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Mütterrente: Eltern im Rentenalter finanziell stützen

Von Iris Risch
Veröffentlicht am 23. Januar 2025
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Kindererziehung wird als gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit angesehen, die jedoch oft zu geringeren Rentenansprüchen führt, da Eltern während der Erziehungszeit häufig weniger arbeiten oder aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Mütterrente gleicht diesen Nachteil teilweise aus. Sie soll die Erziehungsleistung von Eltern im Rentenalter honorieren und ihre finanzielle Situation verbessern.

Mütterrente belohnt die Kindererziehungszeiten durch finanzielle Unterstützung.
Mütterrente belohnt die Kindererziehungszeiten durch finanzielle Unterstützung.

Was ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung, die Eltern, insbesondere Müttern, eine bessere Anerkennung ihrer Kindererziehungszeit im Rentensystem bietet. Sie basiert auf der Anrechnung dieser Erziehungszeiten bei der Berechnung der Rentenhöhe. Für jedes Kind, das erzogen wurde, werden zusätzliche Entgeltpunkte erteilt. Der Zuschuss der Mütterrente wird als Teil der normalen Rente durch die Rentenkasse bezahlt.

Mütterrente wird im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.

Wer kann Mütterrente beziehen?

Mütterrente können sowohl Mütter als auch Väter beziehen, wenn sie zum Großteil für die Erziehung ihrer Kinder zuständig waren und nun zu wenig Rente erhalten. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Kind muss vor 1992 geboren sein, damit Sie einen Anspruch auf Mütterrente haben.
  • Sie müssen bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht haben (Bzw. Sie sind Mitglied bei einem berufsständischen Versorgungswerk oder haben fünf Rentenpunkte gesammelt.)

Achtung: Nur ein Elternteil kann sich die Mütterrente anrechnen lassen. Wenn beim Antrag nicht explizit angegeben wird, wer von beiden diese Rente bekommen soll, wird sie in der Regel automatisch der Mutter zugeschrieben.

Mütterrente für Väter

Auch Väter können Mütterrente beziehen. Allerdings muss dazu eine schriftliche Erklärung der Eltern bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Sonst wird diese Rente automatisch für die Mutter angerechnet. Außerdem können Väter diesen Zuschuss nur maximal zwei Monate rückwirkend bekommen.

Was, wenn mein Kind nach 1992 geboren wurde?

In diesem Falle werden auch bei der Rente Kindererziehungszeiten angerechnet. Diese werden offiziell nicht als “Mütterrente” bezeichnet, sind aber im Grunde das gleiche. Sie bekommen allerdings einen höheren Betrag für die Kindererziehungszeit ausgezahlt. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Kapitel.

Wie viel Mütterrente bekomme ich?

Bei der Mütterrente bekommen Sie für die Kindererziehungszeiten Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt) auf Ihre Rente gutgeschrieben. 

Was ist ein Rentenpunkt? Ein Rentenpunkt bzw. Entgeltpunkt entspricht einem bestimmten Betrag an monatlicher Rente. Für das Jahr 2025 ist jeder Entgeltpunkt deutschlandweit 39,32 Euro wert. Das bedeutet, Sie bekommen für jeden zusätzlichen Entgeltpunkt 39,32 Euro mehr bei Ihrer Rente ausgezahlt.

  • Mütterrente für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind: Für Sie werden pro Kind 2,5 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
  • Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren sind: Für Sie werden pro Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.

Früher war dieser Zuschuss noch niedriger und es wurde weniger Kindererziehungszeit angerechnet. Allerdings wurde im Jahr 2019 die Mütterrente II eingeführt, die heutzutage gültig ist.

Wie erfolgt die Berechnung?

Jedes Jahr Kindererziehungszeit, das bei Ihrer Rente berechnet wird, entspricht einem Rentenpunkt. Also können Sie so die Mütterrente berechnen:

Mütterrente pro Kind (vor 1992 geboren): 2,5 Rentenpunkte = 98,30 Euro monatlich

Mütterrente pro Kind (nach 1992 geboren): 3 Rentenpunkte = 117,96 Euro monatlich

Beispielrechnung

Wie hoch ist die Mütterrente für 3 Kinder? (Vor 1992 geboren)

3 Kinder entsprechen 7,5 Rentenpunkte. Jeder Rentenpunkt ist 39,32 Euro wert. Also bekommen Sie für 3 Kinder, die vor 1992 geboren sind, 294,90 Euro Mütterrente.

Wie kann ich die Mütterrente beantragen?

Um die Mütterrente oder generell die Kindererziehungszeiten zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen:

Adoptiv-, Pflege– und Stiefeltern müssen dazu diesen Zusatzfragebogen zur Kindererziehung einreichen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Mütter sollten den Antrag vor dem zehnten Lebensjahr des Kindes einreichen. Väter müssen beachten, dass sie nur zwei Monate rückwirkend diese Rente beziehen können.

Wann bekomme ich Mütterrente?

Wenn der Antrag richtig gestellt wurde, bekommen Sie diesen Zuschuss, sobald Sie anfangen Rente zu beziehen. Dies gilt für:

Mütterrente im Rentenbescheid prüfen

Welche Kindererziehungszeiten für Sie angerechnet werden, können Sie im Rentenbescheid prüfen. Ihre persönliche Renteninformation erhalten Sie automatisch einmal im Jahr, wenn Sie älter als 27 sind. Sonst können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung um eine Klärung Ihres Rentenkontos bitten. Den Antrag dazu finden Sie hier

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an die Deutsche Rentenversicherung. Dies ist folgendermaßen möglich:

So wird Erziehungszeit im Alter für Sie finanziell angerechnet

Die Mütterrente ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rentensystems, der die Erziehungsleistung von Eltern belohnt und ihre finanzielle Situation im Alter verbessert. Dieser Zuschuss ist dazu gedacht, eine mögliche Erwerbsminderung während der Erziehungszeit der Kinder auszugleichen. Um diese Ergänzung der Rente zu erhalten, ist es besonders wichtig, rechtzeitig die richtigen Anträge zu stellen. Mit der Mütterrente werden Sie im Alter monatlich unterstützt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es die Mütterrente auch für Adoptiveltern und Pflegeeltern?

Ja, Adoptiv- und Pflegeeltern können genauso Mütterrente beziehen.

Können Großeltern oder Verwandte auch Mütterrente bekommen?

Ja, solange Sie die Erziehung des Kindes vollständig übernommen haben und währenddessen noch nicht in Rente waren.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter aus?

Die Mütterrente wird auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, da sie ein Teil der normalen Rente ist. Insgesamt werden Kindererziehungszeiten bei der Rente immer auf die Grundsicherung angerechnet.

Was, wenn ich während der Erziehungszeit des Kindes schon Rente bezogen habe?

In diesem Falle haben Sie keinen Anspruch auf Mütterrente.

Kann es zu einer Kürzung der Mütterrente kommen?

Ja, wenn Sie während der Kindererziehung ein zu hohes Einkommen hatten, kann es sein, dass die Mütterrente gekürzt wird oder sogar ausfällt. Dabei gilt eine Bei­trags­be­messungs­grenze von 8.050 Euro monatlich. Wenn Sie mehr verdienen, bekommen Sie keine Mütterrente.

Bekomme ich Mütterrente ohne gearbeitet zu haben?

Sie können Mütterrente auch beziehen, wenn Sie während der Erziehungszeit nur Teilzeit oder gar nicht gearbeitet haben. Allerdings müssen Sie insgesamt mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um diesen Zuschuss zu bekommen.

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Iris Risch

Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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