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Leistungen und Schutz dank der Unfallversicherung beantragen

Von Lisa S.
Aktualisiert am 11. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Wer in Deutschland im Zuge seiner Berufstätigkeit erkrankt oder einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer versichert ist, welche Leistungen Sie beziehen können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Die Unfallversicherung leistet Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
Die Unfallversicherung leistet Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Deutschen Sozialversicherung. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Diese sind entweder die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Bsp.: Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen).

Eine Übersicht über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Welche Aufgaben hat die Unfallversicherung?

Diese Versicherunghat drei wichtige Aufgaben:

  • Das Verhindern von Versicherungsfällen (Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten),
  • die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach Eintritt von Versicherungsfällen und
  • die Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Leistungen, die übernommen werden teilen sich auf in: 

  • Maßnahmen der Heilbehandlung (Bsp.: medizinische Rehabilitation, ärztliche Behandlung, stationäre Behandlung, Pflege, Versorgung mit Arznei und Heilmitteln),
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation wie Aus- oder Weiterbildung, Umschulung, Berufsvorbereitungskurse),
  • Geldleistungen an den Versicherten (Bsp.: Verletztengeld, Verletztenrente, Übergangsgeld) und
  • im Todesfall: Geldleistungen an die Hinterbliebenen (Bsp.: Witwen-/Witwerrente, Waisenrente).

Ab wann und wie lange Sie die Leistungen beziehen können, hängt von der Art der Leistung ab. Während Übergangsgeld und Verletztengeld temporäre Hilfestellungen sind, können Sie gewisse Leistungen wie die Verletztenrente unter Umständen bis an Ihr Lebensende beziehen.

Grundsätzlich endet der Leistungsanspruch aber, sobald Sie wieder genesen und dadurch arbeitsfähig sind. Sie brauchen daher keine Unfallversicherung mehr.

Wer ist versichert?

Da es sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, müssen Sie sich nicht selbst versichern, sondern sind durch Ihre Tätigkeit automatisch versichert. Bei folgenden Personengruppen ist das der Fall:

  • Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • Arbeitslose (nur nach Aufsuchen der Agentur für Arbeit oder einer vergleichbaren Stelle),
  • Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind (Bsp.: Blutspender, Zeugen, Lebensretter),
  • Personen in bestimmten Ehrenämtern (Bsp.: freiwillige Feuerwehr),
  • Personen in Rehabilitation (Bsp.: Krankenhausaufenthalt),
  • selbstständig mitarbeitende Familienmitglieder oder abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft,
  • häusliche Pflegekräfte,
  • Kinder in Betreuung oder Kindertageseinrichtungen,
  • Schüler in Schulen,
  • Studierende in Hochschulen und
  • Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung.

Genauere Informationen zu diesen Personenkreisen finden Sie im siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Unternehmer sind nur in bestimmten Branchen pflichtversichert. Gehört Ihre Branche nicht dazu, so kann es sinnvoll sein, sich freiwillig zu versichern.

Alle Informationen zur Dienstunfallfürsorge für Beamte können Sie hier nachlesen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass ein Versicherungsfall eintritt. Das bedeutet, Sie müssen tatsächlich unter einer Krankheit leiden, die durch Ihren Beruf verursacht wurde und die sich in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) befindet.

Bei einem Unfall muss es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handeln.

Wie Sie einen Anspruch bei der Unfallversicherung einreichen

Sind Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit verunfallt oder leiden unter einer Berufskrankheit, unterstützt Sie die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Der Prozess, um diese Unterstützung zu beantragen, umfasst mehrere wichtige Schritte:

Sofortige Meldung

Informieren Sie unmittelbar nach dem Vorfall Ihren Arbeitgeber über den Unfall. Dieser ist verpflichtet, den Fall der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.

Medizinische Dokumentation

Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf, der spezialisiert ist auf Berufsunfälle und dessen Bericht für die Unfallversicherung entscheidend ist.

Antragsstellung

Neben der Meldung durch Ihren Arbeitgeber können Sie auch selbst Leistungen bei Ihrer Unfallversicherung beantragen. Dazu gehören beispielsweise Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder finanzielle Unterstützungen wie das Verletztengeld.

Dokumente bereithalten

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihren Anspruch unterstützen, wie ärztliche Berichte und Nachweise über die Unfallumstände und -folgen.

Die Digitalisierung der Meldeverfahren ab 2024 vereinfacht die Anzeige von Versicherungsfällen, wodurch der Prozess effizienter gestaltet wird.

Für eine detaillierte Anleitung und weitere Informationen besuchen Sie die Website Ihrer Unfallversicherung oder kontaktieren Sie direkt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wer bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die Beiträge werden von den Unternehmen entrichtet. Für Sie als Versicherter fallen also keine Kosten an. Die öffentlichen Unfallversicherungsträger werden über Steuern finanziert.

Wie hoch ist die Leistung, die ich von der Unfallversicherung erhalte?

In der Regel erhalten Sie als Verletzter oder Verletzte von der Unfallversicherung eine Leistung von 80% des durchschnittlichen Bruttogehalts vor dem Unfall. Es darf dabei nicht das Netto-Gehalt überschreiten. Die tägliche Leistung für Selbständige und Unternehmer wird aus dem 450. Teil des jährlichen Verdienstes berechnet.

Private Unfallversicherung

Für Personenkreise, die nicht pflichtversichert sind, kann es sinnvoll sein, sich privat versichern zu lassen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hausmänner und Hausfrauen,
  • Selbstständige und
  • Personen ohne Beruf.

Auch wenn Sie pflichtversichert sind, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Das ist etwa der Fall, wenn Sie einen Beruf mit einem hohen Unfallrisiko haben oder wenn Sie unter einer Vorerkrankung leiden.

Eine private Unfallversicherung ist auch nützlich, wenn Sie Versicherungsschutz für Unfälle außerhalb Ihres Berufslebens möchten. Sie deckt in der Regel auch Unfälle, die in der Freizeit, im Urlaub, im Straßenverkehr oder im Haushalt passieren.

Zusätzliche Leistungen

Private Versicherungen bieten oft zusätzliche Leistungen, die Sie bei einer gesetzlichen Unfallversicherung nicht erhalten. Ein Beispiel dafür ist die Invaliditätsleistung. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Geldbetrag, der bei ‘dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit’ von mehr als drei Jahren nach einem Unfall ausbezahlt wird. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem jeweiligen Invaliditätsgrad

Private Versicherungen im Vergleich

Es gibt in Deutschland mehrere Träger privater Unfallversicherungen. Sie bieten verschiedene Leistungen und daher variieren auch die Kosten für die Versicherungen. Mit Online-Tools zum Vergleichen können Sie herausfinden, welche Versicherung für Sie geeignet ist. 

Private Unfallversicherungen bieten Ihnen unter anderen:

Ihr Schutz bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie, wenn Sie an den Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit leiden. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, bei der bestimmte Personenkreise wie Angestellte automatisch versichert sind.

Sie bietet verschiedene Leistungen wie Rehabilitation, Verletztengeld oder Verletztenrente. Die Beiträge werden von den Unternehmen entrichtet oder über Steuern finanziert, daher fallen in der Regel keine Kosten für Sie an. Für Personen, die nicht pflichtversichert ist, oder auch außerhalb des Berufslebens einen Versicherungsschutz möchten, kann es sinnvoll sein, sich bei einer privaten Unfallversicherung versichern zu lassen (wie zum Beispiel bei Allianz oder ARAG).

Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Erfüllen Sie laut Ihrem Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nicht, so kann dieser Ihren Anspruch zurückweisen. In diesem Fall können Sie sich rechtliche Hilfe suchen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie dabei unterstützen, herauszufinden, ob Ihnen die Leistungen zu Recht oder zu Unrecht verweigert werden.

Ist die Unfallversicherung steuerlich absetzbar?

Die Unfallversicherung ist in manchen Fällen steuerlich absetzbar. Es müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie haben in dem Jahr Beiträge gezahlt.
  • Sie haben ein steuerpflichtliches Einkommen und können dies durch Ihre Steuererklärung nachweisen.
  • Der Höchstbetrag für Ihre Vorsorgeaufwendungen darf nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft sein.

Was, wenn ich meine Unfallversicherung kündigen möchte?

Sie können in der Regel ihre Unfallversicherung kündigen, solange Sie sich an eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres halten. Diese Frist kann allerdings variieren. Sie wird in Ihrem Versicherungsvertrag angegeben.

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Lisa S.

Mit einem Abschluss in Kommunikationswissenschaften habe ich mich auf das Verfassen von Texten zu sozialen Themen spezialisiert. Bei antragstellung.com unterstütze ich Menschen in Deutschland dabei, den oft komplexen Prozess der Beantragung von Sozialleistungen besser zu verstehen.

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