Benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene haben oft Probleme dabei, eine passende Ausbildungsstelle zu finden. Das Einstiegsqualifizierungsjahr hilft ihnen dabei, in einem Betrieb Fuß zu fassen und somit leichter eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Wie die Einstiegsqualifizierung funktioniert, an wen sie sich wendet und wie sie gefördert wird, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
- Was ist die Einstiegsqualifizierung?
- Wozu dient die Einstiegsqualifizierung?
- Einstiegsqualifizierung: Voraussetzungen für Bewerber
- Welche Betriebe werden gefördert?
- Einstiegsqualifizierung: Gehalt und Förderung
- Wie bewerbe ich mich für die Einstiegsqualifizierung?
- Einstiegsqualifizierungsjahr abgeschlossen: Was passiert jetzt?
- Die Einstiegsqualifizierung für benachteiligte Jugendliche
Was ist die Einstiegsqualifizierung?
Das Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern Deutschlands gefördert wird. Firmen, die einen Praktikanten im Sinne der Einstiegsqualifizierung einstellen, erhalten einen Zuschuss zur Vergütung des Praktikums sowie eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge.
Das Praktikum kann immer ab dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres beginnen und dauert sechs bis zwölf Monate lang. Es dient dazu, den Praktikanten sowohl betriebliche Abläufe als auch Kompetenzen für eine spätere Berufsausbildung zu vermitteln.
Das EQJ muss grundsätzlich in Vollzeit durchgeführt werden. Wenn die Praktikanten sich um die Erziehung eigener Kinder oder um die Pflege von Familienangehörigen kümmern müssen, können sie das Praktikum auch in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden absolvieren.
Wozu dient die Einstiegsqualifizierung?
Das Einstiegsqualifizierungsjahr bietet sowohl den Betrieben als auch den Praktikanten viele Vorteile. Die Unternehmen bekommen die Gelegenheit, Kandidaten für eine Berufsausbildung besser kennenzulernen und sich einen Eindruck über ihre Kompetenzen zu machen. Sind sie zufrieden mit einem Praktikanten, können sie ihn in ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen.
Benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene finden durch die Förderung leichter einen Betrieb, der bereit ist, sie für ein Praktikum einzustellen. Dadurch, dass sie erste Erfahrungen in einem Berufsfeld sammeln können, finden sie danach leichter einen Ausbildungsplatz. Im Idealfall werden sie sogar vom Betrieb eingestellt, bei dem sie das EQJ absolviert haben.
Sie gehen noch zur Schule und möchten bereits einen oder mehrere Berufsfelder kennenlernen? Dann informieren Sie sich hier über geförderte Berufsorientierungspraktika in Deutschland.
Einstiegsqualifizierung: Voraussetzungen für Bewerber
Das Förderprogramm wendet sich gezielt an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die noch keine Berufsausbildung haben und Schwierigkeiten dabei haben, eine geeignete Ausbildungsstelle zu finden. Zu den benachteiligten Jugendlichen gehören:
- Bildungsbenachteiligte oder sozialbenacheiligte Jugendliche (Bsp.: mit bedürftigen bzw. arbeitslosen Eltern oder schwierigen Wohnverhältnissen),
- Jugendliche mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung,
- Jugendliche mit Behinderung.
Sie sind Asylbewerber? Dann erfahren Sie hier alles über die Integrationskurse für Zuwanderer, die Sie für das Einstiegsqualifizierungsjahr benötigen.
Welche Betriebe werden gefördert?
Um Praktikanten im Sinne des EQJ einstellen zu können, müssen Betriebe im Zuge des Praktikums auf einen anerkannten Ausbildungsberuf nach einem der folgenden Gesetze vorbereiten:
- § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
- § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung,
- Seearbeitsgesetz,
- Teil 2 des Pflegeberufegesetzes,
- Altenpflegegesetz.
Dabei sind Praktika in den verschiedensten Branchen möglich, darunter:
- Bau,
- Druck,
- Elektronik,
- Gastgewerbe,
- Handel,
- Lagerlogistik,
- Landwirtschaft,
- Metall,
- Textil,
- Verwaltung,
- Wirtschaft.
Voraussetzungen für Betriebe
Die Betriebe dürfen nur Personen für das EQJ einstellen, die vorher noch nie in ihrem Betrieb beschäftigt waren. Sie müssen mit dem Praktikanten einen Praktikumsvertrag abschließen, eine Vergütung bezahlen und Sozialversicherungsbeiträge für den Praktikanten einzahlen.
Ehe- bzw. Lebenspartner oder Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen dürfen diese nicht im Zuge der Einstiegsqualifizierung einstellen.
Einstiegsqualifizierung: Gehalt und Förderung
Ihre Tätigkeit als Praktikant im Sinne der Einstiegsqualifizierung muss vom Arbeitgeber vergütet werden. Das Gehalt wird individuell mit den Betrieben vereinbart.
Zusätzlich zu dieser Vergütung erhalten Sie den Förderzuschuss von der Agentur für Arbeit. Der Zuschuss beträgt zurzeit 262 Euro pro Monat, wird jedoch regelmäßig erhöht.
Wie bewerbe ich mich für die Einstiegsqualifizierung?
Ausbildungsplätze der Einstiegsqualifizierung sind nur teilweise auf Online-Jobbörsen ausgeschrieben. Zunächst können Sie versuchen, passende Stellen auf der Jobsuche der Agentur für Arbeit zu finden.
Alternativ können Sie zur persönlichen Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder zu einem Jobcenter in Ihrer Nähe gehen und sich hier beraten lassen. Auch Ihre regionale Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) können erste Anlaufstellen sein.
Wenn Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben, bewerben Sie sich dafür wie bei einem regulären Praktikum. In der Stellenausschreibung sind die erforderlichen Dokumente aufgelistet. In der Regel müssen Sie Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und eventuell relevante Zeugnisse einreichen.
Einstiegsqualifizierungsjahr abgeschlossen: Was passiert jetzt?
Nachdem Sie Ihr Praktikum erfolgreich beendet haben, erhalten Sie ein Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber. Hier finden sich Informationen darüber, welche Aufgaben im Betrieb Sie übernommen haben und welche Kompetenzen Ihnen vermittelt wurden.
Im Idealfall bekommen Sie nun direkt eine Ausbildungsstelle im Betrieb. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, verbessern sich durch das Zeugnis Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz in einem anderen Unternehmen dieser Branche.
Die Einstiegsqualifizierung für benachteiligte Jugendliche
Bildungsbenachteiligte oder sozial benachteiligte Jugendliche, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Jugendliche mit Behinderung, die keine Ausbildungsstelle finden, haben in Deutschland die Möglichkeit, eine Einstiegsqualifizierung zu absolvieren. Dabei handelt es sich um ein von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes, bezahltes Praktikum, das der Berufsausbildungsvorbereitung dient. Das Programm vermittelt Ihnen Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und erleichtert Ihnen im Anschluss die Suche nach einer Ausbildungsstelle.