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EXIST Forschungstransfer: Von der Forschung zur Gründung

Von Lisa S.
Aktualisiert am 17. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Neue Forschungserkenntnisse aus der Wissenschaft können mit den richtigen Förderprogrammen ihren Weg in unseren Alltag finden. Mithilfe des EXIST Forschungstransfers werden Forscher zu Gründern und Forschungserkenntnisse zu innovativen Unternehmen. Wie die Förderung funktioniert, wer sich dafür bewerben kann und wie Sie einen Antrag stellen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Der EXIST Forschungstransfer unterstützt forschungsbasierte Gründungsvorhaben.
Der EXIST Forschungstransfer unterstützt forschungsbasierte Gründungsvorhaben.

Was ist der EXIST Forschungstransfer?

Der EXIST Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Er unterstützt Gründer bei der Weiterentwicklung ihrer Forschungsergebnisse, der Ausarbeitung eines Businessplans, der Unternehmensgründung und der externen Unternehmensfinanzierung.

Das Programm gliedert sich in zwei Förderphasen:

Förderphase I:

In der ersten Phase steht die Weiterentwicklung der Forschungsergebnisse im Vordergrund. Hier wird geklärt, wie die wissenschaftlichen Ergebnisse in technische Verfahren und Produkte entwickelt werden können. Die Gründer werden außerdem bei der Erstellung eines Geschäftsplans und der Vorbereitung auf die Gründung unterstützt.

Förderphase II:

In der zweiten Phase wird der Geschäftsplan weiterentwickelt und die Geschäftstätigkeit wird aufgenommen. Auch die externe Finanzierung des Unternehmens wird hier vorbereitet.

Welche Gründungsvorhaben werden gefördert?

Der EXIST Forschungstransfer eignet sich nicht für jede Unternehmensgründung. Die Gründungsvorhaben müssen auf Forschungen basieren und herausragend sein. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Gründung risikoreiche und aufwendige Entwicklungsarbeiten beinhaltet.

Der EXIST Forschungstransfer richtet sich dabei an Gründungsvorhaben im Hightech-Bereich, ist jedoch offen für die verschiedensten Themen und Technologien.

Ihre Startup-Idee erfüllt diese Voraussetzungen nicht? Informieren Sie sich hier über viele weitere Förderprogramme für Startups wie das EXIST Gründerstipendium, High-Tech Gründerfonds oder DeepTech & Climate Fonds (DTCF).

Wer wird gefördert?

Sowohl Deutsche Staatsbürger als auch EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten mit Aufenthaltstitel in Deutschland können sich für die Förderung bewerben.

Förderphase I:

Um sich für die Förderphase I des EXIST Forschungstransfers zu qualifizieren, müssen Sie Teil eines Forscherteams an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung sein. Pro Team werden bis zu drei Wissenschaftler und technische Assistenten sowie ein Mitarbeiter im betriebswirtschaftlichen Bereich gefördert.

Förderphase II:

Die Teams, denen es im Laufe der ersten Förderphase gelingt, eine technologieorientierte Kapitalgesellschaft zu gründen, können sich für die zweite Förderphase bewerben. 

Voraussetzung dafür ist, dass die Kapitalgesellschaft eine Stammeinlage von mind. 25.000 € hat und die Gründer mindestens 50% der Geschäftsanteile besitzen. Außerdem muss mindestens eine Person des Gründerteams Teil der Geschäftsführung sein.

Art der Förderung

Förderphase I:

In der ersten Phase sind folgende Förderungen und Zuschüsse vorgesehen:

  • Seminar “Gründerteam”,
  • Personalkosten für bis zu vier Personalstellen,
  • Kosten für studentische Hilfskräfte oder Sachkosten (Bsp.: Investitionsgüter, Gebrauchsgegenstände, Marktrecherchen, Schutzrechte, Verbrauchsmaterial, Coaching): maximal 250.000 Euro.

Während die Gründungsvorhaben von Hochschulen und vielen Forschungseinrichtungen mit bis zu 100% gefördert werden, gibt es einige Einrichtungen, bei denen sich die Förderung auf 90% beschränkt (Bsp.: Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft).

Förderphase II:

In der zweiten Phase erhalten die Gründerteams einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von 75% der Kosten, die in dieser Gründungsphase anfallen. Die maximale Höhe der Förderung beträgt jedoch 180.000 Euro

Förderdauer

Beide Förderphasen dauern jeweils maximal 18 Monate. Wird nachgewiesen, dass das Gründungsvorhaben besonders innovativ und zeitaufwendig ist, kann die Förderphase I im Einzelfall auf bis zu 36 Monate verlängert werden.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Förderphase I:

Die Anträge für den EXIST Forschungstransfer müssen von Forschungseinrichtung oder Hochschulen gestellt werden. Diese können jederzeit einen Antrag stellen. Die Anträge werden jeweils bis Ende März, August und November gesammelt und dann gemeinsam bearbeitet.

Antragstellung:

Die Antragstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt online über das elektronische Antragssystem easy-Online. Folgende Unterlagen müssen dabei übermittelt werden (genauere Infos zu den Unterlagen finden Sie auf der Homepage des EXIST Forschungstransfers):

  • Angaben und Zeugnisse des Gründerteams,
  • Ideenpapier zur Geschäftsidee,
  • Erläuterung der Arbeitsplanung,
  • Erklärung zu den geistlichen Eigentumsrechten,
  • Erklärung vom Gründungsnetzwerk und einem Mentor,
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen und des Merkblattes zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
  • easy-Skizze.

Die Unterlagen müssen elektronisch über easy-Online und im Original per Post bei folgender Stelle eingereicht werden:

Forschungszentrum Jülich GmBH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de 

Präsentation vor Expertenjury

Wird Ihr Antrag positiv bewertet, so müssen Sie in Folge Ihr Geschäftsvorhaben vor einer Expertenjury präsentieren. Im Anschluss wird entschieden, ob Sie und Ihr Team die Förderung erhalten.

Förderphase II:

Verfolgt Ihr Team weiterhin die Gründung, so kann sechs Monate vor Ende der ersten Phase ein Antrag auf die zweite Förderphase gestellt werden. Dieser Antrag wird nicht von der Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt, sondern vom gegründeten Unternehmen bzw. dem Unternehmen in Gründung (i. G.). Bevor die Förderphase II beginnt, muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden.

Antragstellung:

Auch hier müssen die Unterlagen wieder über easy-Online und per Post an die oben genannte Adresse eingereicht werden. Folgende Unterlagen (im Original) sind notwendig:

  • Projektantragsformular (AZK),
  • Businessplan,
  • Darstellung der Ergebnisse aus Förderphase I,
  • Erläuterung der Arbeitsplanung und des Vorhabens,
  • Gesellschaftsvertrag des Unternehmens,
  • Nachweis der Eigenanteilfinanzierung,
  • Patent- und Lizenzrechte,
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen und des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Genauere Informationen zu den Unterlagen finden Sie auf der Homepage des EXIST Forschungstransfers.

Kosten

Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für die Gründerteams an.

Erfolgsgeschichten des EXIST Forschungstransfers

Der EXIST Forschungstransfer hat bereits vielen jungen Startups die Gründung ermöglicht, darunter:

Von der Wissenschaft zur Wirtschaft

Der EXIST Forschungstransfer unterstützt Gründerteams aus der Wissenschaft dabei, ihre Gründungsvorhaben in die Realität umzusetzen. Vor allem technologieorientierte Ideen im Hightech-Bereich werden dabei gefördert.

In zwei Förderphasen erhalten die Gründerteams finanzielle Unterstützung, sowie Unterstützung bei der Entwicklung eines Businessplans, der Gründungsvorbereitung, der externen Finanzierung und der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

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Lisa S.

Mit einem Abschluss in Kommunikationswissenschaften habe ich mich auf das Verfassen von Texten zu sozialen Themen spezialisiert. Bei antragstellung.com unterstütze ich Menschen in Deutschland dabei, den oft komplexen Prozess der Beantragung von Sozialleistungen besser zu verstehen.

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