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Mit dem Elterngeld finanzielle Unterstützung erhalten

Von Maria H.
Aktualisiert am 15. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Das Elterngeld soll Menschen unterstützen, die nicht mehr oder weniger arbeiten, nachdem sie ein Kind bekommen haben. Wie viel Unterstützung kann man erwarten? Welche Möglichkeiten gibt es? Alle Fragen klären wir hier für Sie.

Das Elterngeld unterstützt Sie und Ihre Familie durch finanzielle Hilfe.
Das Elterngeld unterstützt Sie und Ihre Familie durch finanzielle Hilfe.

Welche Arten von Elterngeld gibt es?

Es gibt folgende Varianten des Elterngelds. Sie können miteinander kombiniert werden.

Basiselterngeld

Eltern stehen grundsätzlich 12 Monate Basiselterngeld zu.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig diese Beihilfe in Anspruch nehmen wollen, können sie dies nur einen Monat lang tun. Ausserdem muss es innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes passieren.

In bestimmten Fällen kann das gleichzeitige Elterngeld auch länger als einen Monat bezogen werden. Dies gilt für Eltern von:

  • Früh geborenen Kindern (mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Geburtsdatum).
  • Zwillingen, Drillingen oder Mehrlingen.
  • Neugeborenen mit Behinderung oder von behinderten Geschwisterkindern

Alleinerziehende können die 14 Monate alleine wahrnehmen.

Basiselterngeld ist nur während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes möglich. 

ElterngeldPlus 

Wer bereits in diesen ersten 14 Monaten wieder in Teilzeit arbeitet, kann doppelt so lange Elterngeld beziehen. Der Betrag reduziert sich allerdings. 

Auch wer nicht arbeitet, kann ElterngeldPlus beantragen. Dann bekommen Sie den halben Betrag, jedoch doppelt so lange.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten (24-32 Wochenstunden), können sie die Auszahlung um bis zu vier Monate verlängern. Näheres lesen Sie hier nach. 

Wer kann Elterngeld beantragen?

Diese Unterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Elternpaaren, egal ob zusammenlebend oder getrennt, egal ob mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft
  • Alleinerziehenden
  • Pflegeeltern
  • Adoptiv– und Adoptionspflegeeltern
  • Großeltern und andere Verwandten
  • Verwitweten und Waisen

Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland lebt oder arbeitet, kann auch Elterngeld beantragen. Hierfür gibt es Voraussetzungen, die wir Ihnen im folgenden Kapitel erklären.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Elterngeld zu beantragen?

Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ein Elternteil betreut das Kind selbst und arbeitet daher nicht mehr oder höchstens 32 Wochenstunden.
  • Sie und das Kind leben im gleichen Haushalt.
  • Sie leben in Deutschland.

Vorraussetzungen für Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft

Für diese gilt zusätzlich:

Menschen aus der EU oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz: Mit Arbeits- oder Wohnsitz in Deutschland kann Elterngeld bezogen werden.

Menschen aus anderen Ländern: Sie können die Hilfe beziehen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Mit diesen Unterlagen können Sie den Antrag stellen:

  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Blaue EU Karte
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • ICT-Karte, bzw. Mobile ICT-Karte
  • Aufenthaltsdokument GB
  • Beschäftigungsduldung
  • Aufenthalts-Erlaubnis für mindestens 6 Monate, in denen Sie in Deutschland arbeiten

Welche Dokumente sind für die Beantragung nötig?

Sie benötigen:

  • die Geburtsbescheinigung des Kindes im Original mit dem Vermerk “für Elterngeld”
  • das ausgefüllte Antragsformular
  • Kopien beider Personalausweise
  • Einkommensnachweise für den Berechnungszeitraum (12 Monate)
  • Bescheinigung der Krankenkasse: Zeiten des Mutterschutzes sowie Höhe der gezahlten Leistungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (alternativ: Lohnzettel)
  • ggf. Zeugnis einer Hebamme/eines Arztes/einer Ärztin über den errechneten Geburtstermin, wenn Sie ein Frühchen bekommen haben

Wie läuft die Beantragung ab?

1. Dokumente sammeln

Fragen Sie rechtzeitig bei Dritten wie der Krankenkasse und dem Arbeitgeber an, damit Sie nach der Geburt möglichst schnell Ihren Antrag einreichen können.

2. Rechtzeitige Beantragung

Kümmern Sie sich so schnell wie möglich, am besten jedoch bis zum vierten Lebensmonat des Kindes um den Elterngeldantrag. Denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ausbezahlt.

3. Abschicken des Antrags

In elf deutschen Bundesländern geht das bereits online. Ansonsten wenden Sie sich an die Elterngeldstellen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung

Die Bearbeitungszeit kann zwischen zwei und sechs Wochen liegen. Sie sollten den Antrag also schon vor der Geburt vorbereiten und dann möglichst schnell abschicken.

Der Antrag ist kostenfrei möglich.

Wie wird Elterngeld berechnet?

Beim Elterngeld geht es um die Differenz zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und danach. Wer also arbeitet, bekommt einen anderen Betrag als nicht arbeitende Elternteile. 

Eltern mit hohem Einkommen erhalten 65 Prozent des vorigen Lohns. Wer wenig verdient hat, kann unter Umständen bis zu 100 Prozent beziehen. Grundsätzlich gilt:

  • Basiselterngeld: 300 Euro bis 1800 Euro
  • ElterngeldPlus: 150 Euro bis 900 Euro
  • bei Mehrlingsgeburten ein Bonus von 300 Euro pro Kind (150 Euro beim ElterngeldPlus)
  • 10 Prozent Zuschlag, wenn es bereits Geschwister in der Familie gibt (Geschwisterbonus)

Dabei bekommen alle den Mindestbetrag, auch wenn sie zuvor nicht gearbeitet haben. Mit diesem Rechner können Sie das Elterngeld vorab berechnen.

Die Höhe der Auszahlung wird nach dem Bemessungszeitraum berechnet – also nach den zwölf Monaten vor der Geburt (ausgenommen Mutterschutzzeit). In manchen Fällen können Monate “übersprungen” werden, mehr dazu finden Sie hier

Ausnahme: Bei Selbstständigen (auch Teilselbstständigen) ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Zeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. 

Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld

Wenn diese Einkommensgrenzen überschritten werden, haben sie keinen Anspruch auf die Beihilfe:

Geburten ab dem 1. April 2024: für Paare und Alleinerziehende 200.000 Euro.

Geburten ab dem 1. April 2025: für Paare und Alleinerziehende 175.000 Euro.

Über welchen Zeitraum wird Elterngeld ausgezahlt?

Die Beihilfe wird grundsätzlich über 12 Monate nach der Geburt ausbezahlt.

Beim ElterngeldPlus erhöht sich der Zeitraum auf 28 Monate. Mit Partnerschaftsbonus können Sie zusätzlich zwei bis vier weitere Monate beziehen. 

Wohin kann man sich bei Fragen zum Elterngeld wenden?

Sie können sich bei der zuständigen Elterngeldstelle wenden. Eine Übersicht finden Sie hier

Es bietet sich jedoch an, vorab eine Beratung wahrzunehmen. Je individueller Ihr Fall, desto mehr können Sie dadurch herausholen. Portale wie elterngeld.net und elterngeld.de bieten solch eine Beratung an.  

Geborgen in die Elternschaft einsteigen

Frischgebackene Eltern, Alleinerziehende und teilweise auch erziehende Verwandte können in Deutschland Elterngeld beantragen. Mit diesem Geld soll 14 Monate lang der Verdienstausfall durch die Erziehung des Kindes ausgeglichen werden.
Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Verdienst. Je nach Einkommenshöhe können bis zu 100 Prozent des Lohns als Elterngeld ausgezahlt werden. Für Teilzeitarbeitende gibt es mit dem ElterngeldPlus ein Zusatzangebot, um länger Zahlungen zu erhalten.

Können Großeltern und andere Verwandte auch Elterngeld beziehen?

Ja, wenn die Großeltern oder Verwandten wegen einer Krankheit, einer Schwerbehinderung oder wegen Tod das Kind nicht selbst betreuen können.

Kann man zusätzlich zum Elterngeld arbeiten?

Sie können bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, wenn Sie Elterngeld beziehen. Das Einkommen wirkt sich allerdings auf die Höhe des Elterngelds aus. Je mehr Stunden Sie arbeiten, desto mehr lohnt sich ElterngeldPlus für Sie. Näheres können Sie hier nachlesen. 

Kann man zusätzlich zum Elterngeld andere staatliche Unterstützungen erhalten?

Das Elterngeld wird mit anderen staatlichen Unterstützungen verrechnet. Das heißt, entweder Sie erhalten weniger Elterngeld oder weniger vom anderen Leistungsträger. Auf Rentenzahlungen jeglicher Art, Bürgergeld, auf die Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird Elterngeld angerechnet. Wer zuvor gearbeitet hat, profitiert allerdings vom Elterngeldfreibetrag.

Muss man Steuern auf das Elterngeld bezahlen?

Elterngeld ist steuerfrei. Es wird allerdings hinzugezählt, wenn es darum geht, wie hoch Ihr Steuersatz bei der Einkommenssteuer ausfällt.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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