering ist, dass es das Existenzminimum nicht abdeckt, besteht Anspruch auf Kostenbefreiung. 

Es liegt unverschuldete Arbeitslosigkeit vor oder empfangen Sie Asylbewerberleistungen? Dann sind Sie auch zur Kostenbefreiung berechtigt.

Wie wird der Antrag auf Kostenbefreiung gestellt?

Die Beantragung einer Gebührenbefreiung erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier können Sie die Kostenbefreiung für den Integrationskurs online in die Wege leiten.

Für den Antrag müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden:

  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus (z.B. Aufenthaltsgestattung oder Duldung für Asylbewerber)
  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld II, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen), Entbindung von den Rundfunkgebühren
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen oder Bankauszüge)

Die Stelle gibt formal als mögliche Bearbeitungszeit einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen an. Denken Sie daran, dass eine rückwirkende Kostenbefreiung nicht möglich ist.

Bei Fragen zu dieser Beihilfe empfehlen wir dir, dich direkt an das Ministerium zu wenden:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
+49 911 943-0
+49 911 943-10000
[email protected]

Mit der Kostenbefreiung für den Integrationskurs vollends integrieren

Um sich in Deutschland vollumfänglich integrieren zu können, ist ein Integrationskurs notwendig. Da dieser für gewöhnlich mit Kurskosten verbunden ist, können Sie mit der Kostenbefreiung für den Integrationskurs eine Entbindung eben dieser bewirken. Weisen Sie Ihre Bedürftigkeit nach und erhalten Sie die volle Kostenerstattung!

FAQ´s

Gilt die Kostenbefreiung auch für Wiederholungen von Kursen?

Die Kostenbefreiung gilt grundsätzlich nur für die erste Teilnahme am Integrationskurs. Falls ein Kurs wiederholt werden muss oder ein Prüfungsversuch erneut abgelegt wird, sind die Kosten selbst zu tragen. Härtefälle müssen allerdings individuell abgestimmt werden.

Was passiert, wenn die Kostenbefreiung nicht gewährt wird?

Sollte der Integrationskurs Antrag Kostenbefreiung abgelehnt werden, obliegt es Ihnen, den Kosten Integrationskurs selbst zu tragen. Nutzen Sie gegebenenfalls alternative finanzielle Unterstützungsangebote, wie beispielsweise Stipendien.

Kann eine Kostenbefreiung auch erfolgen, wenn Sie beschäftigt sind?

Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttoeinkommen überschreitet nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Betrag steigt um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr Kindern, die gemäß § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden.

Können auch Studenten die Kostenbefreiung nutzen?

Sie studieren, sind allerdings nicht als Flüchtling oder Asylbewerber eingestuft? In diesem Fall können Sie keine Kostenbefreiung für einen Integrationskurs bewirken. Sie studieren und erhalten BAföG oder ein anderes geringes Einkommen? Treten Sie in Kontakt mit dem BAMF und lassen Sie individuell prüfen, ob eine Kostenübernahme in Ihrem Fall in Frage kommt.

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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