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So beantragen Sie einen Zuschuss für eine Haushaltshilfe

Von IntFormalities
Aktualisiert am 28. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Sie haben Schwierigkeiten im Alltag, weil wegen Krankheit oder Verletzung Haushaltsführung und Kindererziehung zur Herausforderung werden? Mit einem einfachem “Putzfrau gesucht” in der Zeitung ist es da nicht getan, weil die finanzielle Belastung schnell zu groß wird. In vielen Fällen ist es aber möglich, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden. Was dabei zu beachten ist und wie Sie vorgehen, lesen Sie hier.

Ist jemand zu krank oder verletzt für die Aufgaben im Haushalt, springt eine Haushaltshilfe ein.
Ist jemand zu krank oder verletzt für die Aufgaben im Haushalt, springt eine Haushaltshilfe ein.

Was versteht man unter einer Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die beim Einkauf, beim Kochen, bei der Kinderbetreuung sowie bei Haushaltsaufgaben wie Putzen und der Wäsche hilft. 

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?

Eine Haushaltshilfe wird normalerweise gewährt, wenn Sie auf einer Kur oder bei einer Rehamaßnahme sind oder waren. Auch ein Aufenthalt im Krankenhaus kann Grund für die Bezuschussung sein. 

Sie sind zwar momentan zu Hause, sind aber aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um Ihre Kinder zu kümmern und/oder den Haushalt zu führen? Auch dann können Sie einen Antrag stellen. Hierbei wird berücksichtigt, ob Kinder unter 12 Jahren bei Ihnen leben und ob diese Hilfe brauchen. Trifft das nicht zu, bekommen Sie nämlich nur ohne Pflegestufe oder mit Pflegestufe 1 eine Haushaltshilfe. 

Denn alle mit höherer Pflegestufe können die Haushaltshilfe lediglich für die Kinderbetreuung beantragen.

Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass in diesem Zeitraum weder Sie noch eine andere Person, die mit Ihnen zusammenlebt, den Haushalt führen kann. Es ist nicht nötig, dass jemand sich Urlaub nimmt, um die Aufgaben zu übernehmen.

Wie viel übernimmt die Kasse für eine Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe ist vor allem eine Sachleistung. Das heißt, Sie erhalten kein Geld auf Ihr Konto, sondern es kommt eine Hilfskraft in Ihr Zuhause. Deren Lohn wird jedoch von der jeweiligen Kostenstelle (Krankenkasse o.ä.) übernommen.

Sollte es wegen zu geringer Kapazitäten zu dem Fall kommen, dass Sie selbst eine Haushaltshilfe suchen müssen, werden die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, ist individuell zu klären.

Die dritte Möglichkeit ist, dass jemand aus dem engeren Umfeld (etwa ein Familienmitglied) die Hilfe im Haushalt übernimmt. In diesem Fall können zumindest Fahrtkosten und ein möglicher Verdienstausfall erstattet werden. Das sollte allerdings dringend vorab geklärt werden, weil es hierbei auf die Höhe der Kosten ankommt. 

Geht es vor allem um die Kinderbetreuung, ist es häufig auch möglich, dass die Kinder mit in die Reha kommen oder für den Zeitraum anderweitig untergebracht werden. Das ist je nach Einrichtung unterschiedlich und hängt ebenfalls von den entstehenden Kosten ab. 

Zumindest bei der Krankenkasse müssen Sie einen kleinen Zuschuss selbst bezahlen. Dieser beträgt zwischen fünf und zehn Euro pro Kalendertag, an dem die Haushaltshilfe bezogen wird. Ausnahmefälle sind Schwangerschaft sowie Geburt. Außerdem kann auch hier die Zuzahlungsbefreiung in Kraft treten, ähnlich wie bei Medikamenten und Hilfsmitteln.

Wie lange gilt der Zuschuss für eine Haushaltshilfe?

Normalerweise wird eine Haushaltshilfe für den Zeitraum eines stationären Aufenthalts oder einer Verletzung/Krankheit übernommen. Wann Sie wieder als fähig gelten, den Haushalt und die Kinderbetreuung selbst zu übernehmen, hängt von Ihrer gesundheitlichen Situation und der Arbeitsbelastung ab. 

Die Stelle, die die Kosten übernimmt, entscheidet das je nach Antrag: 26 Wochen gelten bei den Krankenkassen häufig als Richtlinie, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht in der Lage sind, den Haushalt zu bewältigen. Leben keine Kinder unter 12 Jahren oder mit Behinderung bei Ihnen, ist der Zuschuss meist sogar nur auf vier Wochen begrenzt. Im Fall von Krankenhausaufenthalt, Kur oder Reha kann es jedoch auch länger bewilligt werden. 

Zuschüsse für eine Haushaltshilfe beantragen: So funktioniert’s

Übernommen werden die Kosten immer von dem Träger, der Reha, Krankenhausaufenthalt oder Kur übernimmt. Wenden Sie sich für den Antrag sowie Fragen also dorthin. Das kann eine der folgenden Stellen sein:

Kann der Zuschuss mit anderen Unterstützungen kombiniert werden?

Es wird individuell geprüft, was Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands benötigen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, weiterhin Sozialleistungen (wie Bürgergeld) zu beziehen. 

Auch situationsbezogene Leistungen wie die Übernahme von Kosten für Begleitpersonen oder eine Assistenz während eines Krankenhausaufenthalts für Menschen mit Behinderung sind weiterhin möglich, wenn Sie den Zuschuss für eine Haushaltshilfe erhalten. 

Wohin wende ich mich bei Fragen zum Thema Haushaltshilfe?

Wenden Sie sich an den Kostenträger Ihrer medizinischen Maßnahme. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie zunächst Ihre Krankenkasse und klären Sie die Zuständigkeiten.

Das Wichtigste zur Haushaltshilfe

Wer erkrankt oder verletzt ist, kann bei der Krankenkasse oder Versicherungsträgern eine Haushaltshilfe beantragen. Sie hilft bei täglichen Aufgaben wie Einkaufen, Putzen und Kinderbetreuung. Hierbei ist relevant, ob Kinder unter 12 Jahren bei Ihnen leben und wie belastbar Sie selbst sind. Meistens wird eine Haushaltshilfe gewährt, wenn ein Elternteil im Krankenhaus, auf Kur oder auf Reha ist. Den Antrag stellen Sie bei der Krankenkasse oder gegebenenfalls bei dem Kostenträger, der Ihre medizinische Maßnahme aktuell finanziert.

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