Handwerkerrechnungen können schnell hohe Summen erreichen und Löcher in die Haushaltskasse reißen. Doch es gibt auch eine positive Seite, die diese Rechnungen mitbringt. Sie lassen sich nämlich bei der Steuererklärung angeben. Mit der sogenannten Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie Steuern sparen. Was es damit auf sich hat und wie das funktioniert, verraten wir!
- Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
- Wer kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
- Bis zu welchem Betrag können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden?
- Wie wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt?
- Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen
- FAQ´s
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeiten, die im oder rund um den Haushalt anfallen und durch professionelle Dienstleister erledigt werden. Diese Dienstleistungen können sowohl regelmäßig als auch einmalig erbracht werden. Sie umfassen beispielsweise Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenarbeit, Reparaturen oder andere bauliche Maßnahmen.
Typische haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Reinigung und Hauswirtschaft
- Gartenpflege
- Betreuung von Kindern und älteren Angehörigen
- Handwerksleistungen
- Haushaltshilfen
Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise reine Handwerksleistungen, die auf gewerbliche Tätigkeiten ausgerichtet sind (z. B. Renovierungen, die keine unmittelbare Haushaltsnähe haben).
Nicht angegeben werden können Beträge, die im Rahmen von illegaler (Schwarzarbeit) Arbeit beglichen wurden.
Wenn die Handwerkerleistung eine energetische Gebäudesanierung betrifft (zum Beispiel Wärmedämmung oder Heizungstausch), können Sie alternativ die Steuerermäßigung gemäß § 35c EStG in Anspruch nehmen. Diese Ermäßigung fällt in der Regel höher aus, da auch Materialkosten berücksichtigt werden und der Höchstbetrag höher ist.
Wer kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können alle privaten Haushalte von der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen profitieren. Das betrifft Mieter wie auch Eigentümer von Immobilien. Auch wenn Sie eine Wohnung zur Vermietung besitzen, können Sie unter bestimmten Umständen von der Steuervergünstigung profitieren, allerdings nur für die Kosten, die den privaten Haushalt betreffen.
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung:
- Der Steuerpflichtige muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein
- Es müssen Rechnungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen vorliegen, die auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sind
Wichtig zu beachten ist, dass die Rechnung nicht bar bezahlt werden darf. Lediglich unbar gezahlte Beträge können im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden.
Bis zu welchem Betrag können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden?
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen umfasst einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für die erbrachte Dienstleistung. Wie hoch ist der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen also?
In 2024 können Haushalte maximal 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Dabei beträgt die Obergrenze für den abzugsfähigen Betrag 4.000 Euro jährlich. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 800 Euro an Steuervorteilen erhalten können, wenn Sie im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen entsprechende Kosten geltend machen.
Beispielrechnung: Wenn Sie für eine Haushaltshilfe im Jahr 4.000 Euro an Arbeitskosten bezahlen, können Sie 20 Prozent dieser Kosten (also 800 Euro) von Ihrer Steuerlast abziehen. Effektiv zahlen Sie also dementsprechend 800 Euro weniger Steuern.
Eine geringfügig beschäftigte (Minijob) Haushaltshilfe kann steuerlich berücksichtigt werden. Auch hier gilt, dass 20 Prozent der Aufwendungen – maximal jedoch 510 Euro – steuerlich positiv wirken können.
Reine Handwerkerrechnungen wirken ebenfalls mit 20 Prozent der Ausgaben. Allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro jährlich.
Wie wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt?
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt.
Schritt 1: Belege sammeln
Zunächst müssen Sie alle relevanten Belege für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen sammeln. Hierzu gehören Rechnungen und Nachweise über die Zahlung. Versenden müssen Sie diese mit dem Steuerbescheid zunächst nicht. Das Finanzamt kann diese im Nachgang allerdings einfordern.
Schritt 2: Ausfüllen der Steuererklärung
In der Steuererklärung müssen Sie die entsprechenden Ausgaben unter dem Punkt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ angeben (Zeile 5). Tragen Sie die gesamten Arbeitskosten ein. Diese Kosten werden dann in die Berechnung Ihrer Steuerlast einbezogen.
Wie beschrieben, sind die Arbeitskosten einzutragen, nicht die Materialkosten – diese sind nicht steuerlich absetzbar.
Schritt 3: Steuerbescheid abwarten
Nach der Abgabe der Steuererklärung erhalten Sie einen Steuerbescheid, der die Steuervergünstigung berücksichtigt. Falls es Unklarheiten gibt oder die Steuerermäßigung nicht gewährt wird, können Sie Einspruch einlegen bzw. sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen.
Sie möchten wissen, wie Sie Krankheitskosten oder Arbeitsmittel steuerlich absetzen können? Folgen Sie dem Link!
Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt Ihnen die Chance, Ihre Steuerlast zu senken. Bewahren Sie die Rechnungen auf und drucken Sie Ihren Überweisungsträger auf. So können Sie bei Rückfragen des Finanzamts reagieren. Nutzen Sie die genannten Möglichkeiten, um Rückerstattungen vom Finanzamt zu erhalten.
FAQ´s
Welche Belege werden als Nachweis benötigt?
Notwendig ist die betroffene Rechnung des jeweiligen Handwerkers. Auch der Überweisungsträger sollte aufbewahrt werden. Es ist nicht notwendig, die Belege sofort mit der Steuererklärung zu versenden. Erst nach Aufforderung des Finanzamtes gilt es, die Quittungen zu übermitteln.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wenn das Finanzamt die Steuerermäßigung nicht gewährt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch einlegen. In diesem Fall sollten Sie genau prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob alle relevanten Belege vorliegen. Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater, um Unterstützung bei der Klärung des Falls zu erhalten.
Wann und wo erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, die für das vorangegangene Jahr eingereicht wird. Die Steuererklärung kann entweder elektronisch über das ELSTER-Portal oder in Papierform beim Finanzamt abgegeben werden. Alternativ können Sie eines der zahlreichen Steuerprogramme privater Anbieter nutzen.
Achten Sie darauf, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in der Regel am 31. Juli des Folgejahres liegt, wenn Sie keine Fristverlängerung beantragen.
Was passiert, wenn zwei Haushalte betroffen sind?
Sind Sie beispielsweise dabei umzuziehen und es fallen sowohl in Haushalt A, als auch B Handwerkerrechnungen an, dürfen Sie diese im Rahmen der Steuererklärung beide angeben. Der Höchstbetrag (4.000 Euro) verdoppelt sich jedoch nicht, diese Höchstgrenze bleibt bestehen.
Dürfen Rechnungen bei Neubauten angegeben werden?
Nein, Umsetzungen, die im Rahmen eines Neubaus getroffen werden, dürfen keine Berücksichtigung finden. Erst wenn der Haushalt Bestand hat und fortfolgend haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, können sich diese steuermindernd auswirken.