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Eingetragene Lebenspartnerschaft: Die Alternative zur Ehe

Von Iris Risch • Veröffentlicht am 28. Juli 2025 • Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Neben der Ehe gibt es in Deutschland eine weitere Form der rechtlichen Verbindung für Paare: die eingetragene Lebenspartnerschaft. Inwiefern diese Vorgänge sich voneinander unterscheiden, welche Vorteile es bringt und wer eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, lesen Sie hier.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann bei jedem Standesamt angemeldet werden.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann bei jedem Standesamt angemeldet werden.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit August 2001 ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Paare möglich. Diese Art von Verbindung gilt als eheähnliche Verbindung, die Bestimmungen auf rechtlicher Ebene decken sich also in sehr vielen Punkten mit der Ehe.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Mann und Frau ist genauso möglich wie eine Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare.

note
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in diesem Gesetz geregelt.

👉 Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, einer Ehe und anderen Partnerschaftsformen?

Wer in einer Beziehung ist, vielleicht sogar Kinder mit jemandem hat, aber weder verheiratet noch offiziell verpartnert ist, ist rechtlich anders gestellt. Im Grunde leben Sie mit einer Person zusammen, die einem ganz fremden Menschen gleichgestellt ist, was Rechte und Pflichten auf legaler Ebene angeht. Erst durch eine Eheschließung oder die Eintragung der Partnerschaft ändert sich das rechtliche Verhältnis zueinander.

Eine eingetragene Partnerschaft unterscheidet sich heutzutage nur noch im Adoptions– und Abstammungsrecht von einer Ehe. So ist eine Sukzessivadoption nötig, wenn auch der zweite Lebenspartner oder die zweite Lebenspartnerin rechtlich als Elternteil anerkannt werden möchte. Eine Lebenspartnerin ist auch nicht automatisch offiziell Mutter eines Kindes, nur weil ihre Partnerin ein Kind bekommt und die beiden schon in einer eingetragenen Partnerschaft sind. Es ist eine Stiefkindadoption notwendig. Das ist bei der Ehe anders.

note
Seit der Ehe für alle im Jahr 2017 können eingetragene Lebenspartner ihre Verbindung vor dem Gesetz in eine Ehe umwandeln lassen, sie müssen aber nicht.

Voraussetzungen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Beide Lebenspartner müssen volljährig sein.
  • Beide Lebenspartner müssen noch ledig sein.
  • Die Lebenspartner sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt.
  • Die Lebenspartner sind keine voll- oder halbblütigen Geschwister.
  • Die Lebenspartner zeigen die Bereitschaft, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen.
  • Beide Lebenspartner sind deutsche Staatsbürger oder einer/eine der beiden hat zumindest ein Aufenthaltsrecht.

Schritt für Schritt: So können Sie eine Lebenspartnerschaft eintragen

👉 1. Anmeldung zu einem Termin

Bei jedem deutschen Standesamt können Sie Ihre Lebenspartnerschaft eintragen. In manchen Bundesländern ist es auch möglich, zu einem Notarbüro zu gehen. Nötig sind beide Geburtsurkunden sowie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente.

👉 2. Offizielle Eintragung der Partnerschaft

Hierzu müssen beide Personen persönlich anwesend sein und gegenüber einem Standesbeamten oder Notar versichern, dass sie die Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen wollen.

👉 3. Erhalt der Urkunde

Genau wie bei einer Ehe wird auch die eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer offiziellen Urkunde belegt. Diese hebt man im Normalfall im sogenannten Familienstammbuch auf, das man am Festtag anlegt.

Kosten und Bearbeitungsdauer für den Prozess

Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft eintragen, werden je nach Ort zwischen 70 und 170 Euro anfallen. Sie können den Termin lediglich sechs Monate im Voraus vereinbaren, da Ihre Ehefähigkeit offiziell ermittelt wird und dieser Status nicht länger als gültig gilt.

Diese Rechte und Pflichten gehen mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einher

Ganz ähnlich zu einer Ehe ändern sich vor allem folgende Punkte:

  • Schon ab dem Zeitpunkt der Verlobung (oder Versprechen, wie es im rechtlichen Sinne heißt) kann man vom Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht Gebrauch machen.
  • Ein gemeinsamer Familienname ist möglich, auch für Kinder.
  • Das Einkommen beider Partner trägt nun zum Unterhalt der Lebensgemeinschaft bei. Das ist rechtlich bindend.
  • Die Partner werden gesetzliche Erben des jeweils anderen.
  • Sie erhalten die sogenannte Schlüsselgewalt, die beispielsweise bei medizinischen Behandlungen wichtig wird.
  • Wenn nur ein Partner das Sorgerecht für ein Kind hat, fällt dem anderen Partner das sogenannte kleine Sorgerecht zu, das für alltägliche Fragen relevant ist.
  • Steuerliche Vorteile werden wirksam.

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend bietet die eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland eine rechtliche Alternative zur Ehe mit nahezu gleichen Rechten und Pflichten. Unterschiede bestehen hauptsächlich im Adoptions- und Abstammungsrecht. Seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 können bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden, müssen es aber nicht. Die formale Eintragung erfolgt über das Standesamt oder einen Notar, und auch eine Auflösung ist unter ähnlichen Bedingungen wie eine Scheidung möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft auflösen?

Was bei der Ehe offiziell Scheidung heißt, gilt hier als Auflösung. Auch das ist möglich. Die rechtlichen Grundlagen sind hierbei jedoch genauso. Die Themen Unterhalt und Versorgungsausgleich sind also wie bei einer Ehescheidung geregelt.

Welche Kosten entstehen bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Die Eintragung kostet je nach Ort zwischen 70 und 170 Euro.

Ist die eingetragene Lebenspartnerschaft für Mann und Frau möglich?

Ja, eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist genauso für gleichgeschlechtliche wie für heterosexuelle Partnerschaften möglich.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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