Viele Menschen in Deutschland spielen mit dem Gedanken, ihr eigener Chef zu werden. Sie wünschen sich mehr Eigenständigkeit, eine freiere Zeiteinteilung oder die Gelegenheit, ortsunabhängig zu arbeiten. Die Arbeit als Selbstständiger bietet diese Möglichkeiten, birgt aber auch ihre eigenen Risiken. Welche Formen der Selbstständigkeit es gibt, wie Sie selbstständig werden können und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Selbstständigkeit?
Selbstständig zu arbeiten bedeutet, nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu stehen, also kein Angestellter zu sein. Sie gehen Ihrer Arbeit selbstständig und in Eigenverantwortung nach und haben vor, damit einen Gewinn zu erzielen. Folgende weitere Merkmale weist die Selbstständigkeit auf:
- Sie unterliegen keinem Direktionsrecht,
- Sie sind in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und
- Sie verfügen frei über Ihre Betriebs- und Arbeitsmittel.
Diese Art der Beschäftigung bringt viel Freiraum und Entscheidungsmacht mit sich, hat aber auch ihre Nachteile. Als Selbstständiger haben Sie nicht die Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses. Anders als ein Arbeitnehmer können Sie sich nicht immer auf ein stabiles Einkommen verlassen, besonders dann, wenn Ihr Unternehmen mal nicht so gut läuft.
Welche Arten der selbstständigen Arbeit gibt es?
Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Arten der selbstständigen Gründung. Sie können entweder ein Gewerbe betreiben oder einen Freien Beruf ausüben.
1. Selbstständigkeit mit Gewerbe
Nach dem Gewerberecht ist jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt und auf die Gewinnerzielung gerichtet ist, eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn Sie diese Kriterien erfüllen und keinen Freien Beruf ausüben, sind Sie Gewerbetreibender. Dazu zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Apotheker,
- Buchhalter,
- Designer (nicht künstlerisch tätig),
- Finanz- und Kreditberater,
- Agenten und Manager,
- Personalberater- und vermittler,
- Schönheitssalons,
- handwerkliche Berufe.
Wie kann ich ein Gewerbe anmelden?
Bei der Gründung eines eigenen Unternehmens mit einem Gewerbe sind mehrere Schritte notwendig:
1. Anmeldung als Selbstständiger beim Finanzamt
Zunächst müssen Sie die selbstständige Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme beim zuständigen Finanzamt melden. Dazu müssen Sie ein Benutzerkonto beim Online-Finanzportal ELSTER haben.
Hier füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Dabei geben Sie an, welche Art der Tätigkeit Sie ausüben möchten und wie hoch Ihr Gewinn voraussichtlich sein wird.
Ihr Fragebogen wird dann von Ihrem zuständigen Finanzamt überprüft und Sie werden als Selbstständiger angemeldet. Im Zuge dessen erhalten Sie auch eine Steuernummer, die Sie von nun an auf Ihren Rechnungen angeben müssen.
Bei der Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt fallen keine Kosten an.
2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Darüber hinaus müssen Sie auch Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das können Sie entweder online, per Post oder persönlich erledigen. Folgende Dokumente müssen Sie dabei vorweisen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Genehmigungen und Nachweise für die persönliche Eignung (falls erforderlich. Bsp.: polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt),
- Auszug aus dem Handelsregister (falls erforderlich) und
- Aufenthaltsgenehmigung (falls Sie nicht deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger sind, sondern aus einem Drittstaat kommen).
Der Antrag wird vom Gewerbeamt bearbeitet, unterschrieben und mit einem Stempel versehen. Dieses Dokument dient nun als Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung und als Gewerbeschein.
Bei der Gewerbeanmeldung fallen je nach Behörde Kosten zwischen 20 und 70 Euro an.
3. Mitgliedschaft bei der HWK oder IHK
Das Gewerbeamt meldet Sie im Anschluss automatisch bei der Handwerkskammer (HWK) oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Gehen Sie einem handwerklichen Beruf nach, so werden Sie automatisch Mitglied der HWK, alle anderen Gewerbetreibenden kommen zur IHK. Für die Mitgliedschaft müssen Sie Beiträge entrichten, deren Höhe sich nach Ihrem Gewerbeertrag bzw. Gewinn richtet.
2. Selbstständigkeit mit Freien Berufen
Bei bestimmten selbstständigen Tätigkeiten, den sogenannten Freien Berufen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden, auch wenn Sie eine Gewinnerzielung und eine dauerhafte Ausübung planen. Dazu gehören unter anderen:
- wissenschaftliche Tätigkeiten,
- künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten,
- unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten,
- Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte,
- Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater
- Ingenieure oder Architekten,
- Journalisten, Übersetzer und Dolmetscher.
Anmeldung als freiberuflich selbstständig Erwerbender
Als Freiberufler müssen Sie Ihre Tätigkeit ausschließlich beim Finanzamt anmelden. Dazu füllen Sie einfach im Online-Portal ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhalten nach Anmeldung Ihre Steuernummer.
Anstatt in der HWK oder IHK müssen Sie sich bei bestimmten freien Berufen in einer Standeskammer registrieren. Das gilt für Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Architekten und viele weitere Berufe. Online finden Sie Auflistungen der verschiedenen Standeskammern. Näheres zur Registrierung und notwendigen Dokumenten erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.
Voraussetzungen für die Anmeldung als Selbstständiger
Unabhängig davon, ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, müssen sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, um sich in Deutschland als selbstständig anmelden zu können:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt (Minderjährige brauchen die Ermächtigung ihrer gesetzlichen Vertreter und eine Genehmigung des Familiengerichts),
- Sie sind deutscher Staatsbürger, EU-Bürger oder haben als Drittstaatsangehöriger eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Steuern für Selbstständige
Auch als selbstständiger Unternehmer müssen Sie Einkommensteuern zahlen. Diese werden vorläufig anhand Ihres voraussichtlichen Gewinns und Gesamtumsatzes berechnet, die Sie beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben haben.
Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird dann überprüft, wie hoch ihr Gewinn bzw. Umsatz tatsächlich war. Sie erhalten dann entweder eine Rückerstattung, wenn Sie zu viel Steuern bezahlt haben, oder müssen Nachzahlungen leisten, wenn Ihre Steuerzahlungen zu niedrig waren. Sollten Sie Fehler im Steuerbescheid entdecken, können Sie dagegen Einspruch einlegen.
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Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibender müssen Sie laut dem Gewerbesteuergesetz neben der Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer entrichten.
Sozialversicherung für Selbstständige
In Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht. Diese Pflicht gilt auch für Selbstständige, jedoch nur für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Sie können sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder für eine private Versicherung entscheiden.
Von der Pflicht zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung sind Sie ausgenommen. Dennoch empfiehlt sich der freiwillige Abschluss solcher Versicherungen. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Selbstständiger keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und die Versicherungsbeiträge zur Gänze selbst entrichten müssen.
Informationen über die Beitragshöhe und die Anmeldung finden Sie bei den jeweiligen Versicherungsträgern. Private Versicherungen für Selbstständige bieten unter anderem:
Der Weg in die Selbstständigkeit
In Deutschland können Sie sich gegen ein Angestelltenverhältnis entscheiden und stattdessen als selbstständiger Unternehmer tätig sein. Dafür müssen Sie sich bei Ihrem Finanzamt anmelden und erhalten von diesem eine Steuernummer.
Für viele Berufe (z.B.: Handwerksberufe) brauchen Sie darüber hinaus einen Gewerbeschein. Andere Tätigkeiten, wie etwa künstlerische oder wissenschaftliche Berufe oder die Tätigkeit als Arzt oder Architekt zählen zu den Freien Berufen. Für diese benötigen Sie keinen Gewerbeschein.
Auch als Selbstständiger müssen Sie Steuern zahlen und eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen.