Einkommensschwache Familien können in Deutschland den Kinderzuschlag (oft Kindergeldzuschlag genannt) beantragen und somit das Kindergeld erhöhen. Damit soll geholfen werden, dass Eltern ihre Kinder gut versorgen können. Alles zur Beantragung und was Sie beachten sollten, lesen Sie hier.
- Was ist ein Kinderzuschlag und was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?
- Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Kinderzuschlag beantragen: So geht’s Schritt für Schritt
- Welche Dokumente sind für die Beantragung des Kinderzuschlags nötig?
- Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung
- Über welche Änderungen muss ich Auskunft geben, wenn ich weiterhin den Kinderzuschlag beziehen will?
- Wie viel Kinderzuschlag bekommt man?
- Auszahlungstermine
- Wie lange bekommt man den Kinderzuschlag?
- Wohin kann man sich bei Fragen zum Kinderzuschlag wenden?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Kinderzuschlag und was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?
Kindergeld ist eine Auszahlung, die helfen soll, Kinder grundlegend zu versorgen. Alle Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, können Kindergeld beantragen. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Der Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag) ist für Menschen mit geringem Einkommen gedacht. Diese können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen, wenn das Einkommen nicht oder nur knapp reicht, um die Familie zu finanzieren. Das bedeutet, Sie beantragen zuerst das Kindergeld und dann den Kinderzuschlag.
Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?
Eltern und Alleinerziehende, die ein geringes Einkommen haben, können den Kinderzuschlag bekommen.
Das gilt auch für Menschen mit ausländischem Pass oder mit einem Wohn- oder Arbeitsort im Ausland. Die einzige Bedingung hierbei ist, dass sie Anspruch auf Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt
- Ihr Kind ist unter 25
- Ihr Kind ist weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Sie erhalten für das Kind Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung)
- Ihre Familie hat ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende)
- Würden Sie zusätzlich zum Einkommen den Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten, hätten Sie genug Geld, um Ihre Familie zu versorgen.
Sie dürfen außerdem gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.
Wie viel Einkommen zu hoch ist, ist je nach Familiengröße und Situation sehr individuell. In Sachen Vermögen gelten jedenfalls folgende Höchstwerte:
- bei 2 Personen: 90.000 Euro
- bei 3 Personen: 120.000 Euro
- für jedes weitere Kind: Erhöhung um 30.000 Euro
Mit der KiZ-Lotze, einem Onlinetool der Agentur für Arbeit, können Sie schnell herausfinden, ob Sie die Grundvoraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen.
Kinderzuschlag beantragen: So geht’s Schritt für Schritt
1. Antrag online ausfüllen
Den Kinderzuschlag Antrag können Sie hier online ausfüllen. Wenn Sie noch nicht alle Nachweise zur Hand haben, können Sie diese später nachreichen.
2. Antrag per Post versenden
Alles ausgefüllt? Dann drucken Sie den fertigen Antrag aus. Alternativ können Sie auswählen, dass er Ihnen per Post zugeschickt wird. Unterschreiben, Ihre Nachweise beilegen und dann per Post an die Familienkasse Ihres zuständigen Jobcenters senden. Eine Übersicht der Jobcenter in Ihrer Nähe finden Sie hier.
3. Bescheid überprüfen
Überprüfen Sie Ihren Bescheid. Bei Fragen oder Ungereimtheiten können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesen senden Sie an den Absender des Bescheids oder Sie gehen direkt zur Familienkasse vor Ort. Die Entscheidung wird noch einmal geprüft.
Sollten Sie auch danach noch Einwände haben, können Sie auch gegen die Entscheidung klagen.
Welche Dokumente sind für die Beantragung des Kinderzuschlags nötig?
Sie benötigen Nachweise zu Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen. Dazu zählen unter anderem:
- Lohn- oder Gehaltsnachweise
- Kurzarbeitergeld
- Rentenbescheide
- Elterngeldbescheid
- BAföG-Bescheid
Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung
Die Beantragung des Antrags auf den Kinderzuschlag dauert normalerweise nicht länger als sechs Wochen. Sollten Sie bis dahin nichts gehört haben, melden Sie sich unter folgender Servicenummer: 0800 4 555530 (gebührenfrei)
Der Antrag ist kostenfrei möglich.
Über welche Änderungen muss ich Auskunft geben, wenn ich weiterhin den Kinderzuschlag beziehen will?
Alle Änderungen bei Ihren Lebensumständen, die Auswirkungen auf den Kinderzuschlag haben könnten, müssen der Familienkasse gemeldet werden. Dazu zählen:
- Umzüge
- Todesfälle und Geburten in der Familie
- Auszug einer Person
- geänderte Bankverbindung
- Scheidung/Trennung
- Sie beantragen ausländische Familienleistungen
- Sie fangen im öffentlichen Dienst an
- Änderung der Ausbildungssituation bei Kindern über 18
Wie viel Kinderzuschlag bekommt man?
Der Kinderzuschlag wird individuell berechnet – je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ist. Außerdem wird für jedes Kind eine neue Rechnung aufgestellt.
Der Höchstbetrag pro Kind liegt bei 292 Euro monatlich. Falls Sie für mehrere Kinder den Zuschuss bekommen, wird Ihnen ein Gesamtbetrag ausgezahlt. In der Regel kommt er auf das gleiche Konto wie das Kindergeld.
Auszahlungstermine
Das Geld wird für alle Kinder an eine Person (meist ein Elternteil) ausbezahlt.
Der Kinderzuschlag wird am selben Tag wie das Kindergeld überwiesen. Der Auszahlungstermin vom Kindergeld richtet sich nach der Kindergeldnummer. Er verändert sich leicht zwischen den einzelnen Monaten. Eine Übersicht für das Jahr 2025 finden Sie hier.
Wie lange bekommt man den Kinderzuschlag?
Grundsätzlich, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Bedingung ist, dass nach wie vor alle Voraussetzungen erfüllt werden.
Sie bekommen immer für sechs Monate eine Bewilligung für den Kinderzuschlag. Danach stellen Sie einen erneuten Antrag, der noch einmal überprüft wird.
Wohin kann man sich bei Fragen zum Kinderzuschlag wenden?
Zuständig ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Bei Wohnort im Ausland richten Sie sich nach dem Ort Ihrer Arbeitsstätte.
Sie können sich vorab über einen Videochat genau beraten lassen, wenn Sie noch Fragen zum Thema Kinderzuschuss haben.
Der Kinderzuschlag hilft Familien mit finanziellen Problemen
Einkommensschwache Familien können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Damit soll geholfen werden, dass Eltern mit ihren Kindern finanziell gut über die Runden kommen.
Beantragt wird der Zuschuss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Sie haben ein Mindesteinkommen zu erfüllen, dürfen aber auch bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Außerdem muss das Kind unter 25 sein, im gleichen Haushalt leben und ledig sein.
Häufig gestellte Fragen
Kann man zusätzlich zum Kinderzuschlag andere staatliche Unterstützungen erhalten?
Auf andere staatliche Unterstützungen hat das Kindergeld grundsätzlich keine Auswirkungen. Es geht lediglich darum, wie hoch diese sind. Wenn das Einkommen zu hoch ist, erhalten Sie nämlich keinen Kinderzuschlag mehr – und als Einkommen zählen auch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld sowie BAföG.
Muss ich Steuern auf den Kinderzuschlag zahlen?
Sie müssen keine Steuern auf den Kinderzuschlag bezahlen. Sie sollten es aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Amt kann dann direkt prüfen, ob vielleicht doch der Kinderfreibetrag in Ihrem Fall besser wäre.