Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stellt sich oft die Frage, wie die bestmögliche Betreuung sichergestellt wird, ohne direkt in ein Pflegeheim ziehen zu müssen. Genau hier kommen die ambulante Pflege und die Pflegesachleistungen ins Spiel. Sie ermöglichen es, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben, während geschulte Pflegekräfte Unterstützung im Alltag bieten – sei es bei der Körperpflege, im Haushalt oder durch therapeutische Maßnahmen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, den finanziellen Leistungen und dem Antragsprozess für ambulante Pflege und Pflegesachleistungen. So erhalten Sie die beste Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen.

Die Beudeutung und Funktionen der ambulanten Pflege
Ambulante Pflege und Sachleistungen bedeutet, dass eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause kommt und Sie dort unterstützt. Dabei geht es um körperliche Pflege, aber auch um Betreuung und um Hilfe im Haushalt. Zudem geben die Fachkräfte Anleitung, damit Pflegebedürftige und Menschen aus ihrem Umfeld auch selbst das ein oder andere ausführen können.
Das Ziel dabei ist, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: Wo liegt der Unterschied? Beim Pflegegeld geht es darum, dass Pflegebedürftige von Verwandten oder Menschen aus ihrem privaten Umfeld gepflegt werden. Pflegesachleistung bedeutet, dass die Pflegekasse die Kosten für einen Pflegedienst übernimmt. Eine geschulte, fremde Person kommt also nach Hause und übernimmt die nötige Pflege.
Pflegesachleistungen haben also nichts mit Materialien und Gegenständen zu tun, sondern es geht um die Dienstleistung der Pflege. Sie sind im Paragraf 36 des SGB XI geregelt.
Diese Plegesachleistungen können Sie beispielsweise beziehen:
- Unterstützung bei der Körperpflege, Bewegung oder An- und Ausziehen
- Hilfe beim Essen
- Förderung der sozialen Kapazitäten und Aktivitäten oder der Kommunikation
- Hilfe im Alltag, wie beim Einkaufen, Kochen oder Putzen
Diese Personengruppen haben Anspruch auf Pflegesachleistungen
Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat, kann die sogenannten Pflegesachleistungen für eine ambulante Pflegekraft bekommen. Gut zu wissen: Die Pflege muss dafür nicht unbedingt zu Hause stattfinden, sondern kann auch im Haus von Verwandten oder sogar am Arbeitsplatz erfolgen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um diese Beihilfe in Anspruch zu nehmen:
- Sie müssen mindestens über Pflegegrad 2 verfügen.
- Wichtig für die Auswahl des Pflegedienstes ist , dass dieser auch einen Vertrag mit der jeweiligen Pflegekasse hat, die für Sie zuständig ist.
- Auch eine Einzelperson kann den Pflegedienst übernehmen, jedoch darf kein naher Verwandtschaftsgrad vorliegen.
So hoch ist die finanzielle Beihilfe der Pflegesachleistungen
Die Dienstleistungen werden direkt von den Pflegedienstleistern mit der Pflegekasse verrechnet. Das heißt, an Sie direkt wird nichts ausbezahlt. Im Folgenden sehen Sie die Höchstleistungen, die pro Pflegegrad möglich sind (Stand 2025).
Pflegesachleistungen 2025 Tabelle:
Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2025 maximal |
1 | 0 Euro |
2 | 796 Euro |
3 | 1.497 Euro |
4 | 1.859 Euro |
5 | 2.299 Euro |
Brauchen Sie mehr als den Höchstsatz für Ihre Pflege, müssen Sie den Rest privat bezahlen oder rechtzeitig einen sogenannten Verschlimmerungsantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, um Ihre Pflegestufe erhöhen zu lassen. Brauchen Sie weniger, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie nutzen den Restbetrag entweder über Kombinationsleistungen oder über den Umwandlungsanspruch.
Sie bekommen also entweder den Rest als Pflegegeld ausbezahlt. Sie können in diesem Fall online berechnen, wie viel Ihnen ungefähr bleibt. Der Vorteil hier: Pflegegeld ist zur freien Verfügung, solange die Pflege sichergestellt ist.
Beim Umwandlungsanspruch andererseits nutzen Sie bis zu 40% Ihrer Ansprüche für andere Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ist der Dienstleister anerkannt, können Sie damit beispielsweise stundenweise Betreuung oder eine Hilfe für den Haushalt engagieren und bezahlen.
Wichtig ist auch die Unterscheidung zur Krankenpflege: Wenn es beispielsweise um Medikamente, Verbandswechsel oder Spritzen geht, muss das über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Es kann aber von der gleichen Pflegekraft durchgeführt werden.
Mehrere Dienste werden vom ambulanten Pflegedienst übernommen. In der Regel zählen dazu Waschen, Hilfe beim Essen, Ankleiden, verschiedene Haushaltsaufgaben und einiges mehr.
Ambulante Pflege einfach beantragen: So klappt es
1. Zuständige Pflegekasse in Erfahrung bringen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Pflegekasse für Sie zuständig ist, können Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Diese stellt Ihnen auch die Kontaktdaten zur Verfügung. Die Pflegekassen sind nämlich jeweils daran angegliedert.
2. Formlosen Antrag stellen
Setzten Sie sich mit der Pflegekasse in Verbindung. Dazu können Sie anrufen, eine E-Mail schreiben oder auch einen Brief senden. Informieren Sie die Kasse darüber, dass Sie einen Antrag auf Pflegesachleistungen stellen wollen. Den Eingang Ihrer Anfrage sollten Sie sich auf jeden Fall bestätigen lassen. Denn dieses Datum zählt rückwirkend als Beginn für die Leistungen!
Das Antragsformular und alle nötigen Informationen bekommen Sie dann zugeschickt.
Tipp: Beantragen Sie im Zweifel immer Kombinationsleistungen. Dann sind Sie nämlich flexibel, ob Sie Pflegegeld ausbezahlt haben wollen oder lieber einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
3. Ggf. Prüfung Ihres Pflegegrads
Wenn es zuvor noch keine Überprüfung gab oder vermutet wird, dass Ihr Pflegegrad sich erhöht hat, kommt wahrscheinlich noch ein Gutachter bei Ihnen vorbei.
An wen wende ich mich bei Fragen zum Thema ambulante Pflege und Pflegesachleistungen? Bei Fragen können Sie Ihre Kranken- oder Pflegekasse kontaktieren oder sich von einem Pflegedienst beraten lassen. Wenn Sie im Moment nicht versichert sind, wenden Sie sich am besten an das Sozialamt.
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Pflegesachleistungen sichern fachmännische Pflege in Ihrem Zuhause
Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel Ihrer Pflegekasse, mit denen ein professioneller Pflegedienst bezahlt wird. Während Sie beim Pflegegeld von Personen aus Ihrem privaten Umfeld gepflegt werden, handelt es sich hier um Fachkräfte, die zu Ihnen kommen und Sie unterstützen.
Der Antrag funktioniert zunächst formlos und Sie erhalten alle weiterführenden Informationen zum Ablauf von Ihrer Pflegekasse. Jede Person, die mindestens Pflegestufe 2 hat, hat Anspruch auf Pflegesachleistungen. Für die ambulante Pflege gibt es allerdings Höchstgrenzen pro Pflegegrad, die übernommen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange kann ich die Pflege in Anspruch nehmen?
Solange Ihr Pflegegrad besteht, haben Sie auch Anspruch auf Pflegesachleistungen. Erhöht sich Ihr Pflegegrad, können Sie sogar noch mehr Leistungen durch den Pflegedienst erhalten, weil der Höchstbetrag ebenfalls erhöht wird.
Kann ich Pflegesachleistungen mit anderen staatlichen Unterstützungen kombinieren?
Eine Kombination mit Leistungen wie dem Bürgergeld ist kein Problem. Pflegesachleistungen sind genau wie das Pflegegeld nämlich zweckgebunden, also für Ihre konkreten Ausgaben aufgrund der Pflegestufe gedacht.
Was, wenn ich nur über Pflegegrad 1 verfüge?
In diesem Falle können Sie keine Pflegesachleistungen beziehen. Sie können sich bei Ihrer Pflegekasse informieren, welche Alternativen in Frage kommen.
Können auch Familienmitglieder Pflegesachleistungen beziehen?
Nein, nur die pflegebedürftige Person kann von den Pflegesachleistungen profitieren.