Viele Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Damit die Unterstützung nahtlos weiterläuft, müssen Leistungsbeziehende rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Wer die Fristen kennt und die nötigen Unterlagen parat hat, vermeidet Zahlungslücken und unnötigen Stress.

Warum ist ein Weiterbewilligungsantrag wichtig?
Ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) ist ein Antrag, um Sozialleistungen über den bisherigen Bewilligungszeitraum hinaus zu erhalten. Viele Leistungen sind nämlich zeitlich begrenzt. Der WBA, zusammen mit anderen Dokumenten und Nachweisen, hilft Ihnen dabei, dass Ihre Finanzierungsmöglichkeiten nicht frühzeitig gekürzt werden.
Außerdem ist der Weiterbewilligungsantrag auch wichtig, um eventuell über Änderungen Ihrer persönlichen Daten oder Ihrer Situation (zum Beispiel Einkommen oder Wohnsituation) zu informieren. Wenn sich bei Ihnen die Verhältnisse ändern, kann es nämlich sein, dass sich auch Ihr Anspruch auf die Sozialleistung ändert.
Für diese Leistungen brauchen Sie einen Weiterbewilligungsantrag
Der WBA ist für folgende Sozialleistungen nötig:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach SGB XII (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Den Bürgergeld-Weiterbewilligungsantrag stellen
Sie müssen den Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld zwei Monate vor Ablauf der Bewilligungsfrist stellen. In vielen Fällen werden Sie vom Jobcenter schriftlich darüber informiert, dass ein neuer Antrag nötig ist. Allerdings ist das nicht immer garantiert. Achten Sie also selbst darauf, dass Sie den Jobcenter-WBA rechtzeitig stellen.
Diese Unterlagen brauchen Sie um beim Jobcenter den Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld zu stellen:
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft
- Mietvertrag, aktuelle Miet-/Nebenkosten- und Heizkostennachweise
- Ihre Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Nachweise zu Unterhalt
- Ggf. Kindergeldbescheid
- Ggf. Einkommensnachweise
- Ggf. Rentenbescheid
- Ggf. Meldebescheinigung
- Alle Änderungen seit dem letzten Bescheid (z. B. neue Adresse, Haushaltsgröße, Arbeit)
Sie können den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter online stellen, wenn Sie Kunde des Jobcenters sind. Die Arbeitsagentur weist sogar darauf hin, dass der Online-Prozess empfehlenswert ist. Ansonsten können Sie mit dem Jobcenter Weiterbewilligungsantrag PDF zum Download den Antrag per Post oder persönlich stellen.
Den Wohngeld-Weiterbewilligungsantrag stellen
Beim Wohngeld heißt es nicht Weiterbewilligungsantrag sondern Weiterleistungsantrag, aber es handelt sich im Grunde um das gleiche. Wohngeld wird wie Bürgergeld für 12 Monate bewilligt. Um die Weiterbewilligung zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsformular mit nötigen Anlagen
- Nachweise zur Miete oder zum Eigentum (z. B. Kontoauszüge, Nachweise zu aufgenommenen Darlehen oder Grundsteuerbescheid)
- Einkommensnachweise und/oder Verdienstbescheinigung aller Haushaltsmitglieder
- Teilen Sie Änderungen zu den Kosten aus Kapitaldienst oder Bewirtschaftung mit
- Ggf. Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung
Der Prozess zum Weiterleistungsantrag für Wohngeld ist online, per E-Mail oder per Post möglich. Achten Sie darauf, dass Sie die Weiterbewilligung ein bis zwei Monate vor Ablauf der ursprünglichen Bewilligungsfrist bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle beantragen.
Der Weiterbewilligungsantrag für andere Sozialleistungen
Für die Grundsicherung im Alter brauchen Sie dieses Formular zum Weiterbewilligungsantrag. Das schicken Sie ausgefüllt an das Sozialamt oder an die Deutsche Rentenversicherung.
Im Falle der Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Weiterbewilligungsantrag 3 Monate vor Ablauf der Bewilligungsfrist stellen. Dafür brauchen Sie das Formular R0120 “Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung / Rente für Bergleute über den Wegfallmonat hinaus”. Das reichen Sie ausgefüllt bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
Beim Kinderzuschlag (KiZ) brauchen Sie keinen spezifischen Weiterbewilligungsantrag, sondern Sie müssen einfach einen neuen Kinderzuschlag-Antrag stellen. Wir erklären, wie Sie das erledigen können. So ist es auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Keine Hilfsmöglichkeiten verpassen
Ein Weiterbewilligungsantrag ist meist kein komplizierter Neuantrag, aber er ist entscheidend dafür, dass Ihre Leistungen ohne Unterbrechung weitergezahlt werden. Reichen Sie ihn rechtzeitig ein, achten Sie auf vollständige Unterlagen und informieren Sie die Behörde über alle Änderungen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch künftig die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn mein Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wird?
Wenn das passiert, haben Sie einen Monat Zeit einen schriftlichen Widerspruch einzureichen.
Muss ich einen WBA stellen, wenn sich meine Verhältnisse nicht verändert haben?
Ja, Sie müssen immer einen WBA stellen, auch wenn sich bei Ihnen nichts verändert hat. Sonst wird Ihnen die Leistung nicht mehr ausgezahlt.
Kann man den Kinderzuschlag-Weiterbewilligungsantrag online stellen?
Für den Kinderzuschlag müssen Sie keinen spezifischen Weiterbewilligungsantrag stellen. Sie müssen einfach erneut den normalen Antrag einreichen. Das ist online möglich.