Viele Pflegebedürftige wollen langfristig zu Hause gepflegt werden. Doch je nach gesundheitlichem Zustand und Situation innerhalb der Familie kann es Zeiten geben, in denen ein stationärer Aufenthalt in einer Einrichtung nötig wird. In diesem Fall können Sie Kurzzeitpflege nutzen. Welche Voraussetzungen es hierfür gibt und wie Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen, erklären wir Ihnen hier.
- Was versteht man unter Kurzzeitpflege?
- Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Wer kann Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
- So beantragen Sie Kurzzeitpflege
- Welche Leistungen werden bei der Kurzzeitpflege übernommen?
- Wie lange läuft die Kurzzeitpflege?
- Kann mit anderen staatlichen Unterstützungen verbunden werden?
- Die wichtigsten Punkte
Was versteht man unter Kurzzeitpflege?
Die sogenannte Kurzzeitpflege kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine der folgenden Situationen auftritt:
- Die Person, die normalerweise pflegt, ist kurzzeitig nicht in der Lage dazu, weil sie beispielsweise krank ist oder im Urlaub.
- Die pflegebedürftige Person braucht für kurze Zeit eine intensivere Betreuung, die nicht mehr von den üblichen Pflegenden geleistet werden kann.
- Die Pflegebedürftigkeit ist überraschend und gerade eben erst eingetreten und die Übergangszeit soll erleichtert werden.
Genaueres dazu erläutern wir für Sie im nächsten Kapitel.
Meistens wird Kurzzeitpflege nötig, wenn Pflegebedürftige gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurden. Jedenfalls ist es aufgrund der Kurzzeitpflegeregelung möglich, einen Zuschuss für eine kurzzeitige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu bekommen. Die Pflege wird also für eine begrenzte Zeit vollstationär.
Nicht verwechseln: Das Pflegegeld ist im Gegensatz dazu eine langfristige monatliche Geldleistung, die die Pflege zu Hause durch eine Privatperson finanzieren soll. Die Pflegesachleistung unterstützt finanziell, wenn ein professioneller Pflegedienst nach Hause kommt.
Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für pflegende Personen.
Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Um als Kurzzeitpflege zu gelten, darf der stationäre Aufenthalt nicht länger als acht Wochen im Jahr betragen.
- Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Die gewählte Einrichtung muss dafür zugelassen sein.
Außerdem muss die Kurzzeitpflege einen der folgenden Gründe haben, um geltend gemacht werden zu können:
- Die pflegende Person ist im Urlaub oder benötigt Entlastung.
- Der Pflegeaufwand ist kurzzeitig so hoch, dass er daheim nicht mehr geleistet werden kann.
- Der Pflegeaufwand hat sich dauerhaft erhöht und kann daher zur Zeit nicht daheim geleistet werden.
- Die Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung läuft aktuell noch.
- Die pflegende Person ist krank oder ansonsten verhindert.
- Die Pflegebedürftigkeit hat sich erheblich verschlimmert.
- Es gab eine stationärer Behandlung, beispielsweise im Krankenhaus, und die Übergangszeit soll erleichtert werden.
- Es wird daheim noch umgebaut oder vorbereitet, um die Pflege sicherzustellen.
- Es ist aufgrund anderer Umstände, beispielsweise berufliche Gegebenheiten, nicht sofort möglich, die Pflege daheim zu beginnen.
- Die pflegebedürftige Person wird in der gleichen Reha- oder Vorsorgeeinrichtung untergebracht wie die pflegende Person, weil diese dort eine Maßnahme durchführt.
Liegt der letztgenannte Grund vor oder ist die pflegebedürftige Person sehr jung, kann eine Unterbringung auch in einer Einrichtung beantragt werden, die normalerweise nicht dafür zugelassen ist.
Wer kann Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Alle mit Pflegstufe 2 oder höher, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, können die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
So beantragen Sie Kurzzeitpflege
Den Antrag auf Kurzzeitpflege können die pflegebedürftigen Personen entweder selbst stellen oder die gesetzliche Vertretung kümmert sich darum.
Ist bereits absehbar, wann die Kurzzeitpflege nötig wird, schauen Sie sich unbedingt rechtzeitig um! Pflegeheime und andere Einrichtungen sind häufig stark belegt und haben sonst keine Plätze mehr frei.
Bei Ihrer Pflegekasse erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare. Normalerweise müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:
- Daten der pflegebedürftigen Person
- Begründung für den Antrag
- Benötigter Zeitraum
- Pflegeeinrichtungen, die von Ihnen favorisiert werden
- Angaben zur sonstigen Finanzierung
Lassen Sie sich im Zweifel unterstützen. Kranken- oder Pflegekasse oder auch Pflege und Sozialdienste helfen Ihnen gerne.
Welche Leistungen werden bei der Kurzzeitpflege übernommen?
Es werden Teile der Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Der Höchstbetrag liegt jährlich bei 1.774 Euro. Dieser ist pauschal für Pflegegrad 2 bis 5. Alles darüber hinaus muss privat getragen werden. Dazu zählen auch Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
Wer allerdings den Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege noch nicht oder noch nicht komplett genutzt hat, kann ihn hierauf umschreiben lassen. Das ergibt zusätzliche 1.612 Euro im Jahr für die Kurzzeitpflege. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Eigenanteil können das Pflegegeld sein, eine steuerliche Absetzung oder Hilfe vom Sozialamt. Fragen Sie hierzu also gezielt nach, um nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben.
Lassen Sie sich von möglichen Pflegeeinrichtungen auf jeden Fall vorab eine Übersicht zukommen, wie hoch sie die Tagessätze angesetzt haben. Es gibt nämlich große Unterschiede, vor allem bei höheren Pflegegraden. Fragen Sie auch bei Ihrer Pflegekasse direkt nach, ob es Empfehlungen gibt.
Tipp: Sollten Sie privat versichert oder zusatzversichert sein, haben Sie eventuell höhere Ansprüche.
Wie lange läuft die Kurzzeitpflege?
Die bezuschusste Kurzzeitpflege ist höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr möglich.
Kann mit anderen staatlichen Unterstützungen verbunden werden?
Die Zuschüsse zur Kurzzeitpflege sind zweckgebunden für diese acht Wochen pro Jahr gedacht. Das heißt, dass sie keine Einflüsse auf andere staatliche Unterstützungen wie das Bürgergeld usw. haben.
Wer beantwortet Fragen rund um die Kurzzeitpflege?
Sie können sich hierzu an Ihre Pflegekasse wenden oder direkt bei Einrichtungen nachfragen. Auch der Pflegedienst, den Sie gegebenenfalls normalerweise nutzen, kann Ihnen Fragen beantworten, wie die Kurzzeitpflege am besten geplant werden kann.
Die wichtigsten Punkte
Die Kurzzeitpflege ist eine Regelung der Pflegekassen, die stationäre Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen ermöglicht. Sie wird von Personen genutzt, die normalerweise in ihrem Zuhause gepflegt werden. Wenn beispielsweise die pflegende Person ausfällt oder der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person sich verschlechtert, erhalten Sie für bis zu acht Wochen im Jahr Zuschüsse für die stationäre Unterbringung.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Lassen Sie sich auch direkt beraten, wie die Finanzierung ablaufen kann. Denn es handelt sich lediglich um einen Zuschuss, der beispielsweise die Verpflegung im Heim nicht mit abdeckt. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, auf die Sie zurückgreifen können.