Mit dem Voranschreiten der Klimakrise ist es notwendig, laufend neue Initiativen für klimafreundliches Verhalten zu setzen. Damit auch Privatpersonen in ihren Haushalten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft leisten können, unterstützt die Bundesregierung den Einsatz von nachhaltigen Heizungsanlagen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Was genau die Förderung beinhaltet und an wen sie sich wendet, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es fasst verschiedene Initiativen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich zusammen und beinhaltet folgende drei Bereiche:
- Wohngebäude (BEG WG): Gebäudesanierung,
- Nichtwohngebäude (BEG NWG): Gebäudesanierung,
- Einzelmaßnahmen (BEG EM): Sanierung der Gebäudehülle, Einbau von Anlagentechnik, Wärmeerzeuger, Heizungstausch, Heizungsoptimierung.
- Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN): Gebäudebau mit Effizienzhaus-Stufe 40 und der ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien.
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
2023 hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die BEG auszubauen und an das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzupassen. Dieses besagt, dass ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizungsanlage mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher werden auch die Förderungen für Heizungen 2024 angepasst.
Welche Förderungen gibt es?
Wichtigster Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind die Zuschüsse für neu eingebaute Heizungen:
Grundförderung
Unverändert bleibt die Grundförderung für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungsanlagen. Der Austausch einer alten fossilen Heizung wird mit einem Zuschuss von 30% gefördert, wenn eine der folgenden nachhaltigen Heizungsanlagen eingebaut wird:
- Wärmepumpe,
- wasserstofffähige Heizung,
- solarthermische Anlage,
- Brennstoffzellenheizung,
- innovative Heizungstechnik,
- Biomasseheizung,
- Wärmenetzanschluss,
- Gebäudenetz,
- Gebäudenetzanschluss.
Klimabonus I
Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es den Klimabonus zur beschleunigten Dekarbonisierung. Dieser Zuschuss soll dafür sorgen, dass die ältesten und umweltschädlichsten Anlagen so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Mit dem Klimabonus I ist eine Förderung von 20% zusätzlich zur Grundförderung möglich, auch wenn die Besitzer noch nicht zum Austausch der Heizung verpflichtet sind. Das ist in folgenden Situationen der Fall:
- Sie haben einen Kohleofen oder einen Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkessel, der über 30 Jahre alt ist und
- Sie bewohnen Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits seit vor 2002 oder sind über 80 Jahre alt oder
- Sie beziehen einkommensabhängige Sozialleistungen (Bsp.: Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld, Arbeitslosengeld).
Klimabonus II
Auch Haushalte, bei denen ein Heizungsaustausch erst in fünf Jahren oder später verpflichtend ist, können einen Klimabonus erhalten. Das ist der Fall, wenn Sie einen Kohleofen oder einen Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkessel haben und gesetzlich dazu verpflichtet sind, diesen auszutauschen.
Da Sie Ihre Heizung aber erst in fünf Jahren oder noch später austauschen müssen, erhalten Sie einen Klimabonus von 10% zusätzlich zur Grundförderung, wenn Sie die Heizung bereits jetzt austauschen.
Klimabonus III
Den Klimabonus III von 10% zusätzlich zur Grundförderung erhalten Sie in Havariefällen. Das bedeutet, Ihre Heizung ist weniger als 30 Jahre alt, jedoch irreparabel kaputt. Sie erhalten in diesem Fall den Klimabonus III, wenn Sie einen Kohleofen oder einen Öl- bzw. Gaskessel austauschen, insofern Sie danach innerhalb eines Jahres die Beheizung mit 65% erneuerbaren Energien erreichen können.
Einkommensbonus
Wird in einem Haushalt ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro bezogen, so kann zusätzlich der Einkommensbonus in Anspruch genommen werden. Bei ihm handelt es sich um einen weiteren Zuschuss von 30% zusätzlich zur Grundförderung.
Insgesamt kann aber der Zuschuss maximal 70% der Investition betragen. Dabei beträgt die Obergrenze der förderbaren Ausgaben 30.000 Euro. Davon werden mit dem maximalen Fördersatz von 70% 21.000 Euro durch die Förderung finanziert.
Kreditförderung
Zusätzlich zu den Zuschüssen können auch Förderkredite in Anspruch genommen werden. Die Grundförderung und der Klimabonus werden dann als Tilgungszuschuss integriert. Das bedeutet, die Summe des zurückzuzahlenden Kredits wird um die Zuschüsse reduziert.
Steuervorteile
Alternativ können Sie sich auch dazu entscheiden, den Heizungsaustausch steuerlich abzuschreiben, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung machen. Wenn Sie selbstnutzender Eigentümer sind, können Sie 20% der finanziellen Belastung für energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch der Heizung von Ihrer Steuerlast abziehen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Einen Antrag können selbstverwendende Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen stellen.
Gewisse Zuschüsse bleiben jedoch selbstverwendenden Eigentümern und privaten Kleinvermietern vorbehalten.
Schritt 1: Angebote einholen und Antrag stellen
Bevor Sie einen Antrag für die Förderung stellen können, müssen Sie Angebote von Fachunternehmen einholen. Zusätzlich können Sie einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) zu Rate ziehen. Bevor Sie jedoch den Auftrag vergeben, stellen Sie einen Förderantrag.
Lesen Sie dazu das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie anschließend einen Antrag über das Online-Formular des BAFA. Über hochzuladende Unterlagen und Nachweise werden Sie im Merkblatt informiert.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink. Mit diesem können Sie Ihren Zugang zum BAFA-Portal aktivieren.
Schritt 2: Überprüfung des Antrags
Das BAFA überprüft nun Ihren Antrag und entscheidet, welche Zuschläge Sie erhalten. Qualifizieren Sie sich für die Förderung, so erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid per Post. Nun können Sie ein Fachunternehmen mit dem Heizungsaustausch und gegebenenfalls einen EEE beauftragen.
Schritt 3: Einreichung des Verwendungsnachweises
Nachdem die Sanierungsarbeiten beendet wurden, müssen Sie einen Online-Verwendungsnachweis über das Online-Verwendungsnachweisportal einreichen, um zu bestätigen, dass die Sanierungsarbeit tatsächlich stattgefunden hat. Informationen zu weiteren Nachweisen, die Sie eventuell hochladen müssen, erfahren Sie in der Checkliste Verwendungsnachweis.
Schritt 4: Auszahlung
Nach erfolgter Überprüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA erhalten Sie per Post einen Festsetzungsbescheid. Die gewährten Zuschüsse werden Ihnen nun ausgezahlt.
Die Antragstellung ist kostenlos.
Kontakt:
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 616
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Die BEG für klimafreundliche Heizungsanlagen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Sie beim Austausch Ihrer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizanlage, die großteils erneuerbare Energien verwendet.
Für umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und Biomasseheizungen werden verschiedene Zuschläge vergeben. Insgesamt können bis zu 70% der Investition vom Staat finanziert werden.
Die Antragstellung funktioniert über das Online-Portal des BAFA und ist für Sie kostenlos.