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Lohnfortzahlung mit dem Krankengeld für Minijobber

Von Markus Gansert • Aktualisiert am 12. März 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Sie gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach und stellen sich die Frage, wie Ihre Absicherung im Falle einer Erkrankung verläuft? Mit dem Krankengeld für Minijobber sind Sie auch im Falle einer Krankheit finanziell abgesichert. Wir stellen klar, welche Rahmenbedingungen gelten und wie Sie die Lohnfortzahlung ablaufen kann.

Krankengeld für Minijobber bei einer geringfügigen Beschäftigung
Krankengeld für Minijobber bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Was ist ein Minijob?

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt 556 Euro nicht überschreitet oder der Arbeitsaufwand maximal 70 Tage pro Kalenderjahr beträgt. Da für Minijobs keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, bieten diese Beschäftigungen keinen sozialen Schutz.

Zwei unterschiedliche Minijob-Arten gibt es:

  • Minijob auf 556-Euro Basis: Beim 556-Euro-Minijob darf das monatliche Entgelt die 556 Euro Schwelle nicht überschreiten. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die Minijobber im Monat leisten dürfen, wird durch den Stundenlohn bestimmt. 

Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.

  • Kurzfristiger Minijob: Der kurzfristige Minijob hingegen ist auf maximal 3 Monate oder 70 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Das monatliche Entgelt kann variieren. 

Was ist das Krankengeld für Minijobber?

Sie besitzen die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer in Festanstellung. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass auch Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankenfall haben. Nach einer vierwöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses greift die Regelung. Ferienjobs fallen also folglich nicht unter diese Regelung – hier entsteht kein Anspruch.

Wie auch bei einer Festanstellung gilt, dass der Minijobber sich im Falle einer Krankheit unmittelbar nach deren Erkennung krankmelden und den Arbeitgeber informieren muss. 

Wie lautet der Anspruch auf Krankengeld bei Minijobbern?

Ob ein Minijobber tatsächlich Anspruch auf Krankengeld hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Aus dem Minijob selbst entsteht also kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gegenüber der Krankenkasse

Dennoch ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen verpflichtet.

Krankenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt.

Geringfügig Beschäftigte und gesetzliche Krankenversicherung

Minijobber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind und ihre Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. 

Die ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, wenn der Minijobber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Privatversicherung und freiwillige Versicherung?

Minijobber, die privat versichert sind oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, haben ebenfalls Anspruch auf Krankengeld, jedoch gelten hier meist andere Bedingungen. Privat versicherte Minijobber erhalten kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sondern müssen im Falle einer Krankheit mit ihrer privaten Versicherung die Konditionen klären.

Wie erfolgt die Berechnung des Krankengeldes?

Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt erst nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung.

Beispiel: Monatlich verdienen Sie in Ihrem Minijob 556 Euro. Sie erhalten im Krankheitsfall Krankengeld in Höhe von etwa 70 Prozent dieses Betrags – also etwa 390 Euro pro Monat.

Wie wird das Krankengeld bei mehreren Minijobs berechnet?

Jeder Arbeitgeber ist bei Krankheit verpflichtet, bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten (Voraussetzung mindestens vierwöchige ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses). Als Arbeitnehmer erhalten Sie dann also die Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber über die Einnahmen, die Ihnen entgangen sind.

Wie funktioniert der Ablauf von Krankengeld für Minijobber?

Um Krankengeld beziehungsweise eine Lohnfortzahlung zu erwirken, sollten Sie im Krankheitsfall wie folgt vorgehen:

  1. Meldung an den Arbeitgeber: Informieren Sie unmittelbar und ohne schuldhaftes Verzögern Ihren Arbeitgeber, dass Sie arbeitsunfähig sind. Informieren Sie über die voraussichtliche Länge der Abwesenheit.
  1. Vorlage eines ärztlichen Attests: Spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss ein Attest vorgelegt werden. Einzel- oder Tarifverträge können bewirken, dass bereits bei einem Tag Abwesenheit Attestpflicht herrscht.
  1. Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse: Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung muss der Minijobber den Antrag auf Krankengeld bei seiner Krankenkasse einreichen. 
  1. Zahlung des Krankengeldes: Nachdem der Antrag geprüft wurde, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld aus. Dies erfolgt in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung.

Krankengeld für Minijobber – Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Bruttoeinkommen ab und beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. 

FAQ´s

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Minijobbern im Falle einer Erkrankung für bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung  zu gewähren. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin den gewohnten Lohn oder das übliche Gehalt zahlt. 

Wie lange ist die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Minijobber erfolgt, solange die Krankheit nicht länger als sechs Wochen dauert. Wenn die Krankheit über diesen Zeitraum hinausgeht, übernehmen die Krankenkassen das Krankengeld – sofern der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Wie hoch ist das Krankengeld und wie wird es berechnet?

Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Bruttoverdienst des Minijobbers ab. Bei gesetzlich versicherten Minijobbern wird das Krankengeld auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate berechnet. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Hat das Krankengeld Einfluss auf die Steuer?

Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr persönlicher Steuersatz steigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Sind eine Krankmeldung sowie ein Attest notwendig?

Ja, Sie müssen sich – sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellen – bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Ein Attest ist spätestens ab dem 3. Tag der Krankheit notwendig. Per Vertrag (Einzel- oder Tarifvertrag) kann der Arbeitgeber auch ab Tag 1 ein Attest verlangen.

Kann der Arbeitgeber aufgrund der Krankheit kündigen?

Kündigt Ihr Arbeitgeber aufgrund der Krankheit, handelt es sich um eine Anlasskündigung. Sie besitzen dann Anspruch auf die volle Entgeltfortzahlung – für 6 Wochen.

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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