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Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit für Gründer und Unternehmer

Von Markus Gansert • Aktualisiert am 13. März 2025 • Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Der Weg in die Selbstständigkeit kann sowohl spannend als auch herausfordernd sein. Besonders die Fragestellung der Finanzierung gestaltet sich zur Herausforderung.

Das Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit kann Abhilfe schaffen. Als Gründer werden Sie in der ersten Phase finanziell unterstützt. Wir werfen einen genauen Blick, erklären was es mit dieser Unterstützung auf sich hat und wie die Antragstellung funktioniert.

Mit dem Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit auf eigenen Beinen stehen
Mit dem Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit auf eigenen Beinen stehen.

Was ist Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit?

Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit ist eine finanzielle Unterstützung, die durch das Jobcenter an Arbeitslose gezahlt wird, die sich selbstständig machen möchten. Es soll dazu beitragen, die erste Phase der Selbstständigkeit zu überbrücken, in der häufig noch keine stabilen Einkünfte erzielt werden. Die Sicherung des Lebensunterhalts während der herausfordernden ersten Phase steht im Fokus.

Was ist das Ziel des Einstiegsgeldes für eine Selbstständigkeit?

Das Ziel des Einstiegsgeldes ist es, Menschen den Übergang von der Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Ihnen als Gründer soll die Sorge der Lebensfinanzierung genommen werden, um den Fokus auf den Aufbau des neuen Unternehmens legen zu können.

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit?

Nicht alleine die Tatsache des Gründungswunsches unterlegt den Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung:

Einstiegsgeld Selbstständigkeit wird gewährt, wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und sich selbstständig machen möchten. Wichtig ist, dass die Selbstständigkeit eine nachhaltige Existenzgründung darstellt und eine positive Entwicklung in Aussicht gestellt wird. Kurz und knapp die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Als Antragsteller müssen Sie aktuell Arbeitslosengeld II beziehen oder zuvor Leistungen vom Jobcenter erhalten haben.
  • Geplante Selbstständigkeit: Der Antragsteller muss eine Existenzgründung anstreben und dies im Rahmen einer nachhaltigen und tragfähigen Geschäftsidee tun.
  • Voraussichtlicher Erfolg der Selbstständigkeit: Das Jobcenter prüft, ob die geplante Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat. So wird beispielsweise geprüft, ob Ihre fachliche Qualifikation stimmig ist oder die Geschäftsplanung sorgfältig ausgeführt wurde – ein fachkundiger Businessplan ist notwendig.

Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich mit mindestens 15 Stunden pro Woche ausführen.

Auf Einstiegsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch. Es handelt sich vielmehr um Ermessenssache.

Wie viel Einstiegsgeld wird gezahlt?

Das Einstiegsgeld orientiert sich am individuellen Regelsatz des Bürgergeldes einer Person und beträgt in der Regel 50 Prozent des erhaltenen ALG-2-Betrags.

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, erhalten Sie für bis zu 24 Monate Einstiegsgeld. Der Antrag muss jedoch unbedingt vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden.

Persönliche Lebensumstände2025er BürgergeldInkl. monatlichem Einstiegsgeld
Alleinerziehende (Alleinstehende)563 Euro845 Euro
Bei zwei volljährigen Partnern506 Euro759 Euro

Liegt eine Arbeitslosigkeit ab 2 Jahren vor, kann der Regelsatz um 20% aufgestockt werden. 

Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 € beantragen, der vor oder nach der Existenzgründung verwendet werden kann. Der Zuschuss dient der Anschaffung von Sachgütern wie Computern, Materialien oder Geschäftsausstattung. Fertige Projekte können nicht mehr berücksichtig werden.

Wie kann man Einstiegsgeld für Selbstständigkeit beantragen?

Einstiegsgeld für Selbstständigkeit ist denkbar einfach zu beantragen. Es genügt ein formloses Schreiben an das Jobcenter. Ist Ihnen bereits ein Sachbearbeiter zugewiesen, formulieren Sie es an ihn. Alternativ kann auch ein Online-Antrag erfolgen.

Im Schreiben fordern Sie die Arbeitsagentur dazu auf, Ihnen Einstiegsgeld zu gewähren und Ihnen die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen. Als Anhänge versenden Sie mit Rückmeldung an das Jobcenter folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf, inklusive Information über berufliche und fachliche Ausbildung
  • Vollumfänglicher Businessplan
  • Gewerbeanmeldung, die als Nachweis der Selbstständigkeit dient
  • Fachkundige Stellungnahme (IHK, Kammer, Steuerberater, etc.)
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre

Reichen Sie direkt alle Unterlagen ein um erhöhte Wartezeiten zu vermeiden. In der Regel dauert die Bearbeitung einige Monate.

Mit dem Einstiegsgeld für Selbstständigkeit erfolgreich starten

Um sich gedanklich vollends mit der Gründung Ihres Unternehmens beschäftigen zu können, wird Einstiegsgeld für Selbstständigkeit in den ersten Monaten der Existenzgründung bezahlt. So müssen Sie sich um die Erhaltung Ihres Lebensunterhalts keine Sorgen machen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

FAQ

Gibt es zusätzliche Unterstützungsangebote zum Einstiegsgeld?

Je nach Region und Jobcenter gibt es auch Zusatzangebote wie Business-Coaching, Gründerworkshops oder Mentoring-Programme, die den Gründer zusätzlich unterstützen. 

Muss Einstiegsgeld zurückgezahlt werden?

Nein, Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich um einen Zuschuss handelt. Gleiches gilt auch für die 5.000 Euro Einstiegszuschuss – auch dieser muss nicht zurückgezahlt werden.

Ist eine steuerliche Berücksichtigung von Einstiegsgeld notwendig?

Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen angesehen und bedarf daher auch keiner Versteuerung.

Was passiert, wenn Ihr Unternehmen scheitert?

Auf eine Rückzahlung hat dies keine Auswirkungen. Das Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann Einstiegsgeld beantragen?

Einstiegsgeld können Menschen beantragen, die Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbstständig machen möchten. Voraussetzung ist eine tragfähige Geschäftsidee und eine Aussicht auf Erfolg.

Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?

Das Einstiegsgeld wird in der Regel für 24 Monate gezahlt. In bestimmten Fällen kann die Förderung verlängert werden.

Besitzt man nach einer Gründung noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Nach einer Existenzgründung bleibt der Anspruch auf ALG 2 grundsätzlich bestehen, allerdings wird der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt. Der Anspruch auf ALG 2 richtet sich dann nach der voraussichtlichen Gewinnentwicklung des Unternehmens. Sollte der erwartete Gewinn höher sein als die Unterstützung durch ALG 2, entfällt das Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.

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Markus Gansert
Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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