Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil des deutschen Steuersystems und zugleich ein politisch diskutiertes Thema. Heute betrifft der Zuschlag nur noch einen kleinen Teil der Steuerzahler, ist aber dennoch wichtig. In diesem Artikel erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wer genau was zahlen muss.

Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Er wird vom Bund erhoben und dient der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Ursprünglich wurde der Zuschlag Anfang der 1990er-Jahre eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung sowie weitere internationale Verpflichtungen zu decken.
Die rechtliche Grundlage bildet das Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG). Seit seiner Einführung im Jahr 1991 sorgt der Solidaritätszuschlag immer wieder für politische und gesellschaftliche Diskussionen. Der Staat erzielt damit allerdings jährlich Milliarden an Einnahmen.
Hintergrund und Zweck
Der Solidaritätszuschlag wurde nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Ziel war es, dass alle Steuerzahler den sogenannten „Aufbau Ost“ finanziell unterstützen.
Zunächst galt der Zuschlag befristet, wurde aber 1995 dauerhaft eingeführt. Seitdem sind die Einnahmen ein wichtiger Teil des Bundeshaushaltes. Sie sind nicht unbedingt für einen spezifischen Zweck gedacht, sondern dienen der allgemeinen Finanzierung des Staates.
Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag deutlich reduziert. Rund 90 % der Steuerzahler sind seitdem vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit. Nur noch Spitzenverdiener und Kapitalanleger zahlen ihn weiterhin.
Es gibt drei Hauptfaktoren, die beeinflussen, ob und wie viel Soli Sie zahlen müssen:
- Das zu versteuernde Einkommen (Steuerschuld)
- Anzahl Ihrer Kinder, Kinderfreibeträge und ggf. andere Freibeträge
- Ob Sie Single oder ein Paar sind
Der Soli beträgt 5,5% auf die zahlende Steuer. Wenn Sie den Solidaritätszuschlag 2025 und 2026 zahlen, müssen es aber nicht unbedingt die 5,5% sein. Hier gilt eine Milderungszone: Wie viel Sie genau abgeben müssen, kommt natürlich auf Ihr Einkommen an. Wer mehr verdient, muss auch mehr zahlen.
Solidaritätszuschlag 2025 Tabelle und Zahlungen
In dieser Tabelle finden Sie die Freibeträge, ab der Alleinstehende und Paare den Solidaritätszuschlag 2025 und 2026 zahlen müssen. Wichtig zu beachten ist, dass es sich nicht um das Bruttoeinkommen handelt, sondern um die Einkommensteuer, die zu zahlen ist:
Freigrenze Solidaritätszuschlag | 2025 | 2026 |
Alleinstehende | 19.950 € | 20.350 € |
Paare | 39.900 € | 40.700 € |
Das bedeutet: Eine alleinstehende Person muss im Jahr 2026 erst dann Soli zahlen, wenn ihre Einkommensteuer mindestens 20.350 € beträgt. Ist sie niedriger, entfällt der Zuschlag vollständig.
Wer mit Geldanlagen Gewinne macht, muss auch Solidaritätszuschlag zahlen. Allerdings fällt der Soli erst dann an, wenn Sie überhaupt Steuern auf Ihre Kapitalerträge zahlen müssen.
Bis zu einem Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person im Jahr sind Ihre Erträge steuerfrei, und Sie zahlen auch keinen Soli. Verdienen Sie aber mehr als 1.000 Euro an Kapitalerträgen, behält die Bank 25 % Abgeltungssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag.
Einnahmen und Verwendung
Vor der Reform im Jahr 2021 brachte der Solidaritätszuschlag dem Bund bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr ein. Heute liegt das Aufkommen bei etwa 10 bis 12 Milliarden Euro jährlich, die überwiegend von Unternehmen und Spitzenverdienern stammen. Die Einnahmen sind nicht für einen konkreten Zweck bestimmt, sondern dienen der allgemeinen Finanzierung des Staates.
Den Solidaritätszuschlag verstehen
Der Solidaritätszuschlag ist ein fester Bestandteil des deutschen Steuersystems und ein substantieller Beitrag zum Haushalt, obwohl er seit 2021 nur noch für einen kleinen Anteil der Steuerzahler Pflicht ist. Spitzenverdiener und Kapitalanleger, die über den Freibeträgen liegen, müssen ihn weiterhin zahlen. Die Summe wird automatisch mit Ihrer Einkommenssteuer abgezogen, sodass Sie sich nicht groß darum kümmern müssen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der Einkommensteuer. Durch Freibeträge und eine Milderungszone zahlen jedoch nur Spitzenverdiener den vollen Satz.
Wird der Solidaritätszuschlag irgendwann abgeschafft?
Aktuell ist keine vollständige Abschaffung geplant. Da nur noch etwa 10 % der Steuerpflichtigen den Soli zahlen, bleibt er vor allem für hohe Einkommen und Kapitalerträge relevant.
Müssen Kapitalanleger immer Solidaritätszuschlag zahlen?
Nicht unbedingt. Nur auf Kapitalerträge, die über dem Freibetrag von 1.000 € pro Person liegen, fällt neben der Abgeltungssteuer auch der Solidaritätszuschlag an.