Für Menschen mit Behinderung kann die Arbeitssuche und die Eingliederung in die Arbeitswelt oft schwerer sein. Wenn sie selbständig werden wollen, um mehr Unabhängigkeit und Flexibilität zu haben, stoßen sie auf weitere Herausforderungen. Diese Herausforderungen sollen aber nicht zu Hindernissen werden, auch nicht bei Schwerbehinderungen. Deswegen gibt es verschiedene Wege zur Förderung für Selbstständige mit Behinderung. Welche Unterstützung für Sie infrage kommt und wie Sie diese erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Förderung für Selbstständige mit Behinderung: was ist das?
- Wer ist für die Förderung für Selbstständige mit Behinderung zuständig?
- Voraussetzungen für einen Antrag
- Welche Förderungen gibt es für Selbstständige mit Behinderung?
- Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung, die selbstständig ein Unternehmen gründen?
- Wie stelle ich einen Antrag auf die Förderungen?
- Die Teilhabe von Personen mit Behinderung am Arbeitsleben fördern
- Häufig gestellte Fragen
Förderung für Selbstständige mit Behinderung: was ist das?
Die Förderung für Selbstständige mit Behinderung ist jegliche Hilfe, die einer behinderten und selbständigen Person beim Erwerb und Erhalt einer unterhaltssichernden Arbeitsstelle hilft.
Erstens soll die behinderte Person eine für sie angemessene Arbeit finden können. Es wird ihr auch dabei geholfen, diese Arbeit barrierefrei auszuführen. Diese Förderungen können finanzielle Zuschüsse oder auch andere persönliche Unterstützungen sein.
Wer ist für die Förderung für Selbstständige mit Behinderung zuständig?
Die Leistungen werden in den meisten Fällen von den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
Diese Förderungen sind im Paragraph 185 des neunten Sozialgesetzbuch und im Paragraph 18 und 21 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung geregelt.
Voraussetzungen für einen Antrag
Um die Förderungen der Selbstständigkeit bei Menschen mit Behinderungen erhalten zu können, müssen Sie folgendes erfüllen:
- Sie sind schwerbehindert (GDB 50 oder mehr) oder gleichgestellt (auch für Menschen mit GDB 30 möglich).
- Ihre Selbstständigkeit ist für einen längeren Zeitraum geplant und ist Ihre Haupteinnahmequelle.
- Sie arbeiten als Selbstständiger mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Sie können nachweisen, dass Sie die benötigten Fähigkeiten und Fachkenntnisse für die selbständige Arbeit besitzen.
- Ihre selbständige Tätigkeit muss einen Zweck und Aussicht auf Erfolg haben.
- Sie beziehen keine Erwerbsminderungsrente.
Welche Förderungen gibt es für Selbstständige mit Behinderung?
Für schwerbehinderte Menschen, die selbstständig arbeiten wollen, gibt es verschiedene Förderungen. Sie können all diese bei einem Integrationsamt in Ihrer Nähe beantragen.
Folgende Hilfen gibt es:
Arbeitsassistenz
Damit sollen Nachteile beglichen werden, die durch eine Behinderung entstehen. Gehörlosen kann zum Beispiel ein Gebärdensprachdolmetscher helfen. Durch die Arbeitsassistenz erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss, mit dem Sie Ihre Hilfsperson bezahlen.
Technische Hilfsmittel
Diese helfen der behinderten Person, ihre Arbeit selbstständig und sicher ausführen zu können. Die Arbeitsplätze sollen somit barrierefrei werden. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Transporthilfen oder angepasste Möbel.
Wenn Sie technische Hilfsmittel bekommen, stellt Ihnen das Integrationsamt auch einen Kurs zur Verfügung, mit dem Sie die Anwendung der Mittel lernen.
Mobilitätshilfe
Diese Hilfe unterstützt Sie beim Erreichen Ihrer Arbeitsstelle. Dazu kann zum Beispiel ein angepasstes Fahrzeug zählen. Wie viel finanzielle Unterstützung das Integrationsamt hierfür anbietet, ist von Fall zu Fall anders. Wenden Sie sich direkt an das entsprechende Amt.
Barrierefreier Wohnraum
In manchen Fällen können Sie auch Zuschüsse erhalten, damit Sie Ihren Wohnraum barrierefrei gestalten können. Allerdings nur, wenn dies zu Ihrer Berufstätigkeit beiträgt.
Weiterbildung
Als Selbstständiger mit Behinderung können Sie auch Förderungen für Ihre Fortbildung erhalten, solange diese für Ihre Arbeitstätigkeit wichtig oder nützlich sind. Wenden Sie sich auch dafür an das entsprechende Integrationsamt.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung, die selbstständig ein Unternehmen gründen?
Wenn Sie als behinderte Person ein Unternehmen gründen möchten, könnten einige Förderungen für Sie infrage kommen. Sie können Darlehen oder Zinszuschüsse beantragen, um Ihr Unternehmen zu gründen oder auch zu erhalten. Dafür ist das Integrationsamt zuständig, welches auch je nach den persönlichen und beruflichen Umständen die Höhe des Zuschusses bestimmt.
Wichtig: Sie müssen Darlehen und Zinszuschüsse vor dem Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit beantragen.
Abgesehen davon gibt es für alle selbständigen Unternehmensgründer Förderungsmöglichkeiten. Diese gelten auch für Menschen mit Behinderung. Folgende können Sie beantragen:
Gründungszuschuss
Dieser hilft Arbeitslosen dabei, selbstständig zu werden. Als Mensch mit Behinderung können Sie den Zuschuss auch in Anspruch nehmen, wenn Sie zuvor kein Arbeitslosengeld bezogen haben. Diese Hilfe wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen und kann 15 Monate lang ausgezahlt werden. Er muss nicht zurückgezahlt werden.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld kann nur von Personen in Bezug genommen werden, die auch Bürgergeld erhalten. Die Höhe dieser Hilfe ist von Fall zu Fall verschieden, und es kann nicht länger als zwei Jahre ausgezahlt werden. Zuständig dafür ist das Jobcenter.
Wie stelle ich einen Antrag auf die Förderungen?
Den Antrag auf diese Hilfen für behinderte Selbstständige stellen Sie bei dem jeweiligen Integrationsamt in Ihrer Nähe. Dieses können Sie hier aufsuchen.
Bei den Webseiten der verschiedenen Integrationsämter finden Sie die nötigen Antragsformulare für die verschiedenen Förderungen. Abgesehen davon sollten Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen:
- Dokumente, die Ihre Bildung nachweisen (zum Beispiel eine Lehre oder ein Studium).
- Dokumente, die Ihre Berufserfahrung nachweisen.
- Schwerbehindertenausweis.
- Einen Businessplan, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen.
Das Integrationsamt hilft Ihnen bei weiteren Fragen zu den Förderungen für Selbstständige mit Behinderung.
Die Teilhabe von Personen mit Behinderung am Arbeitsleben fördern
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Förderungen für Ihre Eingliederung in die Arbeitswelt. Auch diejenigen, die selbständig sind. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Selbstständige sollen Hindernisse so weit wie möglich beseitigen. Mit Hilfe von finanzieller, materieller und persönlicher Unterstützung können Behinderte ihre Arbeit angemessen ausführen und von ihr leben. Für diese Beihilfe ist grundsätzlich das Integrationsamt zuständig, welches Sie bei jedem Schritt begleitet.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich neben den Förderungen für behinderte Selbstständige auch andere Sozialhilfen beziehen?
In der Regel, ja. Bürgergeld oder Riester-Rente, zum Beispiel, kann trotzdem problemlos bezogen werden. Sie können allerdings keine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Was wird nicht gefördert?
Sie erhalten keine Hilfe für ein Grundstück oder Neubau, Gehälter für Ihre Angestellten, Energiekosten oder Kapitaleinlagen.
Was, wenn mein Antrag auf eine Förderung abgelehnt wird?
Sie können in diesem Fall einen begründeten Widerspruch bei Ihrem Integrationsamt einlegen.