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Kontakt zum Versorgungsamt aufnehmen: Informationen rund um die Anlaufstellen

Von Markus Gansert • Veröffentlicht am 13. Mai 2025 • Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Sie benötigen Unterstützung vom Versorgungsamt? Welches Versorgungsamt ist für Sie und Ihre Region zuständig? Wir berichten über diese Fragen und blicken auf die Dienstleistungen der Versorgungsämter. Darüber hinaus zeigen wir, wie Sie Kontakt zum Versorgungsamt aufnehmen und welche Wege dazu geeignet sind, mit den Mitarbeitern zu sprechen.

Mit den Versorgungsämtern im Bundesgebiet Kontakt aufnehmen
Mit den Versorgungsämtern im Bundesgebiet Kontakt aufnehmen.
Wikipedia-Mitwirkende. (2023). Wuppertal – Versorgungsamt 01 ies [Bild]. Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsamt#/media/Datei:Wuppertal_-_Versorgungsamt_01_ies.jpg. Lizenz: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported.

Was ist das Versorgungsamt und welche Aufgaben hat es?

Das Versorgungsamt hat den Zuständigkeitsbereich, sich um Menschen mit Behinderung zu kümmern. Je nach Bundesland ist häufig auch die Rede vom Amt für soziale Angelegenheiten oder Landesamt für Soziales. In Kombination mit einer möglichen Schwerbehinderung ist das Amt für folgendes zuständig:

  • Anerkennung von Behinderungen: Antragstellung für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB).
  • Versorgungsleistungen: Unterstützung und Beratung zu Rentenleistungen, insbesondere für Personen mit Behinderungen und für Kriegsopfer.
  • Verschiedene Unterstützungsmaßnahmen: Hilfen im Bereich der sozialen Integration und Lebensführung.
  • Förderung von Rechten für Menschen mit Behinderung: Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, um ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen.
  • Ausstellung des Schwerbehindertenausweises: Nach Feststellung des Behindertengrades erfolgt die Ausstellung des entsprechenden Schwerbehindertenausweises.

Wie können Sie das Versorgungsamt kontaktieren?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie mit dem Versorgungsamt in Kontakt treten können, je nach Ihrem Anliegen und Ihrer Region.

1. Kontakt über die Webseite des Versorgungsamts

Jedes Bundesland und jede Region in Deutschland hat ein eigenes Versorgungsamt, das für die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen zuständig ist. Sie können auf den Webseiten der jeweiligen Versorgungsämter die nötigen Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden. In unserer Liste finden Sie das Versorgungsamt in der Nähe:

2. Kontakt per Telefon und E-Mail

Über oben genannte Links gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Versorgungsämter Ihrer Region. Dort finden Sie entsprechende Telefonnummern. Unter diesen erreichen Sie die Mitarbeiter telefonisch und können Ihre Fragen am Telefon klären.

Gleiches gilt für die Nutzung der E-Mail-Adresse. Nutzen Sie die auf den Seiten zur Verfügung gestellten Kontaktinformationen und versenden Sie Ihre Frage schriftlich per Mail.

3. Online Portal der Versorgungsämter

Einige Versorgungsämter – jedoch nicht alle – bieten ein Online-Portal, über das Sie viele Anträge und Anfragen digital stellen können. Über das Portal können Sie:

  • Anträge auf Anerkennung der Behinderung stellen
  • Dokumente einreichen
  • Status Anfragen zu laufenden Verfahren stellen

Das Online-Portal erleichtert den gesamten Verwaltungsprozess und sorgt dafür, dass Ihre Anträge schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Beispielhaft nennen möchten wir das Portal des Versorgungsamtes in Gießen. Auch die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales ermöglicht es Antragstellern, mit Hilfe eines Online-Antrags tätig zu werden und so einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

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Hier finden Sie nützliche Informationen, was in Bezug auf das Kindergeld bei behinderten Menschen gilt.
4. Persönliche Beratung und Terminvereinbarung

Nach einer telefonischen Absprache oder der Antragsstellung per Mail können Sie mit den Mitarbeitern auch einen persönlichen Termin direkt im Versorgungsamt vereinbaren. Auf der Homepage einiger Ämter ist es möglich, Terminvereinbarungen direkt online zu buchen.

Welche Services bietet das Versorgungsamt an?

Das Versorgungsamt stellt eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung, die besonders für Menschen mit Behinderungen und für Kriegsopfer von Bedeutung sind. Hier ein Überblick der wichtigsten Services:

1. Anerkennung von Behinderungen

Das Versorgungsamt prüft, ob bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) vorliegt. Für Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben, kann der Antrag auf Anerkennung eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen, wie zum Beispiel Steuererleichterungen oder zusätzliche Sozialleistungen. Nach Feststellung wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

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Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) bietet Kriterien, die zur Bestimmung des GdB herangezogen werden können. Demnach wird eine Funktionseinschränkung als Behinderung angesehen, wenn der GdB mindestens 20 beträgt. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX gelten Personen als schwerbehindert, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde.

2. Versorgungsleistungen für Kriegsopfer

Für Kriegsopfer oder deren Hinterbliebene gibt es spezielle Versorgungsleistungen. Diese beinhalten Renten und Entschädigungen, die aufgrund von Kriegseinwirkungen gewährt werden. Das Versorgungsamt ist auch für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig.

3. Rentenansprüche für Menschen mit Behinderungen

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine entsprechende Rente. Das Versorgungsamt hilft Ihnen, diese Ansprüche zu prüfen und die erforderlichen Anträge zu stellen.

4. Beratung und Unterstützung

Unterstützend tätig wird das Versorgungsamt bei Fragen rund um das Durchsetzen von Rechten in Bezug auf eine Schwerbehinderung. Wie können Sie Ihre Lebensführung angehen oder wie steht es um die Beantragung von Hilfsmitteln?

Kontakt zum Versorgungsamt herstellen

Menschen mit einer Schwerbehinderung finden beim Versorgungsamt Hilfestellung und Beratung. Kontakt zum Amt können Sie über E-Mail, das Telefon oder bei einigen Versorgungsämtern auch über ein entsprechendes Online-Portal aufnehmen. Auch eine persönliche vor Ort Beratung ist nach entsprechender Terminvereinbarung möglich.

FAQ´s

Was tun bei Änderungen von persönlichen Angaben?

Persönliche Daten wie Namens- oder Adressänderungen sollten dem Versorgungsamt zügig mitgeteilt werden. So wird gewährleistet, dass sich diese Änderungen nicht negativ auf Ihre Versorgungsleistungen auswirken. Ob Sie die Daten persönlich, per E-Mail oder über das Online-Portal weitergeben, ist Ihnen überlassen.

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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