Mit der sogenannten Aktivrente, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, führt die Bundesregierung eine neue steuerliche Regelung für arbeitende Rentnerinnen und Rentner ein. Beschlossen wurde sie am 15. Oktober 2025. Ziel ist es, Menschen im Rentenalter zu ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen steuerfrei weiterzuarbeiten. Doch was bedeutet das konkret? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Fakten, Hintergründe und Kritikpunkte rund um die Aktivrente.

Aktivrente: Was ist das überhaupt?
Die Aktivrente ist eine neue steuerliche Regelung, die es Rentnerinnen und Rentnern erlaubt, bis zu 2.000 Euro monatlich (bzw. 24.000 Euro im Jahr) steuerfrei hinzuzuverdienen, wenn sie freiwillig im Rentenalter weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Damit möchte die Bundesregierung gezielt Menschen motivieren, über das gesetzliche Rentenalter hinaus im Beruf zu bleiben. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu mildern und die Wirtschaft zu stärken.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die steuerfreie Aktivrente gilt für:
- Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben
- Dabei ist irrelevant, ob sie bereits Rente beziehen oder nicht

Nicht zur Aktivrente berechtigt sind:
- Selbstständige und Freiberufler
- Minijobber
- Land- und Forstwirte
- Beamtinnen und Beamte
- Frührentner*innen
So funktioniert die steuerfreie Aktivrente
Wenn Sie im Rentenalter weiterarbeiten, können Sie monatlich mit der Aktivrente 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Verdienen Sie mehr, wird nur der Betrag über 2.000 Euro versteuert.
Herr Möller, 67 Jahre alt, arbeitet nach seiner Rente weiterhin 3 Tage pro Woche im Büro und verdient 1.800 Euro brutto im Monat. Dieses Einkommen ist komplett steuerfrei.
Beispiel 2:
Frau Schneider, 68 Jahre alt, arbeitet Teilzeit als Ingenieurin und verdient 2.500 Euro im Monat.
Davon bleiben durch die Aktivrente 2.000 Euro steuerfrei, auf die übrigen 500 Euro werden normale Einkommensteuern fällig.
Trotz Steuervergünstigung müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Laut dem Bundesfinanzministerium soll die neue Massnahme nämlich auch die Sozialkassen stärken. Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung entfallen allerdings. Freiwillig können Sie zudem weiter in die Rentenversicherung einzahlen, um Ihre Rente zu erhöhen.

Wozu soll die Aktivrente dienen?
Laut Bundesregierung soll die Aktivrente dem Fachkräftemangel entgegenwirken. In Deutschland gehen jedes Jahr mehr Menschen in Rente, als junge Arbeitskräfte neu auf den Arbeitsmarkt kommen. Durch steuerliche Anreize sollen erfahrene Beschäftigte motiviert werden, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten länger einzubringen, besonders in Bereichen, in denen qualifizierte Arbeitskräfte fehlen.

Diese neue Maßnahme der Bundesregierung hat für zahlreiche Debatten und Kritik gesorgt. Zum einen wird kritisiert, dass es mit der Aktivrente zu einer ungleichen Behandlung der selbständigen Arbeiter kommt, da diese nicht von der Regelung profitieren können. Dabei sind es genau diese Arbeiter, die generell mehr Bedürfnis haben, weiterzuarbeiten, um Nebenverdienste zu kassieren.
Außerdem sind die Sektoren, in denen es an Fachkräften mangelt, oft physisch oder mental belastend. Daher ist es unwahrscheinlicher, dass ältere Personen dort weiterarbeiten möchten oder können. Zuletzt könnte die Aktivrente einen Generationenkonflikt auslösen, da manche jüngere Arbeitnehmer befürchten, dass durch diese Maßnahme ältere Beschäftigte bevorteilt werden.
Länger arbeiten soll sich lohnen
Die Aktivrente 2026 soll einen Anreiz bieten für alle, die auch im Ruhestand aktiv bleiben möchten. Wer körperlich in der Lage ist und Zusatzeinkünfte erzielen will, kann mit der steuerfreien Regelung bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Trotz Kritik einiger Sektoren der Gesellschaft, soll die neue Initiative direkt am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Wer plant, im Rentenalter weiterzuarbeiten, sollte sich frühzeitig bei seinem Arbeitgeber und dem Finanzamt informieren.

Häufig gestellte Fragen
Aktivrente: Ab wann wird sie eingeführt?
Die Aktivrente wurde am 15. Oktober 2025 beschlossen und soll nach Plan am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Gibt es die Aktivrente auch für Selbständige?
Nein, Selbständige und Freiberufler können die Aktivrente nicht nutzen. Dies gilt auch für Beamte und Beamtinnen.
Kann ich trotzdem Rente beziehen, wenn ich die Aktivrente nutze?
Ja, das ist möglich. Sie können gleichzeitig schon Rente beziehen und mit der Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen.



