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Verhinderungspflege: häufige Fragen und Änderungen ab 2025

Von Iris Risch • Aktualisiert am 31. Juli 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten soll. Sie greift dann, wenn die eigentliche Pflegeperson zeitweise verhindert ist, zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder beruflicher Verpflichtungen. In dieser Zeit kann eine andere Person (z. B. ein Familienmitglied, Nachbar oder ein Pflegedienst) die Pflege übernehmen.

Die Verhinderungspflege kann von Verwandten oder auch von einem Pflegedienst übernommen werden.
Die Verhinderungspflege kann von Verwandten oder auch von einem Pflegedienst übernommen werden.

Welche Änderungen gibt es bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 treten zwei gesetzliche Veränderungen in Kraft, die die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege vereinfachen und flexibler machen:

📌 Wegfall der Vorpflegezeit: Bisher musste die pflegebedürftige Person mindestens schon 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte.Ab Juli 2025 entfällt diese Pflicht. Das heißt, Verhinderungspflege ist sofort ab Beginn der Pflegebedürftigkeit möglich.

📌 Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Statt zwei getrennten Budgets gibt es künftig ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 Euro für beide Beihilfen gemeinsam. Dieses kann je nach Bedarf frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden.

Dürfen Familienmitglieder die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, auch Familienmitglieder dürfen sie übernehmen. Wenn die Pflegeperson ein Verwandter oder eine Verwandte ersten oder zweiten Grades ist oder im selben Haushalt wohnt, darf die Verhinderungspflege nur das Zweifache des Pflegegeldes betragen.

Das heisst, man kann je nach Pflegegrad in diesem Fall höchstens so viel erhalten:

Pflegegrad 2694 Euro
Pflegegrad 31.198 Euro
Pflegegrad 41.600 Euro
Pflegegrad 51.980 Euro

Können mehrere Personen die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, mehrere Personen können sich die Verhinderungspflege teilen. Auch eine Kombination aus Angehörigen und professionellen Pflegekräften ist möglich. Das Wichtigste ist, dass das Gesamtbudget (Geld + 56 Tage pro Jahr) nicht überschritten wird und jede Person ihren Teil korrekt abrechnet. Die Pflegekasse erstattet dann entsprechend anteilig.

note
Tipp: Alle Personen, die sich beteiligen, sollten sich absprechen, um das Budget nicht versehentlich zu überschreiten.

Darf die Ersatzpflegeperson selbst einen Pflegegrad haben?

Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Wichtig ist nur, dass die Person körperlich und geistig in der Lage ist, die Pflegeaufgaben angemessen zu erfüllen. Eine automatische Ablehnung gibt es deshalb nicht.

Muss ich die VHP in der Steuererklärung angeben?

Ja, die Verhinderungspflege muss in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings zahlen Sie deswegen nicht immer automatisch Steuern. Generell bleibt die Verhinderungspflege steuerfrei, wenn die Ersatzpflegeperson eine verwandte Person ist oder wenn sie die Pflegeaufgaben nicht wegen des Geldes, sondern aus moralischen Gründen übernimmt.

note
Achtung!: Egal ob Sie Steuern zahlen oder nicht, die VHP muss immer in die Steuererklärung!

Was ist ein angemessener Stundenlohn für private Verhinderungspflege?

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Stundensätze. Ein Stundenlohn für Verhinderungspflege von 20–25 Euro wird in der Regel akzeptiert und als angemessen empfunden, auch rückwirkend. Wichtig ist, dass die Pflegeleistung nachvollziehbar dokumentiert ist. Dafür können Sie Datum, Uhrzeit und Tätigkeit in einer Tabelle festhalten, zum Beispiel.

Was, wenn die Pflegeleistung bar bezahlt wurde?

Wenn der Lohn der Ersatzpflegeperson in bar bezahlt wurde, müssen Sie diese Zahlungen irgendwie nachweisen. Dafür können Sie eine schriftliche Quittung einreichen, die mindestens folgende Informationen enthalten sollte:

  • Namen der pflegebedürftigen Person und des oder der Ersatzpfleger*in
  • Datum
  • Pflegeleistungen
  • Betrag

Wo finde ich das Formular für den Antrag auf Verhinderungspflege AOK?

Wenn Sie bei der Gesundheitskasse AOK den Antrag auf Verhinderungspflege stellen wollen, finden Sie das Formular dafür auf der AOK-Webseite. Achten Sie darauf, dass es je nach Region ein anderes Formular gibt. Folgen Sie diesen Schritten, um das richtige Dokument für Sie zu erhalten und den Antrag zu stellen:

  1. Ermitteln Sie Ihre regionale AOK, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben
  2. Sie werden auf die Seite Ihrer regionalen AOK weitergeleitet.
  3. Wählen Sie, ob Sie den Antrag auf Verhinderungspflege online stellen oder als PDF erhalten und ausdrucken wollen:
  4. Wenn Sie die Online-Option wählen, können Sie sich mit der AOK-App oder mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden und den Antrag stellen:
  5. Wenn Sie das Formular lieber als PDF erhalten wollen, laden Sie es herunter, füllen es aus und schicken es per Post an die Adresse, die Ihnen angegeben wird. Ansonsten können Sie es auch vor Ort bei einer AOK in Ihrer Nähe einreichen:

Kann ich auch rückwirkend Verhinderungspflege beantragen?

Ja, das geht ohne weiteres. Dafür müssen Sie für jedes Jahr ein separates Formular ausfüllen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen und Quittungen einreichen.

Wie wirkt sich die Verhinderungspflege auf das Pflegegeld aus?

Wenn die Verhinderungspflege stundenweise (weniger als 8 Stunden pro Tag) bezogen wird, hat das keinen Einfluss auf das Pflegegeld. Wenn sie tageweise (8 Stunden oder mehr am Tag) bezogen wird, wird das Pflegegeld zur Hälfte gekürzt (außer für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege).

🎥 FAQs zur Verhinderungspflege kurz und knapp beantwortet:

Gut informiert von der Verhinderungspflege profitieren

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastungsleistung für pflegende Angehörige, doch sie wirft oft viele Fragen auf. Mit den richtigen Infos und einer angemessenen Dokumentation lassen sich die Leistungen problemlos beantragen und abrechnen und die Verhinderungspflege voll ausschöpfen.

Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen Antrag mit den passenden Infos ausfüllen und dass Sie immer Nachweise beilegen. Und vergessen Sie nicht: seit Juli 2025 stehen Ihnen 3.539 Euro pro Jahr für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung, die Sie beliebig zwischen den beiden Leistungen aufteilen können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird Verhinderungspflege überprüft?

Ja, in der Regel wird der Anspruch auf Verhinderungspflege immer von der Pflegekasse überprüft. Achten Sie also darauf, dass Sie den Bezug der Leistung nachweisen können.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung durch die Pflegekasse?

Die Bearbeitung durch die Pflegekassen dauert meist zwischen 4 und 6 Wochen. Es gibt keine gesetzlich verbindliche Frist. In manchen Fällen sind Verzögerungen möglich

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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