Wenn sich zwei Menschen mit gemeinsamen Kindern voneinander trennen, stellt sich oft die Frage, was nun mit den Kindern passiert. Wer hat die Pflicht bzw. das Recht, für die Kinder zu sorgen? Wer entscheidet, wo sie leben oder in welche Schule sie gehen? Diese Fragen werden in Deutschland durch das Sorgerecht geklärt. Es verankert gesetzlich, welche Rechte und Pflichten Eltern haben und wie diese Rechte und Pflichten aufgeteilt werden. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Was ist das Sorgerecht?
Das Sorgerecht legt die Pflichten und Rechte fest, die Eltern bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder haben. Es beinhaltet einerseits das Recht, Entscheidungen für die minderjährigen Kinder zu treffen, und andererseits die Pflicht, sich um die Kinder zu kümmern. Dabei wird das Sorgerecht eingeteilt in:
- Personensorge: Sie beinhaltet
- Betreuung
- Erziehung
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Auswahl von Schulen und Betreuungsstätten
- Umgangsbestimmungsrecht
- Vermögenssorge: Hier wird über die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Kindes entschieden.
- Rechtliche Vertretung: Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind dazu verpflichtet, ihre minderjährigen Kinder gesetzlich zu vertreten.
Wer hat das Sorgerecht?
Bekommt ein verheiratetes Paar ein Kind, so gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Beide Eltern sind gleichermaßen dazu verpflichtet, für das Kind zu sorgen und haben beide das Recht, Entscheidungen für dieses zu treffen.
Schwieriger ist die Situation bei unverheirateten Paaren mit Kindern, denn hier fällt das Sorgerecht automatisch auf die Mutter. Der Vater hat zunächst keine Rechte bezüglich der Kinder. Es gibt jedoch auch unverheiratete Väter mit Sorgerecht, nur müssen sie erst rechtliche Schritte einleiten, um dieses zu bekommen.
Dazu reicht leider bis jetzt die Anerkennung der Vaterschaft und ein Eintrag in der Geburtsurkunde nicht aus. Nach einer Einigung mit der Mutter muss ein Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.
Mehr dazu erfahren Sie unter Sorgerecht beantragen: Das müssen unverheiratete Väter wissen.
Auch wenn die Mutter die Vaterschaft nicht anerkennt, ist das gemeinsame Sorgerecht möglich, doch ist es dazu notwendig, die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. Das gemeinsame Sorgerecht wird auch automatisch erreicht, sobald das Paar heiratet.
Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Trennung?
Trennen sich Eltern, so legt das Deutsche Sorgerechtsgesetz fest, dass die gemeinsame elterliche Sorge weiter besteht – insofern beide Eltern sorgeberechtigt sind. Sie sind weiterhin gemeinsam dafür verantwortlich, sich um ihre Kinder zu kümmern und Entscheidungen für sie zu treffen.
Eine Trennung ist jedoch selten eine einfache Angelegenheit und besonders bei der Erziehung der Kinder gehen die Meinungen oft auseinander. Am besten ist es immer, wenn die Eltern bei Meinungsverschiedenheiten von sich aus zu einer Einigung kommen. Kann dieser Empfehlung nicht nachgekommen werden, so kann das Jugendamt zu Rate gezogen werden.
Wie bekommt man das alleinige Sorgerecht?
In bestimmten Fällen bekommt ein Elternteil alleine das Sorgerecht übertragen. Das kann verschiedene Gründe haben. Einerseits bekommt beim Todesfall eines Elternteils der hinterbliebene Elternteil das Sorgerecht für das Kind. Oftmals entscheidet ein Elternteil, das gemeinsame Sorgerecht anzufechten oder freiwillig aufzugeben. In diesem Fall muss ein Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.
Möchte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen übernehmen, so muss ein triftiger Grund vorliegen. Dieser kann zum Beispiel eine Gefahr für das leibliche oder seelische Wohl des Kindes sein. In diesem Fall kann ein Antrag beim Familiengericht eingereicht werden, um dem gefährdenden Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.
Was ist das Umgangsrecht?
Auch wenn ein Elternteil kein Sorgerecht hat, so hat diese Person immer noch ein Recht auf den Umgang mit ihrem Kind. Das Umgangsrecht ist grundrechtlich geschützt, denn Eltern bleiben Eltern, auch ohne Sorgerecht. Nur in Ausnahmefällen wie bei Kindeswohlgefährdung kann das Umgangsrecht verweigert werden.
Ansonsten hat der entsprechende Elternteil ein Recht auf Telefongespräche, Kurznachrichten, Briefe und vor allem den persönlichen Umgang mit dem Kind. Dabei darf diese Person während der gemeinsamen Zeit auch alltägliche Entscheidungen treffen, wie etwa die Zubettgehzeit des Kindes oder gemeinsame Ausflüge.
Gesetzlich verankert ist jedoch nicht, in welchem Ausmaß dieser Umgang stattfindet. Kooperationsfähigkeit und Kompromissbereitschaft auf Seiten der Eltern sind hier wichtig, denn schließlich hat das Wohl des Kindes oberste Priorität.
Das Jugendamt kann Sie dazu beraten, wie die Gestaltung des Umgangsrechts aussehen könnte. Kommen die Eltern zu keiner Einigung, so entscheidet das Familiengericht über das Ausmaß des Umgangs. Mehr darüber, wie Sie Interessenkonflikten beim Umgangsrecht vorbeugen können, erfahren Sie beim Familienportal.
Zuständigkeit und Beratung
Für sämtliche Angelegenheiten des Sorgerechts ist das Familiengericht zuständig. Bei ihm gehen Anträge ein und es entscheidet in Streitfällen über das Sorgerecht. Finden Sie beim Deutschen Bundesamt für Justiz heraus, welches Familiengericht für Sie zuständig ist und wie Sie es kontaktieren können.
Umfangreiche Beratung zum Thema finden Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Auch freie Träger der Jugendhilfe, wie gemeinnützige oder kirchliche Organisationen, beraten sie bei Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht.
Ein kurzes Resümee mit dem Wichtigsten zum Sorgerecht
Das Sorgerecht bestimmt, wer verantwortlich ist für die Erziehung, Pflege und Betreuung von Kindern. Darüber hinaus legt es fest, wer Entscheidungen für die Kinder treffen darf. Bei verheirateten Paaren haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Dies gilt auch nach einer Scheidung. Anders verhält es sich bei unverheirateten Paaren. Hier bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht, der Vater muss dieses erst beantragen.
Bei einer Trennung kann das Sorgerecht unter bestimmten Umständen auf einen Elternteil übertragen werden. Dies kann zum Beispiel erfolgen, falls der andere Elternteil das leibliche oder seelische Wohl des Kindes gefährdet. Über solche Konflikte entscheidet das Familiengericht.
Unabhängig vom Sorgerecht haben Eltern auch ein Umgangsrecht. Dabei handelt es sich um ein Grundrecht, das den Umgang mit den eigenen Kindern sichert. Eine umfangreiche Beratung zu den Themen Sorgerecht und Umgangsrecht bekommen Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt.