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Steuern sparen mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Von Markus Gansert
Veröffentlicht am 16. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Steuern können als finanzielle Belastung angesehen werden. Vor allem Singles mit Kindern sind finanziell häufig unter Druck. Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll eine steuerliche Entlastung erreicht werden. Was genau hinter diesem Betrag steckt und wie Sie ihn beantragen können, erklären wir im heutigen Artikel.

Durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Steuern sparen
Durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Steuern sparen.

Um was handelt es sich beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der Alleinerziehenden zugutekommt. Ziel davon ist es, finanzielle Hürden für Familien, die ihre Kinder alleine erziehen, zu verringern. Der Entlastungsbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Es reduziert sich dadurch das Einkommen, das versteuert werden muss. Somit wird auch Ihre Steuerlast gesenkt. 

Was ist der Zweck des Entlastungsbetrags?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll die finanzielle Belastung, die durch die alleinige Kindererziehung entsteht, abmildern. Insbesondere Singles mit Kindern haben oft mit höheren Kosten für die Kinderbetreuung, Haushaltsführung und andere notwendige Ausgaben zu kämpfen, weshalb dieser Steuerfreibetrag entlasten soll.

Der Entlastungsbetrag soll die höheren Kosten für die Lebens- und Haushaltsführung von Alleinerziehenden ausgleichen, die ihren Haushalt nur mit ihren Kindern führen, ohne dass eine andere erwachsene Person zum Haushalt beiträgt, sei es durch finanzielle Unterstützung oder durch Mitarbeit.

Wer kann den Entlastungsbetrag beanspruchen?

Nicht alle Personen, die alleinerziehend sind, haben per se Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Damit die Förderung greift, gelten gewisse Vorgaben.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

  • Alleinerziehend: Der Steuerpflichtige muss alleinerziehend im Sinne des Steuerrechts sein. Das bedeutet, dass das Kind hauptsächlich bei Ihnen lebt und Sie den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung übernehmen.
  • Wohnsitz des Kindes: Das Kind muss im Haushalt des Alleinerziehenden leben und darf nicht mehr als einen festen Aufenthalt bei einem anderen Elternteil haben.
  • Kein Anspruch auf den Kinderfreibetrag: Alleinerziehende, die Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag haben, können den Entlastungsbetrag nicht zusätzlich beantragen. Der Entlastungsbetrag gilt nur für Alleinerziehende, die das Kindergeld erhalten.
  • Einkommensgrenzen: Es gibt keine direkten Einkommensgrenzen für den Entlastungsbetrag. Allerdings beeinflusst das Einkommen indirekt die Höhe der Steuerersparnis, da der Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

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Wie wird der Entlastungsbetrag berechnet?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird pauschal berechnet. Der Entlastungsbetrag 2024 beträgt für Alleinerziehende 4.008 Euro. Je Kind wird die Summe um 240 Euro angepasst.

Wie erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrags?

Für das erste Kind gilt eine Höhe von 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind fortfolgend 240 Euro.

Beispiel: Ein Alleinerziehender mit einem Kind hat Anspruch auf 4.008 Euro Entlastungsbetrag. Hat er zusätzlich ein weiteres Kind, erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro auf insgesamt damit also 4.248 Euro.

Wie wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt? 

Der Antrag auf den Entlastungsbetrag erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Es sind keine gesonderten Anträge erforderlich. Der Entlastungsbetrag wird direkt bei der Berechnung der Steuervergünstigungen berücksichtigt.

Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung nehmen Sie den Eintrag korrekt vor:

  1. Einkommensteuererklärung ausfüllen: Der Antrag auf den Entlastungsbetrag erfolgt über die Steuererklärung. Es muss im Formular „Anlage Kind“ angegeben werden, dass man Alleinerziehender ist und der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden soll.
  1. Dokumente beilegen: Falls erforderlich, müssen Nachweise über das alleinige Sorgerecht oder den überwiegenden Aufenthalt des Kindes vorgelegt werden. Sie müssen diese nicht sofort bei Abgabe Ihrer Steuererklärung abgeben. Sollte das Finanzamt Sie dazu auffordern, reichen Sie die Belege nach.
  1. Übergabe der Steuererklärung: Die Steuererklärung kann über das ELSTER-Portal direkt digital bearbeitet oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
  1. Bearbeitung durch das Finanzamt: Nach Einreichung der Steuererklärung wird das Finanzamt den Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bearbeitungszeit durch das Finanzamt ist stark variabel. Es dauert häufig zwischen drei Wochen und vier Monaten, bis Sie eine Rückmeldung erhalten bzw. Einsicht in Ihren Steuerbescheid bekommen.

Steuerersparnis durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende werden Singles mit Kind finanziell entlastet. Er reduziert die Steuerlast und bietet darüber hinaus auch finanzielle Entlastung im Alltag, indem Steuern gespart werden. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, steht Ihrem Antrag innerhalb der Steuererklärung nichts mehr im Wege!

FAQ´s

Kann der Entlastungsbetrag mit anderen Steuervergünstigungen kombiniert werden?

Ja, der Entlastungsbetrag kann mit anderen Steuervergünstigungen kombiniert werden, beispielsweise mit dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld in Anspruch genommen werden. Es gibt keine direkten Ausschlüsse, die eine Kombination verhindern.

Was passiert, wenn sich die familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern?

Sollten sich während des Jahres die familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern – etwa, wenn das Kind zu einem anderen Elternteil wechselt oder das Einkommen erheblich schwankt –, muss der Entlastungsbetrag gegebenenfalls angepasst werden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Korrektur der Steuererklärung vorzunehmen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls der Antrag auf den Entlastungsbetrag abgelehnt wird, kann Einspruch eingelegt werden. Innerhalb eines Monats sollte das passieren. Legen Sie eine Begründung dar, weshalb der Entlastungsbetrag Ihrer Meinung nach gewährt werden sollte.

Welche Behörde ist für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zuständig? 

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von den Finanzämtern bearbeitet. Bei Fragestellungen können Sie sich direkt an das für Sie zuständige Finanzamt wenden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Für das erste Kind steht Ihnen ein Betrag in Höhe von 4.008 Euro zu. Die Summe erhöht sich für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht Steuerpflichtigen zu, die alleinlebend sind und in ihrem Haushalt mindestens ein Kind haben, für das sie entweder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld erhalten (§ 24b Absatz 1 Satz 1 EStG).

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Markus Gansert

Seit 2018 schreibe ich SEO-Texte für verschiedene Unternehmen, von Blogartikeln bis hin zu Firmen- und Produktbeschreibungen. Ich arbeite mit antragstellung.com zusammen, um auf einfache Weise zu erklären, wie man Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen erhält.

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