Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, können sie länger Elterngeld beziehen. Diese Möglichkeit nennt der Gesetzgeber Partnerschaftsbonus. Wie Sie diesen beantragen und wie hoch er ausfällt, lesen Sie hier.

- Was ist der Elterngeld Partnerschaftsbonus?
- Wer kann den Elterngeld Partnerschaftsbonus beantragen?
- Voraussetzungen für die Beantragung
- Muss für den Partnerschaftsbonus ein extra Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden?
- Wie läuft die Beantragung ab?
- Erforderliche Dokumente
- Bearbeitungsdauer und Kosten
- Wie wird der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld berechnet?
- Wohin kann man sich bei Fragen zum Partnerschaftsbonus wenden?
- Ihr Elterngeld ergänzen
Was ist der Elterngeld Partnerschaftsbonus?
Den Elterngeld Partnerschaftsbonus können Sie zusätzlich zum Basiselterngeld oder zum Elterngeld Plus nutzen. Dabei bekommen Sie zwei bis vier weitere Monate Geld von der Elterngeldstelle. Die Zahlungen des dieses Bonus können Sie vor, nach oder auch zwischen den regulären Monaten des Elterngelds nutzen.
Elterngeld Partnermonate und Elterngeld Partnerschaftsbonus: Was ist der Unterschied?
Im Unterschied zur Möglichkeit der Partnermonate (Elterngeld) sind hier mehr Monate drin, aber auch mehr Voraussetzungen zu erfüllen. Diese beziehen sich vor allem auf die Teilzeitarbeit, die bei den Partnermonaten (Elterngeld) nicht nötig sind.
Wer kann den Elterngeld Partnerschaftsbonus beantragen?
Elterngeld mit dem Partnerbonus kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Elternpaaren, egal ob zusammenlebend oder getrennt, egal ob mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft
- Alleinerziehenden
- Pflegeeltern
- Adoptiv– und Adoptionspflegeeltern
- Großeltern und andere Verwandten
- Verwitweten und Waisen
Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland lebt oder arbeitet, kann den Bonus ebenso beantragen. Hierfür gibt es Voraussetzungen, die wir Ihnen im folgenden Kapitel erklären.
Voraussetzungen für die Beantragung
Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie leben in Deutschland.
- Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
- Die zwei bis vier beantragten Partnerschaftsbonusmonate folgen direkt aufeinander.
- In dieser Zeit arbeiten beide Elternteile Teilzeit, und zwar in jeder Woche durchschnittlich zwischen 24 und 32 Stunden.
Wichtig: Diese Voraussetzungen sind von beiden Elternteilen gleichbleibend zu erfüllen, andernfalls müssen Sie einzelne Monate des Elterngeld Partnerschaftsbonus eventuell zurückzahlen.
Alleinerziehende hingegen können den Partnerschaftsbonus komplett nutzen, wenn nur sie selbst die Voraussetzungen erfüllen.
Vorraussetzungen für Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft
Für Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft gilt zusätzlich:
Menschen aus der EU oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz: Mit Arbeits- oder Wohnsitz in Deutschland kann diese Hilfe auch bezogen werden.
Menschen aus anderen Ländern: Sie können den Partnerschaftsbonus beziehen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Mit diesen Unterlagen können Sie den Antrag stellen:
- Niederlassungs-Erlaubnis
- Blaue EU Karte
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
- ICT-Karte, bzw. Mobile ICT-Karte
- Aufenthaltsdokument GB
- Beschäftigungsduldung
- Aufenthalts-Erlaubnis für mindestens 6 Monate, in denen Sie in Deutschland arbeiten
Muss für den Partnerschaftsbonus ein extra Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden?
Sie können den Partnerbonus direkt im Antrag des Elterngelds mitbeantragen. Sollten Sie diesen bereits abgeschickt haben, reichen Sie einfach ein formloses Schreiben nach, dass Sie den Bonus wahrnehmen wollen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Sie beantragen den Bonus mit dem Elterngeld. Dieser Antrag funktioniert folgendermaßen:
1. Dokumente sammeln
Fragen Sie rechtzeitig bei Dritten wie der Krankenkasse und dem Arbeitgeber an, damit Sie nach der Geburt möglichst schnell Ihren Antrag einreichen können.
2. Rechtzeitige Beantragung
Kümmern Sie sich so schnell wie möglich, am besten jedoch bis zum vierten Lebensmonat des Kindes um den Elterngeldantrag. Denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ausbezahlt. Der Partnerschaftsbonus wird außerdem nur ausbezahlt, wenn zumindest Teile davon in der Zukunft liegen.
3. Abschicken des Antrags
In elf deutschen Bundesländern geht das bereits online. Ansonsten wenden Sie sich an die Elterngeldstellen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Sie haben den Antrag auf Elterngeld schon abgeschickt? Senden Sie einfach ein Schreiben hinterher, dass Sie den Bonus nutzen möchten.
Erforderliche Dokumente
Sie benötigen keine Zusatzunterlagen. Sie beantragen die Partnerschaftsbonusmonate gemeinsam mit dem Grundelterngeld oder dem ElterngeldPlus, wobei Sie folgendes brauchen:
- die Geburtsbescheinigung des Kindes im Original mit dem Vermerk “für Elterngeld”
- das ausgefüllte Antragsformular
- Kopien beider Personalausweise
- Einkommensnachweise für den Berechnungszeitraum (12 Monate)
- Bescheinigung der Krankenkasse: Zeiten des Mutterschutzes sowie Höhe der gezahlten Leistungen
- Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (alternativ: Lohnzettel)
- ggf. Zeugnis einer Hebamme/eines Arztes/einer Ärztin über den errechneten Geburtstermin, wenn Sie ein Frühchen bekommen haben
- Angaben bzw. Nachweise über die geplanten Arbeitsstunden beider Elternteile
Bearbeitungsdauer und Kosten
Die Bearbeitungszeit kann beim Partnerbonus Elterngeld zwischen zwei und sechs Wochen liegen. Sie sollten den Antrag also schon vor der Geburt vorbereiten und dann möglichst schnell abschicken.
Der Antrag ist kostenfrei möglich.
Wie wird der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Partnerbonus (Elterngeld) wird genauso wie das ElterngeldPlus berechnet. Der Betrag liegt also zwischen 150 und 900 Euro über die Zeit der Partnermonate. Elterngeld Plus oder Basiselterngeld – beides kann zuvor bezogen werden.
Weitere Zuschläge für die Partnermonate (Elterngeld Plus und Basiselterngeld) gibt es bei Mehrlingsgeburten sowie bei älteren Geschwistern.
Dabei bekommen alle den Mindestbetrag, auch wenn sie zuvor nicht gearbeitet haben. Mit diesem Rechner können Sie das Elterngeld vorab berechnen.
Die Höhe des Elterngelds wird nach dem Bemessungszeitraum berechnet – also nach dem Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (ausgenommen Mutterschutzzeit). Ausnahme: Bei Selbstständigen (auch Teilselbstständigen) ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Zeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde.
Über welchen Zeitraum wird der Partnerschaftsbonus ausgezahlt?
Mit dem Bonus können Sie zusätzlich zwei bis vier weitere Monate Elterngeld beziehen.
Wohin kann man sich bei Fragen zum Partnerschaftsbonus wenden?
Sie können sich bei der zuständigen Elterngeldstelle wenden.
Es bietet sich jedoch an, vorab eine Beratung wahrzunehmen. Je individueller Ihr Fall, desto mehr können Sie dadurch herausholen. Portale wie elterngeld.net und elterngeld.de bieten solch eine Beratung an.
Ihr Elterngeld ergänzen
Wer Grundelterngeld oder ElterngeldPlus beantragen möchte, kann auch den Partnerschaftsbonus nutzen. Dieser ermöglicht zwei bis vier weitere Auszahlungsmonate, sofern beide Eltern in Teilzeit arbeiten. Er ermöglicht also eine bessere Verbindung zwischen Beruf und Familie.
Die Höhe richtet sich nach dem ElterngeldPlus, das in den meisten Fällen in etwa der Hälfte des Basiselterngelds entspricht. Eine extra Beantragung der Bonuszahlungen ist nicht notwendig, Sie können den Wunsch gleich im regulären Antrag mitangeben.
Kann man zusätzlich zum Partnerschaftsbonus Elterngeld arbeiten
Es ist sogar notwendig, dass beide Elternteile zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Nur dann können Sie den Bonus beziehen.
Kann man zusätzlich zum Partnerschaftsbonus andere staatliche Unterstützungen erhalten?
Das Elterngeld und der Partnerschaftsbonus werden mit anderen staatlichen Unterstützungen verrechnet. Das heißt, entweder Sie erhalten weniger Partnerschaftsbonus oder weniger vom anderen Leistungsträger. Auf Rentenzahlungen jeglicher Art, Arbeitslosengeld, auf die Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird der Partnerschaftsbonus angerechnet. Wer zuvor gearbeitet hat, profitiert allerdings vom Elterngeldfreibetrag. Mehr dazu lesen Sie hier.
Muss man Steuern auf den Partnerschaftsbonus bezahlen?
Der Partnerschaftsbonus ist genau wie das Elterngeld selbst steuerfrei. Er wird allerdings hinzugezählt, wenn es darum geht, wie hoch Ihr Steuersatz bei der Einkommenssteuer ausfällt.