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So beantragen Sie als Hinterbliebener Waisenrente

Von Maria H.
Aktualisiert am 21. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Hinterbliebene Kinder haben mit vielen Sorgen zu kämpfen, wenn Vater oder Mutter verstorben sind. Die Waisenrente soll diesen Kindern helfen, trotzdem weiter ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können und eine Ausbildung zu absolvieren, ohne in Geldnot zu geraten. Wir erklären hier genau, in welchen Fällen Waisenrente beantragt werden kann, wie hoch sie ausfällt und was bei der Antragsstellung zu beachten ist.

Was ist die Waisenrente und welche Stelle ist dafür zuständig? 

Die Waisenrente soll Kinder, Teenies und auch junge Erwachsene unterstützen, wenn einer oder beide Elternteile leider nicht mehr am Leben sind.

Die Waisenrente wird von der Deutschen Rentenversicherung oder von der Unfallversicherung ausbezahlt und fällt unter die Kategorie der Hinterbliebenenrente. Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen Vollwaisenrente für Kinder, deren beiden Elternteile verstorben sind, und Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil noch am Leben ist. 

Waisenrente für Hinterbliebene

Wer kann die Waisenrente beantragen? 

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf die Waisenrente:

  • Leibliche sowie adoptierte Kinder von verstorbenen Personen. Ob sie ehelich oder unehelich sind, spielt keine Rolle dabei.
  • Pflege- sowie Stiefkinder, wenn sie im Haushalt der Person gelebt haben.
  • Enkelkinder, die im gleichen Haushalt gelebt haben oder im Hauptteil vom Verstorbenen versorgt wurden.
  • Geschwister, die im gleichen Haushalt gelebt haben oder im Hauptteil vom Verstorbenen versorgt wurden.

Anders als bei der großen Witwenrente beispielsweise kann Waisenrente auch dann weiter bezogen werden, wenn das Kind adoptiert wird oder selbst heiratet.

Voraussetzungen für die Beantragung der Waisenrente

Es ist wichtig, dass eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, damit ein Antrag auf Waisenrente möglich ist: 

  • Die verstorbene Person muss eine sogenannte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erreicht haben, die im Fall der Waisenrente bei fünf Jahren liegt.
  • Alternativ möglich ist die Waisenrente, falls der Todesfall bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit verursacht wurde. In diesem Fall ist die Unfallversicherung zuständig, nicht die Deutsche Rentenversicherung.
  • Der/die Verstorbene hat eine Rente bezogen, bevor er/sie tot war. 

Benötigte Dokumente für die Beantragung

Je nachdem, ob Sie Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Unfallversicherung stellen, können weitere Dokumente hinzukommen. Grundsätzlich können Sie sich aber darauf einstellen, folgende Unterlagen einreichen zu müssen:

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente 
  • ein Ausweisdokument
  • die Sterbeurkunde
  • Ihre Bankverbindung (im Format IBAN / BIC) 
  • Ihre Geburtsurkunde
  • ein Ausweisdokument von Ihnen
  • ggf. Adoptionsunterlagen
  • bei über 18-Jährigen: Nachweise über die Ausbildung/das Freiwilligenjahr, das absolviert wird
  • eine Dienstzeitbescheinigung, sofern Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde
  • eigene Versicherungsnummer der Waise, falls bereits vorhanden

Schwerbehinderte legen bitte außerdem ihren Schwerbehindertenausweis bei. Menschen mit Behinderung müssen außerdem Nachweise zum eigenen Einkommen abgeben.

Wie läuft die Beantragung der Waisenrente ab? 

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Waisenrente so schnell wie möglich stellen, sobald Ihr Elternteil verstorben ist. Sie kann nämlich nur für zwölf Monate rückwirkend ausbezahlt werden.

1. Rentenanspruch der verstorbenen Person ermitteln lassen

Sollte die verstorbene Person noch keinen Rentenantrag gestellt haben und daher der Rentenanspruch und die Höhe noch nicht geklärt sein, muss das nachträglich gemacht werden. Hierzu reichen Sie vom Verstorbenen folgendes ein:

  • Abschlusszeugnisse der verstorbenen Person ab Vollendung des 17. Lebensjahres (Schule, Hochschule, Fachschule) 
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief o.ä.) von der verstorbenen Person
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden); sollten ähnliche Dokumente aus dem Ausland vorliegen, auch diese beifügen
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)

2. Waisenrente beantragen

Wenn Sie hierbei Probleme haben, können Sie sich auch beraten lassen. Eine Übersicht finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Sie können den Antrag entweder online stellen oder die entsprechenden Anträge auf der Website herunterladen und an Ihre zuständige Rentenversicherung schicken. Wenn Sie über 18 sind, benötigen Sie das Zusatzformular für die Weiterzahlung.

Häufig dauert es leider bis zu drei Monate, bis Ihr Antrag bearbeitet wurde. Die Beantragung ist kostenlos.

Wie lange kann sie bezogen werden?

Die Waisenrente erhalten Berechtigte ab der Beantragung, wenn diese positiv ausfällt. Grundsätzlich endet die Auszahlung mit dem 18. Geburtstag der Kinder. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Das Kind macht eine Schul- oder Berufsausbildung.
  • Das Kind leistet aktuell einen Freiwilligendienst.
  • Es liegt eine Behinderung vor, weshalb das Kind sich nicht selbst versorgen kann.
  • Das Kind ist gerade in einer Übergangszeit, weil es beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder einem Freiwilligendienst und einer Ausbildung steht. Diese Übergangszeit darf höchstens vier Monate betragen.

Kann man einen dieser Punkte nachweisen, wird die Waisenrente bis zum 27. Geburtstag ausbezahlt.

Wie hoch ist die Waisenrente? Wie wird die Waisenrente berechnet?

1. Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung

Die Waisenrente wird anteilig an der Versichertenrente berechnet, auf die die verstorbene Person ansonsten einen Anspruch gehabt hätte oder die vielleicht sogar schon ausbezahlt wurde vor dem Tod.

Bei Halbwaisen beträgt dieser Anteil 10 Prozent, bei Vollwaisen liegt er bei 20 Prozent der Rentenhöhe. On top kommt jeweils ein Zuschlag, der jedoch je nach Person individuell berechnet wird. Da dieser so unterschiedlich ausfällt, gibt es für die Waisenrente keinen Rentenrechner oder ähnliches.

Das Einkommen, das die Waisen selbst haben, ist für den Anspruch und die Höhe nicht relevant. 

2. Waisenrente der Unfallversicherung

Bei Halbwaisen werden 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen ausbezahlt. Vollwaisen erhalten 30 Prozent des Jahresverdienstes.

Kann man Waisenrente zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?

Die Waisenrente gilt aus rechtlicher Sicht als vollwertiges Einkommen. Angerechnet wird sie daher unter anderem beim BAföG, beim Bürgergeld (Hartz4) sowie beim Wohngeld

Grundsätzlich gilt: Beantragen Sie eine Sozialleistung, die Ihren Lebensunterhalt sichern soll oder Ihre Unterkunft finanzieren, wird die Waisenrente voll angerechnet.

An wen kann ich mich wenden bei Fragen zur Waisenrente? 

Sie wenden sich je nach Zuständigkeit an die Deutsche Rentenversicherung oder den Träger der Unfallversicherung. Über den Arbeitgeber der verstorbenen Person können Sie Informationen zur Versicherung erhalten.

Bei der Rentenversicherung können Sie sich vor dem Antrag bereits beraten lassen. Eine Terminvereinbarung ist online möglich. 

Der Kontakt zur Rentenversicherung ist über das Internet, das Telefon sowie durch Partnerbüros in vielen deutschen Städten möglich. 

Kontakt:

0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)

www.deutscherentenversicherung.de

info@deutscherentenversicherung.de

Ein kurzes Resümee

Die Waisenrente wird für Halb- und Vollwaisen von der Deutschen Rentenversicherung oder einer Unfallversicherung ausbezahlt. Sie soll Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zu ihrem 18. Geburtstag unterstützen. In manchen Fällen können Hinterbliebene sie auch bis zum 27. Lebensjahr bekommen, damit sie ihre Ausbildung in Ruhe zu Ende machen können.
Berechnet wird die Waisenrente auf Grundlage dessen, welche Ansprüche die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes an die Rentenkasse gehabt hat. Anteilig davon wird die Waisenrente dann festgesetzt.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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