Mit dem Voranschreiten der Klimakrise ist es notwendig, laufend neue Initiativen für klimafreundliches Verhalten zu setzen. Damit auch Privatpersonen in ihren Haushalten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft leisten können, unterstützt die Bundesregierung den Einsatz von nachhaltigen Heizungsanlagen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Was genau die Förderung beinhaltet und an wen sie sich wendet, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es fasst verschiedene Initiativen zur Gebäudesanierung oder Renovierung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zusammen und beinhaltet folgende drei Bereiche:
- Wohngebäude (BEG WG): Gebäudesanierung,
- Nichtwohngebäude (BEG NWG): Gebäudesanierung,
- Einzelmaßnahmen (BEG EM): Sanierung der Gebäudehülle, Einbau von Anlagentechnik, Wärmeerzeuger, Heizungstausch, Heizungsoptimierung.
- Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN): Gebäudebau mit Effizienzhaus-Stufe 40 und der ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien.
Welche Förderungen gibt es?
Wichtigster Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind die Zuschüsse für neu eingebaute Heizungen:
📌 Grundförderung
Es gibt eine Grundförderung für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungsanlagen. Der Austausch einer alten fossilen Heizung wird mit einem Zuschuss von 30% gefördert, wenn eine der folgenden nachhaltigen Heizungsanlagen eingebaut wird:
- Wärmepumpe,
- wasserstofffähige Heizung,
- solarthermische Anlage,
- Brennstoffzellenheizung,
- innovative Heizungstechnik,
- Biomasseheizung,
- Wärmenetzanschluss,
- Gebäudenetz,
- Gebäudenetzanschluss.
📌 Klimageschwindigkeitsbonus
Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es den Klimabonus zur beschleunigten Dekarbonisierung. Dieser Zuschuss soll dafür sorgen, dass die ältesten und umweltschädlichsten Anlagen so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus ist eine Förderung von 20% zusätzlich zur Grundförderung möglich, wenn Sie eine funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen.
Bis 2028 gibts es noch 20% Bonus. Ab dann sinkt der Bonus alle 2 Jahre um 3%.
📌 Zuschuss für den Austausch besonders alter Heizungen
Den Zuschuss von bis zu 70% zusätzlich zur Grundförderung erhalten Sie, wenn Ihre Heizung zwischen 20 und 30 Jahre alt ist.
📌 Einkommensbonus
Wird in einem Haushalt ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro bezogen, so kann zusätzlich der Einkommensbonus in Anspruch genommen werden. Bei ihm handelt es sich um einen weiteren Zuschuss von 30% zusätzlich zur Grundförderung.
Insgesamt kann aber der Zuschuss maximal 70% der Investition betragen, auch wenn Sie mehrere Boni kombinieren. Dabei beträgt die Obergrenze der förderbaren Ausgaben 30.000 Euro. Davon werden mit dem maximalen Fördersatz von 70% 21.000 Euro durch die Förderung finanziert.
📌 Kreditförderung
Zusätzlich zu den Zuschüssen können auch Förderkredite in Anspruch genommen werden. Die Grundförderung und der Klimabonus werden dann als Tilgungszuschuss integriert. Das bedeutet, die Summe des zurückzuzahlenden Kredits wird um die Zuschüsse reduziert.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Einen Antrag können selbstverwendende Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen stellen.
Gewisse Zuschüsse bleiben jedoch selbstverwendenden Eigentümern und privaten Kleinvermietern vorbehalten.
👉 Schritt 1: Angebote einholen und Antrag stellen
Bevor Sie einen Antrag für die Förderung stellen können, müssen Sie Angebote von Fachunternehmen einholen. Zusätzlich können Sie einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) zu Rate ziehen. Bevor Sie jedoch den Auftrag vergeben, stellen Sie einen Förderantrag.
Lesen Sie dazu das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie anschließend einen Antrag über das BAFA-Portal. Über hochzuladende Unterlagen und Nachweise werden Sie im Merkblatt informiert.
👉 Schritt 2: Überprüfung des Antrags
Das BAFA überprüft nun Ihren Antrag und entscheidet, welche Zuschläge Sie erhalten. Qualifizieren Sie sich für die Förderung, so erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid per Post. Nun können Sie ein Fachunternehmen mit dem Heizungsaustausch und gegebenenfalls einen EEE beauftragen.
👉 Schritt 3: Einreichung des Verwendungsnachweises
Nachdem die Sanierungsarbeiten beendet wurden, müssen Sie einen Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal einreichen, um zu bestätigen, dass die Sanierungsarbeit tatsächlich stattgefunden hat. Informationen zu weiteren Nachweisen, die Sie eventuell hochladen müssen, erfahren Sie in der Checkliste Verwendungsnachweis.
👉 Schritt 4: Auszahlung
Nach erfolgter Überprüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA erhalten Sie per Post einen Festsetzungsbescheid. Die gewährten Zuschüsse werden Ihnen nun ausgezahlt.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 616, 621 und 622
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die BEG für klimafreundliche Heizungsanlagen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Sie beim Austausch Ihrer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizanlage, die großteils erneuerbare Energien verwendet.
Für umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und Biomasseheizungen werden verschiedene Zuschläge vergeben. Insgesamt können bis zu 70% der Investition vom Staat finanziert werden.
Die Antragstellung funktioniert über das Online-Portal des BAFA und ist für Sie kostenlos.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die BEG ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt. Die Förderung umfasst sowohl den Austausch alter Heizungen als auch die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können von selbstnutzenden Eigentümern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen gestellt werden.
Wie hoch sind die maximalen Zuschüsse?
Der maximale Zuschuss für den Austausch einer alten Heizung kann bis zu 70% der Investitionskosten betragen, mit einer Obergrenze von 30.000 Euro. Dies entspricht einer maximalen Förderung von 21.000 Euro.



